HRB 120385
Bogensport - Gärtner GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hauptstraße 41, 37412 HerzbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Herzberg am Harz
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 26.02.2020
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Beate Gärtner
Herzberg am Harz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenJan Timme
Herzberg am Harz
einzelvertretungsberechtigtAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-09-25 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Sportartikeln, Messern und Pokalen, insbesondere Bogensportartikeln und Zubehör. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind, insbesondere darf sie gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten oder bestehende Unternehmen erwerben oder sich an diesen beteiligen und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen übernehmen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 8 IN 50/19 · Bogensport - Gärtner GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 50/19
- Wirksam am
- 12.06.2026
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 120385
a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen,
bestimmt auf:
Mittwoch, 29.07.2026, Amtsgericht Osterode am Harz, Zimmer 11 (Nebengebäude), Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz.
Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können schriftlich bis zum 27.07.2026 erhoben werden.
Die Schlussrechnung sowie das Verteilungsverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsichtnahme niedergelegt.
Amtsgericht Osterode am Harz, 08.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 50/19 · Bogensport - Gärtner GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 50/19
- Wirksam am
- 09.06.2026
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 120385
sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:
die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR Regelvergütung nebst Zuschlag gem. §§ 1, 2, 3
InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf i.H.v. 19 %
EUR Auslagen gem. §§ 10, 8 InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf i.H.v. 19 %
EUR Auslagen für übertragene Zustellungen
EUR Umsatzsteuer darauf i.H.v. 19 %
EUR Gesamtbetrag
EUR Bereits entnommener Vorschuss gem.
Beschluss vom 22.02.2021
EUR Offener Restbetrag
G r ü n d e:
Die für die Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters maßgebliche Insolvenzmasse gem. § 1 InsVV beträgt 123.176,03 Euro. Gem. § 2 InsVV errechnet sich hieraus eine Regelvergütung in Höhe von ..... Euro netto. Gem. § 3 InsVV hat der Insolvenzverwalter Zuschläge von 65 % (50 % unvollständige Buchhaltung und erschwerte Inbesitznahme, 15 % für die lange Verfahrensdauer), mithin in Höhe eines Betrages von netto ..... Euro, geltend gemacht.
Gründe, die einen Abschlag auf die Vergütung rechtfertigen würden, sind für das Insolvenzgericht nicht ersichtlich.
Bezüglich der Berechnung der Vergütung und Begründung der Zuschläge wird auf den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 01.10.2024 Bezug genommen.
Die Vergütung und Auslagen wurden antragsgemäß festgesetzt und richten sich der Höhe nach nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
In Umsetzung des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 21.03.2013, Aktenzeichen: IX ZB 209/10, sind die Auslagen (Sachauslagen und Personalkosten) für übertragene Zustellungen durch einen Pauschalbetrag in Höhe von ..... Euro netto pro Zustellung entschädigt worden.
Die Beteiligten sind vor der Festsetzung angehört worden. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 08.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 50/19 · Bogensport - Gärtner GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 50/19
- Wirksam am
- 09.06.2026
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 120385
sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann unter Einbeziehung des Vergütungsbeschlusses vom 04.05.2020 gem. § 11 Abs. 2 InsVV festgesetzt worden auf:
EUR Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 20 % erhöht
EUR Gesamtvergütung netto zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
EUR Bereits entnommene Vergütung gem. Beschluss vom 04.05.2020
EUR Offener Restbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.10.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner veränderten Vergütung und Auslagen unter Bezugnahme auf § 11 Abs. 2 InsVV. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 99.192,88 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von ...... EUR netto. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach ...... EUR netto. Bezüglich des festgesetzten Zuschlages von 20 % wird auf den Beschluss des Insolvenzgerichts vom 04.05.2020 verwiesen. Unter Zugrundelegung der erhöhten Insolvenzmasse beträgt der Zuschlag nunmehr ...... EUR netto. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde-bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 08.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 50/19 · Bogensport - Gärtner GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 50/19
- Wirksam am
- 09.06.2026
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 120385
Der verfügbare Massebestand beträgt 72.136,52 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten, restliche Gerichts- und Verwertungskosten sowie die Kosten der Veröffentlichung.
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 105.575,43 €.
Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Osterode am Harz, 16.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 50/19 · Bogensport - Gärtner GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 50/19
- Wirksam am
- 04.02.2026
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 120385
Amtsgericht Osterode am Harz, 04.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 50/19 · Bogensport - Gärtner GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 50/19
- Wirksam am
- 21.04.2021
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 120385
In dem Insolvenzverfahren Bogensport - Gärtner GmbH, Hauptstraße 41, 37412
Herzberg am Harz (AG Göttingen, HRB 120385), vertr. d.: 1. Beate Gärtner, als
GFin der Bogensport-Gärtner GmbH, Hauptstraße 41, 37412 Herzberg am Harz,
(Geschäftsführerin), 2. Jan Timme-Gärtner, als GF der Bogensport-Gärtner GmbH,
Grünberger Straße 14, 37412 Herzberg am Harz, (Geschäftsführer), wird die
Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im
schriftlichen Verfahren erfolgen am:
Mittwoch, 26.05.2021, Zimmer Nr. 11 (Nebengebäude),
Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz,
Widersprüche sind schriftlich bis zum 21.05.2021 zu erheben.
Amtsgericht Osterode am Harz, 21.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 50/19 · Bogensport - Gärtner GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 50/19
- Wirksam am
- 05.05.2020
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 120385
Gärtner GmbH, Hauptstraße 41, 37412 Herzberg am Harz (AG Göttingen, HRB
120385), vertr. d.: 1. Beate Gärtner, als GFin der Bogensport-Gärtner GmbH,
Hauptstraße 41, 37412 Herzberg am Harz, (Geschäftsführerin), 2. Jan
Timme-Gärtner, als GF der Bogensport-Gärtner GmbH, Grünberger Straße 14, 37412
Herzberg am Harz, (Geschäftsführer) sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann gem. Antrag vom 20.02.2020
festgesetzt auf:
EUR Vergütung nach § 63 Abs. 3 InsO inkl. Zuschläge gem. § 3
InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.02.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
55.947,45 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von netto ..... EUR. Dem
vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil
zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach netto
..... EUR.
Der Insolvenzverwalter hat zudem gem. § 3 InsVV Zuschläge für einen erheblichen
Arbeitsaufwand (20 %) geltend gemacht. Bezüglich der detaillierten Begründung
wird auf den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom
20.02.2020 verwiesen. Der Zuschlag erscheint angemessen und wurde antragsgemäß
festgesetzt. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m.
§ 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und
Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20,
37520 Osterode am Harz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 04.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 50/19 · Bogensport - Gärtner GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 50/19
- Wirksam am
- 06.03.2020
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 120385
Gärtner GmbH, Hauptstraße 41, 37412 Herzberg am Harz (AG Göttingen, HRB
120385), vertr. d.: 1. Beate Gärtner, als GFin der Bogensport-Gärtner GmbH,
Hauptstraße 41, 37412 Herzberg am Harz, (Geschäftsführerin), 2. Jan
Timme-Gärtner, als GF der Bogensport-Gärtner GmbH, Grünberger Straße 14, 37412
Herzberg am Harz, (Geschäftsführer), liegt der Vergütungsantrag des
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann für seine Tätigkeit als
vorläufiger Insolvenzverwalter für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus.
Amtsgericht Osterode am Harz, 05.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 120385 HRB 120385: Bogensport - Gärtner GmbH, Herzberg am Harz, Hauptstraße 41, 37412 Herzberg. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Gärtner, Beate, Herzberg am Harz, *XX.XX.XXXX,…
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 50/19 · Bogensport - Gärtner GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 50/19
- Wirksam am
- 21.01.2020
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 120385
Gärtner GmbH, Hauptstraße 41, 37412 Herzberg am Harz (AG Göttingen, HRB
120385), vertr. d.: 1. Beate Gärtner, 37412 Herzberg am Harz,
(Geschäftsführerin), 2. Jan Timme, 37412 Herzberg am Harz, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse
zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Osterode am Harz, 21.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 50/19 · Bogensport - Gärtner GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 50/19
- Wirksam am
- 17.01.2020
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 120385
37412 Herzberg am Harz (AG Göttingen, HRB 120385), vertr. d.: 1. Beate Gärtner,
37412 Herzberg am Harz, (Geschäftsführerin), 2. Jan Timme, 37412 Herzberg am
Harz, (Geschäftsführer), ist am 17.01.2020 um 10:20 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Pluta
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.:
0511-543815-00 Sek., Fax: 0511-543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.02.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 24.03.2020, 09:00 Uhr, Saal 12,
Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen
festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am
Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 17.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 120385 HRB 120385: Bogensport - Gärtner GmbH, Herzberg am Harz, Hauptstraße 41, 37412 Herzberg. Durch Beschluss des Amtsgericht Osterode am Harz - Insolvenzgericht - (8 IN 50/19) vom 21.11.2019 ist ein vorläufiger …
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 50/19 · Bogensport - Gärtner GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 50/19
- Wirksam am
- 21.11.2019
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 120385
Gärtner GmbH, Hauptstraße 41, 37412 Herzberg am Harz (AG Göttingen, HRB
120385), vertr. d.: 1. Beate Gärtner, 37412 Herzberg am Harz,
(Geschäftsführerin), 2. Jan Timme, 37412 Herzberg am Harz, (Geschäftsführer),
ist am 21.11.2019 um 08:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Pluta
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.:
0511-543815-00 Sek., Fax: 0511-543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net bestellt
worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am
Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 21.11.2019
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