HRA 705060

bonds footwear KG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Karlsruhe

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Karlsruhe
Datenstand
2024-06-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-06-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-06-09 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. bonds footwear OHG Karlsruhe

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 60 IN 356/18 · bonds footwear KG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 356/18
Wirksam am
14.08.2018
Registerbezug
Mannheim, HRA 705060
60 IN 356/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

bonds footwear KG
Alter Schlachthof 39
76131 Karlsruhe

vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter:
1. Stephanie Kelter, geboren am XX.XX.XXXX, Kandelstraße 8, 76199 Karlsruhe und
2. Marc Steinmetz, geboren am XX.XX.XXXX, Zeppelinstraße 67, 76887 Bad
Bergzabern

der persönlich haftende Gesellschafter Ziff. 2. vertreten durch:
Herrn Rechtsanwalt Stephan Haspel, Xylanderstraße 3, 76829 Landau

Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRA 705060

- Schuldnerin -

1. Das am 30.04.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 13.08.2018 um 16.00
Uhr als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Absatz 1 EuInsVO (Verordnung
Nr. 848/2015 des Rates des Europäischen Parlaments und Rates vom 20. Mai 2015
über Insolvenzverfahren [ABIEU L 141/19]) eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau
Beethovenstraße 5, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 9856750
Telefax: 0721 9856755
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 08.10.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
29.10.2018. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) sowie 218 Absatz 2 bzw. 284 (Auftrag zur Ausarbeitung
eines Insolvenzplanes) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis
29.10.2018, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden
kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
15.10.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren
Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden. Vielmehr werden diese nur
noch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die
wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden
Insolvenzverfahren.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner und die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 13.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 705060 HRA 705060:bonds footwear KG, Karlsruhe, Kandelstraße 8, 76199 Karlsruhe.Neue Geschäftsanschrift: Alter Schlachthof 39, 76131 Karlsruhe.
HRA 705060:bonds footwear KG, Karlsruhe, Kandelstraße 8, 76199 Karlsruhe.Neue Geschäftsanschrift: Alter Schlachthof 39, 76131 Karlsruhe.
Veränderungen
HRA 705060 HRA 705060:bonds footwear OHG, Karlsruhe, Kandelstraße 8, 76199 Karlsruhe.Rechtsform geändert; nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert; nun: bonds footwear KG. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun…
HRA 705060:bonds footwear OHG, Karlsruhe, Kandelstraße 8, 76199 Karlsruhe.Rechtsform geändert; nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert; nun: bonds footwear KG. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Neueintragungen
HRA 705060 bonds footwear OHG, Karlsruhe, Kandelstraße 8, 76199 Karlsruhe. (Entwicklung, Kreation Produktion von und Handel mit Schuhen, Kleidung und Accessoires.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kande…
bonds footwear OHG, Karlsruhe, Kandelstraße 8, 76199 Karlsruhe. (Entwicklung, Kreation Produktion von und Handel mit Schuhen, Kleidung und Accessoires.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kandelstraße 8, 76199 Karlsruhe. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kelter, Stephanie, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Steinmetz, Marc, Bad Bergzabern, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.