HRB 100509

Börde Käse GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bahnhofstraße 34, 39345 Niedere Börde OT Vahldorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Niedere Börde
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.04.2022
Datenstand
2026-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Hans-Peter Dietrich

Oschersleben

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Mike-Sören Dietrich

Oschersleben

Geschäftsführer(in)

Rosemarie Appel

Vahldorf

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Börde Käse GmbH Vahldorf

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Milch und Milcherzeugnissen sowie der An- und Verkauf dieser und weiterer Produkte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 39/22 (371) · Börde Käse GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 39/22 (371)
Wirksam am
10.07.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 100509
340 IN 39/22 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Börde Käse GmbH, OT Vahldorf, Bahnhofstraße 34, 39345 Niedere Börde, Herstellung und Vertrieb von Milch und Milcherzeugnissen sowie der An- und Verkauf dieser und weiterer Produkte. (AG Stendal, HRB 100509), vertr. d.: 1. Mike-Sören Dietrich, Ulmenweg 34, 39120 Magdeburg, (Geschäftsführer), 2. Rosemarie Appel, OT Vahldorf, Bahnhofstr. 33, 39345 Niedere Börde, (Geschäftsführerin), 3. Hans-Peter Dietrich, verstorben am 04.09.2022, zuletzt wohnhaft: Hagebuttenweg 4, 39387 Oschersleben (Bode), (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 15.09.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 08.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 39/22 (371) · Börde Käse GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 39/22 (371)
Wirksam am
28.11.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 100509
Geschäfts-Nr.: 340 IN 39/22 (371). In dem Insolvenzverfahren Börde Käse GmbH, OT Vahldorf, Bahnhofstraße 34, 39345 Niedere Börde, Herstellung und Vertrieb von Milch und Milcherzeugnissen sowie der An- und Verkauf dieser und weiterer Produkte. (AG Stendal, HRB 100509), vertr. d.: 1. Mike-Sören Dietrich, Ulmenweg 34, 39120 Magdeburg, (Geschäftsführer), 2. Rosemarie Appel, OT Vahldorf, Bahnhofstr. 33, 39345 Niedere Börde, (Geschäftsführerin), 3. Hans-Peter Dietrich, Hagebuttenweg 4, 39387 Oschersleben (Bode), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 27.11.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 100509 HRB 100509: Börde Käse GmbH, Niedere Börde, Bahnhofstraße 34, 39345 Niedere Börde OT Vahldorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.04.2022 (Az. 340 IN 39/…
HRB 100509: Börde Käse GmbH, Niedere Börde, Bahnhofstraße 34, 39345 Niedere Börde OT Vahldorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.04.2022 (Az. 340 IN 39/22 (371)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 340 IN 39/22 (371) · Börde Käse GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 39/22 (371)
Wirksam am
01.04.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 100509
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.04.2022 um 09:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Börde Käse GmbH, OT Vahldorf, Bahnhofstraße 34, 39345 Niedere Börde, Herstellung und Vertrieb von Milch und Milcherzeugnissen sowie der An- und Verkauf dieser und weiterer Produkte. (AG Stendal, HRB 100509),
vertreten durch:
1. Mike-Sören Dietrich, (Geschäftsführer),
2. Rosemarie Appel, OT Vahldorf, Bahnhofstr. 33, 39345 Niedere Börde, (Geschäftsführerin),
3. Hans-Peter Dietrich, Hagebuttenweg 4, 39387 Oscherleben, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.:
Rechtsanwalt Tobias Hohmann, Leipziger Straße 56, 09113 Chemnitz, . Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 19.05.2022. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 16.06.2022, 10:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 340 IN 39/22 (371) - (01.04.2022)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 100509 HRB 100509: Börde Käse GmbH, Niedere Börde, Bahnhofstraße 34, 39345 Niedere Börde OT Vahldorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 04.02.2022 (Az. 340 IN 39/…
HRB 100509: Börde Käse GmbH, Niedere Börde, Bahnhofstraße 34, 39345 Niedere Börde OT Vahldorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 04.02.2022 (Az. 340 IN 39/22 (371)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 39/22 (371) · Börde Käse GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 39/22 (371)
Wirksam am
04.02.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 100509
340 IN 39/22 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Börde Käse GmbH, OT Vahldorf, Bahnhofstraße 34, 39345 Niedere Börde, Herstellung und Vertrieb von Milch und Milcherzeugnissen sowie der An- und Verkauf dieser und weiterer Produkte. (AG Stendal, HRB 100509), vertr. d.: 1. Mike-Sören Dietrich, (Geschäftsführer), 2. Rosemarie Appel, OT Vahldorf, Bahnhofstr. 33, 39345 Niedere Börde, (Geschäftsführerin), 3. Hans-Peter Dietrich, Hagebuttenweg 4, 39387 Oscherleben, (Geschäftsführer), ist am 04.02.2022 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde / Beschwerde kann auch - bzw. muss in den von § 130 d ZPO erfassten Fällen - als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/ Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 04.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 100509 Börde Käse GmbH, Vahldorf, Bahnhofstraße 34, 39345 Vahldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und die Herabsetzung des Stammkapitals um 129, 19 Euro a…
Börde Käse GmbH, Vahldorf, Bahnhofstraße 34, 39345 Vahldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und die Herabsetzung des Stammkapitals um 129, 19 Euro auf 51.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 34, 39345 Vahldorf. 51.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 100509 Börde Käse GmbH, Vahldorf (Bahnhofstraße 34, 39345 Vahldorf). Bestellt: Geschäftsführer: Dietrich, Mike-Sören, Oschersleben, *XX.XX.XXXX.
Börde Käse GmbH, Vahldorf (Bahnhofstraße 34, 39345 Vahldorf). Bestellt: Geschäftsführer: Dietrich, Mike-Sören, Oschersleben, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.