HRA 5173

Bodet & Horst Holding GmbH & Co. KG

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Elterlein

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Registerdaten

Sitz
Elterlein
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 546/18 · Bodet & Horst Holding GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 546/18
Wirksam am
06.03.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRA 5173
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 12 IN 546/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding GmbH&Co.KG, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5173
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bodet & Horst Holding Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst

Es wurde am 01.03.2024 die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters gemäß § 5 InsVV i. V. m. RVG und Auslagen sowie Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.

Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 546/18 · Bodet & Horst Holding GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 546/18
Wirksam am
27.12.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRA 5173
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 12 IN 546/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding GmbH&Co.KG, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5173
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bodet & Horst Holding Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst

hat der Sonderinsolvenzverwalter mit Schreiben vom 16.10.2023 die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.01.2024.

Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 12 IN 546/18 · Bodet & Horst Holding GmbH&Co.KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 546/18
Wirksam am
26.11.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRA 5173
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 12 IN 546/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding GmbH&
Co.KG, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5173
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bodet & Horst Holding
Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst

ergeht am 26.11.2020 nachfolgende Entscheidung:

1.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding GmbH&
Co.KG hat die Schuldnerin einen Insolvenzplan vorgelegt. Die Vorlage des
Insolvenzplans ist zulässig.

2.

Der Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, der Stimmrechte der Gläubiger
sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan wird bestimmt auf

Dienstag, den 22. Dezember 2020 13.30 Uhr SS 3.011

Mit der Terminsbestimmung wird den Beteiligten gemäß § 232 Abs. 1 InsO eine
Frist zur Stellungnahme bis zum 14.12.2020 gesetzt (§ 235 Abs. 1 S. 3 InsO).

Die Stellungnahmen zum Plan nach § 232 InsO sind in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

3.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen
die Bestätigung nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer

a. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll
widersprochen

hat

und

b. gegen den Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 3 InsO).

12 IN 546/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 26.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 546/18 · Bodet & Horst Holding GmbH&Co.KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 546/18
Wirksam am
07.06.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRA 5173
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 12 IN 546/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding GmbH&
Co.KG, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5173
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bodet & Horst Holding
Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß
§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum 23.07.2019 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen
schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen
bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle
eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in
Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Der Rechtsbehelf kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1.

mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2.

von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

12 IN 546/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 12 IN 546/18 · Bodet & Horst Holding GmbH&Co.KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 546/18
Wirksam am
30.04.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRA 5173
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 12 IN 546/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding GmbH&
Co.KG, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5173
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bodet & Horst Holding
Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst

1.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Hortst Holding GmbH &
Co. KG hat die Schuldnerin einen Insolvenzplan vorgelegt. Die Vorlage des
Insolvenzplans ist zulässig.

2.

Der Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan, wird bestimmt
auf

Freitag, den 24. Mai 2019, 10:00 Uhr

- Sitzungssaal 3.011, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz -.

Die Stellungnahmen zum Plan nach § 232 InsO sind in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

3.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen
die Bestätigung nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer

a. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll
widersprochen

hat

und

b. gegen den Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 3 InsO).

12 IN 546/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5173 HRA 5173: Bodet & Horst Holding GmbH & Co. KG, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 04.10.2018, AZ: 12 IN 546/18, ist das Insolvenzverfahren über das Ver…
HRA 5173: Bodet & Horst Holding GmbH & Co. KG, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 04.10.2018, AZ: 12 IN 546/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 12 IN 546/18 · Bodet & Horst Holding GmbH&Co.KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 546/18
Wirksam am
04.10.2018
Registerbezug
Chemnitz, HRA 5173
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 12 IN 546/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst Holding GmbH&
Co.KG, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5173
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bodet & Horst Holding
Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Halten und Verwalten
von Beteiligungen an anderen Unternehmen) wird am 04.10.2018 um 11:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) und nachrangige Insolvenzforderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1
Nr. 1 - 5 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum
23.11.2018 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.01.2019 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

12 IN 546/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5173 Bodet & Horst Holding GmbH & Co. KG, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Einzelprokura: Leopold, Kay, Thum, *XX.XX.XXXX.
Bodet & Horst Holding GmbH & Co. KG, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Einzelprokura: Leopold, Kay, Thum, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5173 Bodet & Horst Holding GmbH & Co. KG, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein.Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Die B & H Matress Covers Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Elterlein (Amt…
Bodet & Horst Holding GmbH & Co. KG, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein.Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Die B & H Matress Covers Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Elterlein (Amtsgericht Chemnitz HRB 22764) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.