HRB 7281
Bolero Schwerin GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Mecklenburgstraße 2, 19053 SchwerinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Schwerin
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 09.09.2020
- Datenstand
- 2025-10-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jörn Niewiadomsky-Stegmayer
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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die Verwertung von Marken im Gastronomiebereich sowie von Gastronomiekonzepten sowie künftig der Betrieb einer Gaststätte, insbesondere unter der Bezeichnung Bolero in Schwerin.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 67a IN 149/20 · Bolero Schwerin GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 149/20
- Wirksam am
- 08.06.2022
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 7281
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRB 7281 eingetragenen Bolero Schwerin GmbH, Mecklenburgstraße 2, 19053 Schwerin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörn Niewiadomsky-Stegmayer
Sachw.: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen d. Sachwalt. wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
D. Sachwalt. übt sein Amt seit dem aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für s. Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung d. Sachwalt. wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse 404.036,51 EUR.
Der Regelsatz der Vergütung des/der Sachwalters/in beträgt demnach 20922,66 EUR.
Im Hinblickauf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf 115 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters zu erhöhen und damit auf den Betrag von EUR festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.05.2022 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 125 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B403 eingesehen werden.
67a IN 149/20
Amtsgericht Hamburg, 02.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7281 HRB 7281: Bolero Schwerin GmbH, Schwerin, Mecklenburgstraße 2, 19053 Schwerin. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 149/20) vom 01.09.2…
HRB 7281 HRB 7281: Bolero Schwerin GmbH, Schwerin, Mecklenburgstraße 2, 19053 Schwerin. Nicht mehr Geschäftsführer: Wieck, Donald, Schwerin, *XX.XX.XXXX.
HRB 7281 HRB 7281: Bolero Schwerin GmbH, Schwerin, Mecklenburgstraße 2, 19053 Schwerin. Nicht mehr Geschäftsführer: Nolde, Christopher, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Niewiadomsky-Stegmayer, Jörn…
HRB 7281 HRB 7281: Bolero Schwerin GmbH, Schwerin, Mecklenburgstraße 2, 19053 Schwerin. Prokura erloschen: Koch, Roland, Bremen, *XX.XX.XXXX; Maier, Michael, Oyten, *XX.XX.XXXX.
HRB 7281 HRB 7281: Bolero Schwerin GmbH, Schwerin, Mecklenburgstraße 2, 19053 Schwerin. Bestellt als Geschäftsführer: Nolde, Christopher, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen …
HRB 7281 HRB 7281: Bolero Schwerin GmbH, Schwerin, Mecklenburgstraße 2, 19053 Schwerin. Einzelprokura: Nasseri, Sasan, Bremen, *XX.XX.XXXX.
HRB 7281 Bolero Schwerin GmbH, Schwerin, Mecklenburgstraße 2, 19053 Schwerin. Geschäftsanschrift: Mecklenburgstraße 2, 19053 Schwerin. Der mit der Bolero Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 8422…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.