HRB 12223

Bornack & Dr. Lerche GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Freital

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Registerdaten

Sitz
Freital
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Bornack & Dr. Lerche GmbH Dresden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 560 IN 412/19 · Bornack & Dr. Lerche GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 412/19
Wirksam am
27.11.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 12223
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 412/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bornack & Dr. Lerche GmbH, Birkigter Straße 3, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 12223
vertreten durch den Geschäftsführer Randy Bornack
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 06.01.2026 den Forderungen dem Grunde und der Höhe nach beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 560 IN 412/19 · Bornack & Dr. Lerche GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 412/19
Wirksam am
07.01.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 12223
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 560 IN 412/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bornack & Dr. Lerche GmbH, Birkigter Straße 3, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 12223
vertreten durch den Geschäftsführer Randy Bornack

Die Regelvergütung gemäß §11, 10, § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § § 8 InsVV zzgl.
der Kosten für die übertragenen Zustellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden
aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von
529.244,06 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von
19 % festgesetzt. Es wurden Zuschläge zur Vergütung gem. § 3 InsVV für die Fortführung
des Unternehmens, Arbeitnehmerangelegenheiten und den aufwendigen Forderungsein-
zug festgesetzt.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung
gezahlt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbe-
teiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 412/19 · Bornack & Dr. Lerche GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 412/19
Wirksam am
02.08.2019
Registerbezug
Dresden, HRB 12223
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 546 IN 412/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bornack & Dr. Lerche GmbH,
Birkigter Straße 3, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 12223
vertreten durch den Geschäftsführer Randy Bornack

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.08.2019 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

546 IN 412/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 12223 HRB 12223: Bornack & Dr. Lerche GmbH, Freital, Birkigter Str. 3, 01705 Freital. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 12223: Bornack & Dr. Lerche GmbH, Freital, Birkigter Str. 3, 01705 Freital. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Veränderungen
HRB 12223 HRB 12223: Bornack & Dr. Lerche GmbH, Freital, Birkigter Str. 3, 01705 Freital. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 31.05.2019, AZ: 531 IN 412/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ge…
HRB 12223: Bornack & Dr. Lerche GmbH, Freital, Birkigter Str. 3, 01705 Freital. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 31.05.2019, AZ: 531 IN 412/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 560 IN 412/19 · Bornack & Dr. Lerche GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 412/19
Wirksam am
31.05.2019
Registerbezug
Dresden, HRB 12223
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 412/19

531/546 IN 412/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bornack & Dr. Lerche GmbH,
Birkigter Straße 3, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 12223
vertreten durch den Geschäftsführer Randy Bornack
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Lerche

- wurde am 31.05.2019 um 08:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Kesselsdorfer Straße 14, 01159 Dresden,
Telefax: 0351 482916 29 Telefon geschäftlich: 0351 482916 0

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
25.06.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO

|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 248 InsO)

|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 11.07.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 132, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Donnerstag, 11.07.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 132,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

531 IN 412/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 31.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12223 HRB 12223: Bornack & Dr. Lerche GmbH, Freital, Birkigter Str. 3, 01705 Freital. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Lerche, Christian, Pirna OT Copitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 12223: Bornack & Dr. Lerche GmbH, Freital, Birkigter Str. 3, 01705 Freital. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Lerche, Christian, Pirna OT Copitz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12223 HRB 12223: Bornack & Dr. Lerche GmbH, Freital, Birkigter Str. 3, 01705 Freital. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 25.03.2019, AZ: 531 IN 412/19, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und…
HRB 12223: Bornack & Dr. Lerche GmbH, Freital, Birkigter Str. 3, 01705 Freital. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 25.03.2019, AZ: 531 IN 412/19, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 412/19 · Bornack & Dr. Lerche GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 412/19
Wirksam am
25.03.2019
Registerbezug
Dresden, HRB 12223
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 412/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d. Bornack & Dr. Lerche
GmbH, Birkigter Straße 3, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 12223
vertreten durch den Geschäftsführer Randy Bornack
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Lerche

- wurde am 25.03.2019 um 11:25 Uhr Dr. Christian Heintze, Kesselsdorfer Straße
14, 01159 Dresden, Telefax 0351 482916 29, Telefon geschäftlich 0351 482916 0,
Website www.bbl-law.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den
Schuldner zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem

Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

531 IN 412/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 25.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12223 HRB 12223: Bornack & Dr. Lerche GmbH, Freital, Birkigter Str. 3, 01705 Freital. Name geändert: Geschäftsführer: Bornack, Randy, Freital, *XX.XX.XXXX. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Dr. Lerche, Christian,…
HRB 12223: Bornack & Dr. Lerche GmbH, Freital, Birkigter Str. 3, 01705 Freital. Name geändert: Geschäftsführer: Bornack, Randy, Freital, *XX.XX.XXXX. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Dr. Lerche, Christian, Pirna OT Copitz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12223 Bornack & Dr. Lerche GmbH, Dresden, Karlsruher Str. 103a, 01189 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlo…
Bornack & Dr. Lerche GmbH, Dresden, Karlsruher Str. 103a, 01189 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Freital. Geschäftsanschrift: Birkigter Str. 3, 01705 Freital. Personenbezogene Daten berichtigt bzw. geändert: Geschäftsführer: Bornack, Randi, Freital, *XX.XX.XXXX; Dr. Lerche, Christian, Dresden, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.