HRB 31225

Boldly Go Industries Holding GmbH

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wiesbaden

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Registerdaten

Sitz
Wiesbaden
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 290/20 · Boldly Go Industries Holding GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 290/20
Wirksam am
14.02.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 31225
10 IN 290/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boldly Go Industries Holding GmbH, Klingholzstr. 7, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31225), vertr. d.: Andreas Jamm, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.06.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 12.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31225 HRB 31225: Boldly Go Industries Holding GmbH, Wiesbaden, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 31225: Boldly Go Industries Holding GmbH, Wiesbaden, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 290/20 · Boldly Go Industries Holding GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 290/20
Wirksam am
04.02.2021
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 31225
10 IN 290/20: Über das Vermögen der Boldly Go Industries Holding GmbH,
Klingholzstr. 7, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31225), vertr. d.: 1.
Andreas Jamm, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2021 um 08:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke, c/o LIESER
Rechtsanwälte, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 977 74-210, Fax:
0611 977 74-111, E-Mail: wiesbaden@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet:
www.lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.04.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 06.05.2021, 10:00 Uhr, 1.018,
Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 02.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31225 HRB 31225: Boldly Go Industries Holding GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden.
HRB 31225: Boldly Go Industries Holding GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 290/20 · Boldly Go Industries Holding GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 290/20
Wirksam am
19.11.2020
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 31225
Amtsgericht Wiesbaden 18.11.2020

- Insolvenzgericht -

10 IN 290/20

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Boldly Go Industries Holding GmbH, Klingholzstr. 7, 65189 Wiesbaden

vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Jamm
(AG Wiesbaden, HRB 31225),

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller,
Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden

erklärt sich das Amtsgericht Wiesbaden für Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Unternehmen für zuständig, die der Boldly Go Unternehmensgruppe angehören,
bestehend aus den Unternehmen

1. Boldly Go Industries Holding GmbH, Klingholzstr. 7, 65189 Wiesbaden
(AG Wiesbaden , HRB 31225),

2.

3. Boldly Go Industries Frankfurt GmbH & Co KG,
Schwedlerstraße 6, 60314 Frankfurt am Main,
(AG Frankfurt am Main, HRA 48725,

4. Boldly Go Industries Frankfurt Verwaltung GmbH,
Schwedlerstraße 6, 60314 Frankfurt am Main,
(AG Frankfurt am Main, HRB 103537,

5. Boldly Go Industries GmbH, Schwedlerstraße 6, 60314 Frankfurt am Main,(AG
Frankfurt am Main, HRB 103490,

6.

Althaus

Richter am Amtsgericht a.w.a.R.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 31225 HRB 31225: Boldly Go Industries Holding GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2002, mehrfach geändert. Die Gesellsc…
HRB 31225: Boldly Go Industries Holding GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2002, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2. (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bodenheim (bisher Amtsgericht Mainz HRB 40094) nach Wiesbaden beschlossen. Geschäftsanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Gegenstand: die Beratung von Unternehmen, insbesondere in technischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Jamm, Andreas Gerhard, Bodenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Umwandlungsvermerk von Amts wegen mitübertragen: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.09.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.09.2015 und der Gesellschafterversammlung der VANTAiO Beteiligungsgesellschaft mbH vom 10.09.2015 Teile ihres Vermögens, nämlich den selbständigen Teilbetrieb, der von der btexx software GmbH & Co. KG, nach Firmenänderung VANTAiO GmbH & Co. KG, betrieben wird, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die VANTAiO Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 43257) übertragen.

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