HRA 9390 FL

BPN Alte Rabenstraße GmbH & Co. KG

Amtsgericht Flensburg · Schleswig-Holstein

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Flensburg

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Registerdaten

Sitz
Flensburg
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 380/24 · BPN Alte Rabenstraße GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 380/24
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Flensburg, HRA 9390
56 IN 380/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BPN Alte Rabenstraße GmbH & Co. KG, Fördepromenade 12, 24944 Flensburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bauplan Nord Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Koch
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 9390 FL
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte dtl DanTaxLegal Berufsausübungsgesellschaft aus Steuerberatern und Rechtsanwälten mbH, Grönfahrtweg 7g, 24955 Harrislee

Die Anhörung der Gläubiger zu folgendem Antrag des Insolvenzverwalters:
Die Gläubigerversammlung stimmt der freihändigen Veräußerung der im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Hamburg von Rotherbaum Blatt 7679, Blatt 7680 und Blatt 7681 eingetragenen Wohnungseigentums zu Kaufpreisen in Höhe von EUR 1.900.000,00 (Blatt 7679), EUR 2.100.00,00 (Blatt 7680) und EUR 2.090.000,00 (Blatt 7681) zu.
erfolgt im schriftlichen Verfahren bis zum12.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind Einwendungen gegen die beabsichtigten Maßnahmen zu erheben.
Inhaltliche Einzelheiten können beim Insolvenzverwalter erfragt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 16.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 9390 FL HRA 9390 FL: BPN Alte Rabenstraße GmbH & Co. KG, Flensburg, Fördepromenade 14, 24944 Flensburg (Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken, die Projektentwicklung, die Erschließung, der Bau,…
HRA 9390 FL: BPN Alte Rabenstraße GmbH & Co. KG, Flensburg, Fördepromenade 14, 24944 Flensburg (Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken, die Projektentwicklung, die Erschließung, der Bau, die Vermietung und der Verkauf von Wohngebäuden nebst Nebenanlagen und alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen.). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1.
Bauplan Nord Verwaltungsgesellschaft mbH, Flensburg
(Amtsgericht Flensburg, HRB 2809 FL); Rechtsform: Kommanditgesellschaft.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.