HRB 400

BOS Holding - Projektentwicklungsgesellschaft für Wohn- und Gewerbebauten mbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt (Oder)

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt (Oder)
Datenstand
2024-04-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Aufhebung des Verfahrens 3.1 IN 32/04 · BOS Holding Projektentwicklungsgesellschaft für Wohn- und Gewerbebauten mbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3.1 IN 32/04
Wirksam am
20.08.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 400
3.1 IN 32/04
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma BOS Holding Projektentwicklungsgesellschaft für Wohn- und Gewerbebauten mbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 400), Heinrich-Hildebrand-Straße 20, 15232 Frankfurt(Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Gerhardt, Seeallee 10, 15299 Müllrose wird das Verfahren aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Absatz 1 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), den 15.7.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 400 FF BOS Holding - Projektentwicklungsgesellschaft für Wohn- und Gewerbebauten mbH, Frankfurt (Oder), Nuhnenstraße 23, 15234 Frankfurt (Oder). inländische Geschäftsanschrift: Nuhnenstraße 23, 15234 Frankfurt (Oder).
BOS Holding - Projektentwicklungsgesellschaft für Wohn- und Gewerbebauten mbH, Frankfurt (Oder), Nuhnenstraße 23, 15234 Frankfurt (Oder). inländische Geschäftsanschrift: Nuhnenstraße 23, 15234 Frankfurt (Oder).
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3.1 IN 32/04 · BOS Holding Projektentwicklungsgesellschaft für Wohn- und Gewerbebauten mbH · Insolvenzgericht Frankfurt/Oder
Insolvenzgericht
Frankfurt/Oder
Aktenzeichen
3.1 IN 32/04
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 400

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.