HRB 21513
Bodet & Horst Holding Verwaltungs-GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gewerbegebiet 9, 09481 ElterleinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Elterlein
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 14.11.2018
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Gerd-Hermann Horst
Hörstel
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft jeweils durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Sind die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertretungsberechtigt, so sind diese nicht befugt, sich wechselseitig zum Abschluss von Geschäften mit sich selbst zu ermächtigen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-09-24 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften, insbesondere der Gesellschaft unter der Firma Bodet & Horst Holding GmbH & Co. KG
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 13 IN 644/18 · Bodet & Horst Holding Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 644/18
- Wirksam am
- 03.03.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 21513
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding
Verwaltungs-GmbH, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRB
21513
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst
ergeht am 01.03.2021 nachfolgende Entscheidung:
1. In dem o. g. Insolvenzverfahren hat die Schuldnerin einen Insolvenzplan
vorgelegt. Die Vorlage des Insolvenzplans ist zulässig.
2. Der Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, der Stimmrechte der Gläubiger
sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan wird bestimmt auf
Donnerstag, den 18.03.2021, 13.00 Uhr, Sitzungssaal 3.011
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Mit der Terminsbestimmung wird den Beteiligten gemäß § 232 Abs. 1 InsO eine
Frist zur Stellungnahme bis zum 10.3.2021 gesetzt (§ 235 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der Plan und die Stellungnahmen zum Plan nach § 232 InsO sind in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 234 InsO).
3.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen
die Bestätigung nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens
im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den
Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 3 InsO).
13 IN 644/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21513 HRB 21513: Bodet & Horst Holding Verwaltungs-GmbH, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 08.11.2018, AZ: 13 IN 644/18, ist das Insolvenzverfahren über das…
Insolvenzplan 13 IN 644/18 · Bodet & Horst Holding Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 644/18
- Wirksam am
- 12.11.2018
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 21513
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding
Verwaltungs-GmbH, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRB
21513
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst
ergeht am 08.11.2018 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 08.11.2018 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Grit Rademacher
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 38237 0
Telefax: 0371 38237 10
Email geschäftlich: grademacher@schultze-braun.de
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum
28.12.2018 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung der mit hiesigem
Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der
Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur
Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines
Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 08.02.2019 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
13 IN 644/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.