HRB 11331
Bötzower-Abbruch-Bau und Handelsgesellschaft mbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Werkstr. 10, 16727 OberkrämerGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Oberkrämer OT Bötzow
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 22.08.2019
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Thomas Michael Schilf
Dallgow-Döberitz
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Handelsregister
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Abbruch und Entkernungsarbeiten; der Deponiebau und die Deponiesanierung; Montagearbeiten; der Handel mit Waren jeglicher Art, die das Bauhandwerk betreffen; Hausmeisterservice; Garten- und Landschaftsbau.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 120/19 · Bötzower-Abbruch-Bau und Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 120/19
- Wirksam am
- 31.03.2020
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 11331
Handelsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11331 NP),
Geschäftszweig: Abbruch und Entkernungsarbeiten; der Deponiebau und die
Deponiesanierung; Montagearbeiten; der Handel mit Waren jeglicher Art, die das
Bauhandwerk betreffen; Hausmeisterservice; Garten- und Landschaftsbau,
Werkstraße 10, 16727 Oberkrämer OT Bötzow, vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Thomas-Michael Schilf, Steinschneiderstraße 13, 14624 Dallgow-Döberitz -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kristof Dr. Biehl,
Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam - ist am 26.03.2020 bei Gericht die
Anzeige des Verwalters eingegangen, dass erneut Masseunzulänglichkeit vorliegt
(§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 30. März 2020
15 IN 120/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 120/19 · Bötzower-Abbruch-Bau und Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 120/19
- Wirksam am
- 05.12.2019
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 11331
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bötzower-Abbruch-Bau und Handelsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht
Neuruppin HRB 11331 NP), Geschäftszweig: Abbruch und Entkernungsarbeiten; der
Deponiebau und die Deponiesanierung; Montagearbeiten u.a., Werkstraße 10, 16727
Oberkrämer OT Bötzow, vertreten durch den Geschäftsführer
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kristof Dr. Biehl,
Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam -
ist am 03.12.2019 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 4. Dezember 2019
15 IN 120/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11331 NP HRB 11331 NP: Bötzower-Abbruch-Bau und Handelsgesellschaft mbH, Oberkrämer OT Bötzow, Werkstr. 10, 16727 Oberkrämer. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 120/19 Amtsgeric…
Forderungsprüfung 15 IN 120/19 · Bötzower-Abbruch-Bau und Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 120/19
- Wirksam am
- 06.08.2019
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 11331
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
1. AOK Nordost , 14456 Potsdam
2. Finanzamt Oranienburg , Heinrich-Grüber-Platz 3, 16515 Oranienburg
- Gläubiger -
gegen
Bötzower-Abbruch-Bau und Handelsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht
Neuruppin HRB 11331 NP), Geschäftszweig: Abbruch und Entkernungsarbeiten; der
Deponiebau und die Deponiesanierung; Montagearbeiten u.a., Werkstraße 10, 16727
Oberkrämer OT Bötzow, vertreten durch den Geschäftsführer
- Schuldnerin -
wird am 31.07.2019, um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Falk Eppert, Zehmeplatz 11, 15230 Frankfurt
(Oder). Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur
Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht
auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert,
ihre Forderungen schriftlich bis zum 24.09.2019 bei dem Insolvenzverwalter
unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2
InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft
(§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin und der 1.
Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 24. Oktober
2019. Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten
erforderlich sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim
Insolvenzgericht bis 24. Oktober 2019:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten
Unterlagen ist ab dem 04.10.2019 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes,
Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten
niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 24. Oktober 2019.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 24. Oktober 2019 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der
Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird
diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der
Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet
eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete
Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum
Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt,
Sonderkonten einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln
einer Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6
Monaten ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den
Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 31.07.2019
15 IN 120/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11331 NP HRB 11331 NP: Bötzower-Abbruch-Bau und Handelsgesellschaft mbH, Oberkrämer OT Bötzow, Werkstr. 10, 16727 Oberkrämer. Geschäftsanschrift: Werkstr. 10, 16727 Oberkrämer. Gegenstand: Abbruch und Entkernungsarb…
Gegenstand: Abbruch und Entkernungsarbeiten; der Deponiebau und die Deponiesanierung; Montagearbeiten; der Handel mit Waren jeglicher Art, die das Bauhandwerk betreffen; Hausmeisterservice; Garten- und Landschaftsbau.
Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Geschäftsführer: Schilf, Thomas Michael, *XX.XX.XXXX, Dallgow-Döberitz, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 14.10.2015
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.