HRB 33933 HB

BPY Verwaltungs 04 GmbH

Amtsgericht Bremen · Bremen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Bremen
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
23.01.2020
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Holger Dahm

Hamburg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

Geschäftsanschrift

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Stand 2025-10-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft in Firma MCE Fonds 04 Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 502 IN 12/18 · BPY Verwaltungs 04 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 12/18
Wirksam am
04.09.2026
Registerbezug
Bremen, HRB 33933
502 IN 12/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 04 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33933), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 03.02.2026 aufgehoben.

G r ü n d e :

Aufgrund unrichtiger Sachbearbeitung wird der Beschluss vom 03.02.2026 hinsichtlich der Aufforderung nachrangiger Forderungen gemäß § 39 InsO aufgehoben. Eine Forderungsanmeldung nach § 39 InsO ist aufgrund des bereits abgelaufenen Schlusstermines vom 11.01.2025 nicht mehr möglich.

Amtsgericht Bremen, 17.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 12/18 · BPY Verwaltungs 04 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 12/18
Wirksam am
04.02.2026
Registerbezug
Bremen, HRB 33933
502 IN 12/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 04 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33933), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), reicht die Masse voraussichtlich zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Massegläubiger und der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO aus. Es könnten daher eventuell Zahlungen auf nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO geleistet werden.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen nach § 39 InsO werden deshalb aufgefordert, diese Forderungen bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de, schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.03.2026 anzumelden.
Die angemeldeten nachrangigen Forderungen werden im schriftlichen Verfahren am 15.04.2026 geprüft. Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind 4 Wochen vor dem Prüfungstermin zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.

Amtsgericht Bremen, 03.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 12/18 · BPY Verwaltungs 04 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 12/18
Wirksam am
14.01.2025
Registerbezug
Bremen, HRB 33933
Amtsgericht Bremen 11.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 12/18
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

BPY Verwaltungs 04 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33933),
vertreten durch:
Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

G r ü n d e:

Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des vormaligen Insolvenzverwalters bezieht und die € 42.552.62 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.

Da sich die Tätigkeit des das Amt übernehmenden Insolvenzverwalters lediglich auf die Prüfung und Übernahme des Geldbestandes vom vorherigen Insolvenzverwalter, die Verteilung der Masse und die Erstellung der Endabrechnung beschränkt, war von der Regelvergütung ein Abschlag von 90,00 % vorzunehmen.
Die beantragte und festgesetzte Vergütung entspricht demzufolge dem Teil der Vergütung, den der vorherige Insolvenzverwalter aufgrund seiner vorzeitigen Beendigung seines Amtes nicht mehr geltend gemacht hat.

Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 502 IN 12/18 · BPY Verwaltungs 04 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 12/18
Wirksam am
01.07.2024
Registerbezug
Bremen, HRB 33933
502 IN 12/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 04 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33933), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 35.327,20 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.286,30 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Bremen, 01.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 502 IN 12/18 · BPY Verwaltungs 04 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 12/18
Wirksam am
12.06.2024
Registerbezug
Bremen, HRB 33933
502 IN 12/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 04 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33933), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 06.08.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 06.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 12/18 · BPY Verwaltungs 04 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 12/18
Wirksam am
16.02.2024
Registerbezug
Bremen, HRB 33933
502 IN 12/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 04 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33933), vertr. d.: Holger Dahm, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 08.04.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.

Amtsgericht Bremen, 09.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 502 IN 12/18 · BPY Verwaltungs 04 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 12/18
Wirksam am
09.03.2020
Registerbezug
Bremen, HRB 33933
Amtsgericht Bremen

03.03.2020

Insolvenzgericht

Geschäfts-Nr.: 502 IN 12/18

(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

BPY Verwaltungs 04 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB
33933),

vertreten durch:

Holger Dahm, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora
Alexander Haslinger festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der
vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert
der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse
einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten
Vermögensgegenstände, wenn sich der Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang
mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die
Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz
hatte.

Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 25.725,77.
Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem.
§§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß
§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).

Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %, § 63 Abs. 3 InsONach
seiner Wahl kann Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der
tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung
geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der
vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.

Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer
(§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem
Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der
Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31,
28195 Bremen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33933 HB HRB 33933 HB: BPY Verwaltungs 04 GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufge…
HRB 33933 HB: BPY Verwaltungs 04 GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 12/18 · BPY Verwaltungs 04 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 12/18
Wirksam am
24.01.2020
Registerbezug
Bremen, HRB 33933
502 IN 12/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 04 GmbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33933), vertr. d.: Holger
Dahm, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf
Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt
worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der
vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit
zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden
dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 23.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 12/18 · BPY Verwaltungs 04 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 12/18
Wirksam am
20.01.2020
Registerbezug
Bremen, HRB 33933
502 IN 12/18: Am 20.01.2020 um 09:30 Uhr ist über das Vermögen der BPY
Verwaltungs 04 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB
33933), vertr. d.: Holger Dahm, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger,
Lloydstr. 4-6, 28217 Bremen, Tel.: 0421 / 89 89 98 - 0, Fax: 0421 / 89 89 98 -
11, E-Mail: info@hasko.de, Internet: www.hasko.de. Insolvenzforderungen sind
bis zum 10.03.2020 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und
Prüfungstermin entspricht, ist der 23.04.2020. Anträge zur eventuellen Wahl
eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende
Angelegenheiten

- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert
(§§ 162, 163 InsO)

- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines
besonderen schriftlichen Termins

sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem
Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin
vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 12/18 · BPY Verwaltungs 04 GmbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 12/18
Wirksam am
17.12.2018
Registerbezug
Bremen, HRB 33933
502 IN 12/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BPY
Verwaltungs 04 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB
33933), vertr. d.: Holger Dahm, (Geschäftsführer), ist am 17.12.2018 um 12:55
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger, Lloydstr. 4-6, 28217 Bremen, Tel.: 0421
/ 89 89 98 - 0, Fax: 0421 / 89 89 98 - 11, E-Mail: info@hasko.de, Internet:
www.hasko.de bestellt worden.

Amtsgericht Bremen, 17.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 33933 HB HRB 33933 HB: BPY Verwaltungs 04 GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. BPY Verwaltungs 04 GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen; Gegenstand: Die Beteiligung als p…
HRB 33933 HB: BPY Verwaltungs 04 GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. BPY Verwaltungs 04 GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen; Gegenstand: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft in Firma MCE Fonds 04 Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. War Geschäftsführer: Dierkes, Nikolas, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Dahm, Holger, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.06.2008
zuletzt geändert durch Beschlüsse vom 08.09.2008 und 01.10.2008 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.09.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 105836) nach Bremen verlegt und der Gesellschaftsvertrag unter gleichzeitiger Änderung der Firma (vormals: MCE Fonds 04 Verwaltungs GmbH) geändert in § 1 (Firma und Sitz). Tag der ersten Eintragung: 04.07.2008

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