VR 1604

Boxzentrum Münster e.V.

Amtsgericht Münster · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Münster

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Registerdaten

Sitz
Münster
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Post-Sportverein Münster von 1930 e.V. Münster
  2. Post-Sportverein von 1930 e.V. Münster
  3. Post-Sportverein Münster (Westf.) von 1930 e.V. Münster
  4. Post-Sportverein Münster
  5. Telekom-Post-Sportverein Münster von 1930 e.V. Münster

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1604 VR 1604: Telekom-Post-Sportverein Münster von 1930 e.V., Münster ( Münster). Der Verein hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitglieder…
VR 1604: Telekom-Post-Sportverein Münster von 1930 e.V., Münster ( Münster). Der Verein hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 08.05.2014 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.05.2014 Teile seines Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf den DJK Germania Mauritz 1906 e.V. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster VR 1202) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.Nicht eingetragenen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.