HRB 140292 früher Amtsgericht Delmenhorst

Bosch-Service Werner Oberheide GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Delmenhorst

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Registerdaten

Sitz
Delmenhorst
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bosch-Dienst Werner Oberheide GmbH Delmenhorst

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 29/19 · Bosch-Service Werner Oberheide GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 29/19
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 140292
12 IN 29/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bosch-Service Werner Oberheide GmbH, Syker Straße 30-34, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140292), vertr. d.: Niels Oberheide, Berliner Straße 109, 27751 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.10.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 29/19 · Bosch-Service Werner Oberheide GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 29/19
Wirksam am
26.08.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 140292
12 IN 29/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bosch-Service Werner Oberheide GmbH, Syker Straße 30-34, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140292), vertr. d.: Niels Oberheide, Delmodstr. 26, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.10.2021 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 25.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 29/19 · Bosch-Service Werner Oberheide GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 29/19
Wirksam am
27.04.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 140292
GeschäftsNr.: 12 IN 29/19

In dem Insolvenzverfahren der Bosch-Service Werner Oberheide GmbH, Syker Straße
30-34, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140292), vertr. d.: Niels
Oberheide, Delmodstr. 26, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführer), ist zur Prüfung
der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen das schriftliche
Verfahren angeordnet - § 177 Abs. 1 S. 2 InsO -.

Die Forderungen werden am Montag, 15.06.2020, 10:00 Uhr, Zimmer 23, Nebenstelle
1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst im schriftlichen Verfahren geprüft.
Widersprüche sind schriftlich bis zum 08-06-2020 zu erheben.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden können bis zum
Prüfungstermin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 14.04.2020

Dieses Schreiben ist maschinell hergestellt und

Bedarf zu seiner Wirksamkeit keiner Unterschrift.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 29/19 · Bosch-Service Werner Oberheide GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 29/19
Wirksam am
15.04.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 140292
12 IN 29/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bosch-Service
Werner Oberheide GmbH, Syker Straße 30-34, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB
140292), vertr. d.: Niels Oberheide, Delmodstr. 26, 27753 Delmenhorst,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt worden. Gemäß § 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie
folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 61,30 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 05.02.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
286.026,60 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 61,30% beantragt und festgesetzt
und zwar wie folgt:

30% Erhöhung wegen Sanierungsbemühungen

31,30% (Berechnung siehe nachfolgend) Erhöhung wegen Betriebsfortführung.

Die Erhöhung des Regelsatzes erscheint angemessen.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 47.687,50 EUR.
Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 35 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 31,30 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst,
Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747
Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749
Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44,
27747 Delmenhorst einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 14.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 29/19 · Bosch-Service Werner Oberheide GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 29/19
Wirksam am
10.02.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 140292
12 IN 29/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bosch-Service
Werner Oberheide GmbH, Syker Straße 30-34, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB
140292), vertr. d.: Niels Oberheide, Delmodstr. 26, 27753 Delmenhorst,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 18.03.2020 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Delmenhorst, 07.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 29/19 · Bosch-Service Werner Oberheide GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 29/19
Wirksam am
03.05.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 140292
12 IN 29/19: Über das Vermögen der Bosch-Service Werner Oberheide GmbH, Syker
Straße 30-34, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140292), vertr. d.: Niels
Oberheide, Delmodstr. 26, 27753 Delmenhorst, (Geschäftsführer), ist am
01.05.2019 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen,
Tel.: 0421 3686 0, Fax: 0421 3686 100, E-Mail: TBeyer@schultze-braun.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.07.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 15.08.2019, 11:00 Uhr, Saal 2,
Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst,
Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747
Delmenhorst einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 29/19 · Bosch-Service Werner Oberheide GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 29/19
Wirksam am
06.03.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 140292
12 IN 29/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Bosch-Service Werner Oberheide GmbH, Syker Straße 30-34, 27751 Delmenhorst (AG
Oldenburg, HRB 140292), vertr. d.: Niels Oberheide, Delmodstr. 26, 27753
Delmenhorst, (Geschäftsführer), ist am 06.03.2019 um 10:30 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof
18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421 3686 0, Fax: 0421 3686 100, E-Mail:
TBeyer@schultze-braun.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen
werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 06.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 140292 Bosch-Service Werner Oberheide GmbH, Delmenhorst, Syker Straße 34, 27751 Delmenhorst. Nicht mehr Geschäftsführer: Oberheide, Doris, Delmenhorst, *XX.XX.XXXX. Vertretungsberechtigung geändert, nun: Geschäftsf…
Bosch-Service Werner Oberheide GmbH, Delmenhorst, Syker Straße 34, 27751 Delmenhorst. Nicht mehr Geschäftsführer: Oberheide, Doris, Delmenhorst, *XX.XX.XXXX. Vertretungsberechtigung geändert, nun: Geschäftsführer: Oberheide, Niels, Delmenhorst, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.