HRA 7121

Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG

Amtsgericht Gütersloh · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bisamweg 10, 33803 Steinhagen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Steinhagen
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
08.11.2022
Datenstand
2025-10-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Bolwin & Heemann Systemtechnik Beteiligungs-GmbH

Steinhagen

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

NEUE FALKEN Achtzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH

Trier

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Brillant 1966. GmbH & Co. Verwaltungs KG Steinhagen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 36/22 · Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 36/22
Wirksam am
01.03.2023
Registerbezug
Gütersloh, HRA 7121
11 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen (AG Gütersloh, HRA 7121), vertr. d.: Bolwin & Heemann Systemtechnik Beteiligungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Jens Lieser (Büro Altenkirchen) festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung nach § 12a InsVV

EUR
um 100 % der fiktiven Insolvenzverwaltervergütung erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Sachwalter und nunmehrigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 21.11.2022 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.330.816,89 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Sachwalter steht nach §§ 12 Abs. 1, 12a Abs. 1 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 15 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Die vom vorläufigen Sachwalter vorgebrachten Erhöhungsmerkmale, nämlich Betriebsfortführung, Überwachung der Kassenführung, übertragende Sanierung, Konzernverflechtung und Patronatserklärung, umfangreiche Tätigkeit im Bereich der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen, Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss, Umsetzung von Aus- und Absonderungen und Mehrheit von Arbeitsstandorten sind sachlich und schlüssig begründet. Der beantragten Erhöhung von 100% der fiktiven Insolvenzverwaltervergütung konnte daher in vollem Umfang stattgegeben werden.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die vorläufige Sachwaltung lief vom 31.05.2022 bis zum 29.08.2022. Der Pauschsatz ist hierbei nach §§ 12 Abs. 3, 12a Abs. 5, 8 Abs. 3 InsVV auf 175 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Sachwalters beschränkt, mithin bei drei angefangenen Monaten der Tätigkeit auf insgesamt 525,00 Euro.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 28.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 36/22 · Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 36/22
Wirksam am
15.09.2022
Registerbezug
Gütersloh, HRA 7121
11 IN 36/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen (AG Gütersloh, HRA 7121), vertr. d.: Bolwin & Heemann Systemtechnik Beteiligungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter am 14.09.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Betzdorf, 15.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 36/22 · Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 36/22
Wirksam am
29.08.2022
Registerbezug
Gütersloh, HRA 7121
11 IN 36/22: Über das Vermögen der Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen (AG Gütersloh, HRA 7121), vertr. d.: Bolwin & Heemann Systemtechnik Beteiligungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 29.08.2022 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser (Büro Altenkirchen), Kölner Strasse 29, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681-803618, Fax: 02681-950505.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.10.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 22.11.2022, 14:00 Uhr, Saal 508 (5. Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 29.08.2022

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7121 HRA 7121: Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG, Steinhagen, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Betzdorf (11 IN 36/22) vom 31.05.2022 ist die Eigenverwaltung durch die Sch…
HRA 7121: Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG, Steinhagen, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Betzdorf (11 IN 36/22) vom 31.05.2022 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 36/22 · Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 36/22
Wirksam am
31.05.2022
Registerbezug
Gütersloh, HRA 7121
11 IN 36/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen (AG Gütersloh, HRA 7121), vertr. d.: Bolwin & Heemann Systemtechnik Beteiligungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 31.05.2022 um 15:00 Uhr folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Jens Lieser (Büro Altenkirchen), Kölner Strasse 29, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681-803618, Fax: 02681-950505.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 31.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7121 HRA 7121: Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG, Steinhagen, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Plümer, Thomas, Ahaus, *XX.XX.XXXX.
HRA 7121: Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG, Steinhagen, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Plümer, Thomas, Ahaus, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 7121 HRA 7121: Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG, Steinhagen, Queller Str. 76 - 80, 33803 Steinhagen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bisamweg 10, 33803 Steinhagen.
HRA 7121: Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG, Steinhagen, Queller Str. 76 - 80, 33803 Steinhagen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bisamweg 10, 33803 Steinhagen.
Veränderungen
HRA 7121 HRA 7121: Brillant 1966. GmbH & Co. Verwaltungs KG, Steinhagen, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen. Firma geändert, nunmehr: Neue Firma: Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Queller S…
HRA 7121: Brillant 1966. GmbH & Co. Verwaltungs KG, Steinhagen, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen. Firma geändert, nunmehr: Neue Firma: Bolwin & Heemann Systemtechnik GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Queller Str. 76 - 80, 33803 Steinhagen. Nach Firmenänderung Persönlich haftender Gesellschafter: Bolwin & Heemann Systemtechnik Beteiligungs-GmbH, Steinhagen (Amtsgericht Gütersloh HRB 9982), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 7121 HRA 7121: Brillant 1966. GmbH & Co. Verwaltungs KG, Steinhagen, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen. Kommanditgesellschaft. Brillant 1966. GmbH & Co. Verwaltungs KG. Steinhagen. Geschäftsanschrift: Bisamweg 10, 33…
HRA 7121: Brillant 1966. GmbH & Co. Verwaltungs KG, Steinhagen, Bisamweg 10, 33803 Steinhagen. Kommanditgesellschaft. Brillant 1966. GmbH & Co. Verwaltungs KG. Steinhagen. Geschäftsanschrift: Bisamweg 10, 33803 Steinhagen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Brillant 1966. GmbH, Steinhagen (Amtsgericht Gütersloh HRB 9982), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg, HRA 50082 B) nach Steinhagen verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.