HRB 16471

Borgers SE & Co. KGaA

Amtsgericht Coesfeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bocholt
Rechtsform
KGaA
Letzte Eintragung
10.05.2024
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
252

Borgers Management SE

mit der Befugnis - auch für den jeweiligen Vorstand - im Namen der Gesellschaft mit sich oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Allgemeine Vertretungsregelung
  • 089

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Borgers SE KG aA
  2. Borgers SE & Co.KGaA Bocholt

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung anderer Unternehmen sowie die Übernahme zentraler Leistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 640/22 · Borgers SE & Co. KGaA · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 640/22
Wirksam am
11.03.2025
Registerbezug
Coesfeld, HRB 16471
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 640/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16471 eingetragenen Borgers SE & Co. KGaA, Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77876 eingetragene Borgers Management SE SE (Vorstand), Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, diese vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Matthias Häberle, und Herrn Jürgen Otto,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte McDermott Will & Emery Steuerberater LLP , Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Jan Theo Baumann, Nassauerallee 57, 47533 Kleve wie folgt festgesetzt.

Vergütung ... EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 300,00 EUR0,00 € angemessen ist.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 eingesehen werden.

43 IN 640/22
Amtsgericht Bielefeld, 10.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 640/22 · Borgers SE & Co. KGaA · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 640/22
Wirksam am
07.07.2023
Registerbezug
Coesfeld, HRB 16471
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 640/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16471 eingetragenen Borgers SE & Co. KGaA, Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77876 eingetragene Borgers Management SE SE (Vorstand), Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, diese vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Matthias Häberle, und Herrn Jürgen Otto,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte McDermott Will & Emery Steuerberater LLP , Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Jan Theo Baumann, Nassauerallee 57, 47533 Kleve wie folgt festgesetzt.

Vergütung ... EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 eingesehen werden.

43 IN 640/22
Amtsgericht Bielefeld, 06.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 43 IN 640/22 · Borgers SE & Co. KGaA · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 640/22
Wirksam am
07.06.2023
Registerbezug
Coesfeld, HRB 16471
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 640/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16471 eingetragenen Borgers SE & Co. KGaA, Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77876 eingetragene Borgers Management SE SE (Vorstand), Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, diese vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Matthias Häberle, und Herrn Jürgen Otto,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte McDermott Will & Emery Steuerberater LLP , Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 17.10.2022 bis zum 01.01.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug ... EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach ... EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von ... EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % und damit auf den Betrag von ... EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.04.2023 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 eingesehen werden.

43 IN 640/22
Amtsgericht Bielefeld, 02.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 640/22 · Borgers SE & Co. KGaA · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 640/22
Wirksam am
10.01.2023
Registerbezug
Coesfeld, HRB 16471
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 640/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16471 eingetragenen Borgers SE & Co. KGaA, Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77876 eingetragene Borgers Management SE, Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, diese vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Matthias Häberle, und Herrn Jürgen Otto,

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte McDermott Will & Emery Steuerberater LLP, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf,

wird der Beschluss vom 01.01.2023 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass zum Mitglied des Gläubigerausschusses bestellt wird:

Herr Rechtsanwalt Dr. Jörn Kowalewski, nicht die Rechstanwaltskanzlei Latham&Wattkins LLP, z.Hd. Herrn RA Dr. Kowalewski.

Gründe:

Mit Beschluss vom 17.10.2022 war Herr Rechtsanwalt Dr. Jörn Kowalewski zum Mitglied des Gläubigerausschusses bestellt worden. Am 01.01.2023 war keine Änderung in der bisherigen Besetzung des Gläubigerausschusses beabsichtigt. Es sollte vielmehr der Gläubigerausschuss in unveränderter Besetzung beibehalten werden. Daher war mit der Beschlussfassung beabsichtigt, Herrn Dr. Kowalewski erneut zum Mitglied des Gläubigerausschusses, diesmal im im eröffneten Verfahren gem. § 67 I InsO, zu bestellen. Auf Mitteilung des Insolvenzverwalters vom 04.01.2023 hin ist aufgefallen, dass versehentlich die hier im Computersystem zur Postversendung gespeicherte Bezeichnung des GA-Ausschuss-Mitgliedes Eingang in den Beschluss vom 01.01.2023 gefunden hat. Wegen der insofern missverständlichen Formulierung war der Beschluss wie geschehen von Amts wegen zur Klarstellung zu berichtigen.

43 IN 640/22
Amtsgericht Bielefeld, 09.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 640/22 · Borgers SE & Co. KGaA · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 640/22
Wirksam am
02.01.2023
Registerbezug
Coesfeld, HRB 16471
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 640/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16471 eingetragenen Borgers SE & Co. KGaA, Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77876 eingetragene Borgers Management SE, Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, diese vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Matthias Häberle, und Herrn Jürgen Otto,

Geschäftszweig: Verwaltung anderer Unternehmen sowie die Übernahme zentraler Leistungen

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte McDermott Will & Emery Steuerberater LLP, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2023, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.10.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.03.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 17.10.2022 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Jan Theo Baumann, Nassauerallee 57, 47533 Kleve
Kanzlei Latham & Watkins LLP
Herrn RA Dr. Kowalewski, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg
Volkswagen AG vertr. durch Frederik Liebing, -, 38436 Wolfsburg.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Dienstag, 21.03.2023, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, , Sitzungssaal 44 (I. Etage aLG)).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am

Dienstag, 28.03.2023, 10:45 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.03.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

43 IN 640/22
Bielefeld, 01.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 640/22 · Borgers SE & Co. KGaA · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 640/22
Wirksam am
17.10.2022
Registerbezug
Coesfeld, HRB 16471
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 640/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16471 eingetragenen Borgers SE & Co. KGaA, Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77876 eingetragene Borgers Management SE, Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, diese vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Matthias Häberle, und Herrn Jürgen Otto,

Geschäftszweig: Verwaltung anderer Unternehmen sowie die Übernahme zentraler Leistungen

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte McDermott Will & Emery Steuerberater LLP, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf,

ist am 17.10.2022, um 14:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

43 IN 640/22
Amtsgericht Bielefeld, 17.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Prokura erloschen: Happe, Stephan, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Prokura erloschen: Happe, Stephan, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Prokura erloschen: Peters, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Prokura erloschen: Peters, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen…
HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Happe, Stephan, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Prokura erloschen: Dr. Funke, Stephan, Rhede, *XX.XX.XXXX.
HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Prokura erloschen: Dr. Funke, Stephan, Rhede, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 16471: Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co.KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Die Hauptversammlung vom 30.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 29 Abs. 1 Satz 1 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung) be…
HRB 16471: Borgers SE & Co.KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt. Die Hauptversammlung vom 30.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 29 Abs. 1 Satz 1 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung) beschlossen. Von Amts wegen berichtigt, richtige Schreibweise der Firma: Borgers SE & Co. KGaA.
Berichtigungen
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co.KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2, Bocholt. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt.
HRB 16471: Borgers SE & Co.KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2, Bocholt. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Borgersstraße 2 - 10, 46397 Bocholt.
Neueintragungen
HRB 16471 HRB 16471: Borgers SE & Co.KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2, Bocholt. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Satzung vom 18.08.2016. Geschäftsanschrift: Borgersstraße 2, Bocholt. Gegenstand des Unternehmens ist die…
HRB 16471: Borgers SE & Co.KGaA, Bocholt, Borgersstraße 2, Bocholt. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Satzung vom 18.08.2016. Geschäftsanschrift: Borgersstraße 2, Bocholt. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung anderer Unternehmen sowie die Übernahme zentraler Leistungen. 22.620.000,00 EUR. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Borgers Management SE, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 77876), mit der Befugnis - auch für den jeweiligen Vorstand - im Namen der Gesellschaft mit sich oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Funke, Stephan, Rhede, *XX.XX.XXXX; Peters, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Borgers AG, Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 8533) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.08.2016.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.