HRB 14437

BPI Service GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

An der Pastoa 13, 03042 Cottbus

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Cottbus
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
13.08.2025
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

René Hannemann

Cottbus

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-29

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. BPI - Sicherheit und Service Management GmbH Cottbus

Gegenstand des Unternehmens

Bauhilfsleistungen (insbesondere Abbruch Mauerwerk, Abbruch Fliesen, Mauerwerkdurchbruch, Gipskartonwände entfernen, Rückbau Trockenwände, Demontage Fenster, Demontage Lampen, Ausbau Holztür mit Glasfüllung, Ausbau Innentüren, Demontage der vorgehängten Dachrinne, Demontage vorhandener Regenfallrohre einschließlich Mauerhaken, Deckenbekleidung aus Kunststoff entfernen, Dämmmaterial entfernen, Rückbau Heizkörper inkl. Rohre, Rückbau Sanitärkeramik inkl. Abwasserleitung, Fenster entfernen, Rückbau Bodenbelag, Rückbau Türblatt und Zargen, Rückbau Kabelschächte, Rückbau Deckenplatten, Außenwandbekleidung aus Kunststoff entfernen, Pflasterdecke aufbrechen, Wurzelstöcke roden), Hausmeisterarbeiten (insbesondere Alttapeten entfernen, Decken spachteln, Decken und Wände mit Raufaser tapezieren, Decken und Wände mit Dispersionsfarbe streichen, Türrahmen und Türblatt streichen, Heizkörper und Heizungsrohre streichen, Entrümpelung und Beräumung von Wohnungen, Unterhaltsreinigung, Rasen mähen, Laub entfernen, Grünflächen säubern) und Sicherheitsleistungen sowie sonstige Dienstleistungen, die keine besondere Erlaubnis erfordern.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 123/25 · BPI Service GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 123/25
Wirksam am
08.08.2025
Registerbezug
Cottbus, HRB 14437
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPI Service GmbH - Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14437 CB -, An der Pastoa 13, 03042 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, ehemals vertreten durch den am 24.02.2025 verstorbenen Geschäftsführer Herrn Rene Hannemann, Nachlasspflegerin: Rechtsanwältin Anke Dabow, Marktstraße 2, 03046 Cottbus wurde am 06.08.2025, um 09:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwältin Steffi Haufe, Kastanienallee 21, 14052 Berlin-Westend.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 22. Oktober 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 06.08.2025
Az.: 63 IN 123/25

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 123/25 · BPI Service GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 123/25
Wirksam am
10.06.2025
Registerbezug
Cottbus, HRB 14437
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BPI Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14437 CB), An der Pastoa 13, 03042 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, ehemals vertreten durch den am 24.02.2025 verstorbenen Geschäftsführer René Hannemann, Nachlasspflegerin: Rechtsanwältin Anke Dabow, Marktstraße 2, 03046 Cottbus, ist heute, am 06.06.2025 um 12.45 Uhr, Frau Rechtsanwältin Steffi Haufe, Kastanienallee 21, 14052 Berlin-Westend zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Amtsgericht Cottbus, 06.06.2025, Az. 63 IN 123/25

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.