HRB 162947

Bolero Holding GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-16

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67a IN 143/20 · Bolero Holding GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 143/20
Wirksam am
08.06.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 162947
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 143/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162947 eingetragenen Bolero Holding GmbH, Brook 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörn Niewiadomsky-Stegmayer

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg

werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.09.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).

Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse 733.939,67 EUR.

Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach EUR.

Im Hinblickauf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf 115 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters zu erhöhen und damit auf den Betrag von EUR festzusetzen.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.05.2022 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 125 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B403 eingesehen werden.

67a IN 143/20
Amtsgericht Hamburg, 02.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 162947 HRB 162947: Bolero Holding GmbH, Hamburg, Brook 1, 20457 Hamburg. Der mit der AURELIUS WK Four GmbH (nach Firmenänderung jetzt: Bolero Systemgastronomie Holding GmbH) mit Sitz in Grünwald (Amtgericht München…
HRB 162947: Bolero Holding GmbH, Hamburg, Brook 1, 20457 Hamburg. Der mit der AURELIUS WK Four GmbH (nach Firmenänderung jetzt: Bolero Systemgastronomie Holding GmbH) mit Sitz in Grünwald (Amtgericht München, HRB 232310) am 09./14.02.2018 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung zum Ablauf des 01.09.2020 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 162947 HRB 162947: Bolero Holding GmbH, Hamburg, Brook 1, 20457 Hamburg. Prokura erloschen Krestel, Andreas, Laatzen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 143/2020) vom 01.09.2020 ist über …
HRB 162947: Bolero Holding GmbH, Hamburg, Brook 1, 20457 Hamburg. Prokura erloschen Krestel, Andreas, Laatzen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 143/2020) vom 01.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (Az. 67a IN 143/20) vom 01.09.2020 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Neueintragungen
HRB 162947 HRB 162947: Bolero Holding GmbH, Hamburg, Brook 1, 20457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2002 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vo…
HRB 162947: Bolero Holding GmbH, Hamburg, Brook 1, 20457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2002 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2019 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hannover (bisher: Amtsgericht Hannover HRB 218745) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Brook 1, 20457 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Gaststätten nach dem "Bolero-Konzept" betreiben sowie alle damit verbundenen Holding-Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf auch Gaststätten nach dem "Bolero-Konzept" selbst betreiben und verpachten oder Dritten die Nutzung des "Bolero-Konzepts" im Wege des Franchising gestatten. Außerdem darf die Gesellschaft Lebensmittel und Merchandising-Artikel jedweder Art unter der Marke "Bolero" vertreiben oder vertreiben lassen. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Niewiadomsky-Stegmayer, Jörn, Frankfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Gotta, Dennis, München, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Krestel, Andreas, Laatzen, *XX.XX.XXXX. Mit der AURELIUS WK Four GmbH mit Sitz in Grünwald (Amtsgericht München, HRB 232310) als herrschendem Unternehmen ist am 09./14.02.2018 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.