HRA 5189

Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Elterlein

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Registerdaten

Sitz
Elterlein
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 477/18 · Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 477/18
Wirksam am
07.09.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRA 5189
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 12 IN 477/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5189
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Horst Beteiligungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst

ergeht am 06.09.2023 nachfolgende Entscheidung:

Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR

in Worten: xxx EUR

Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin auferlegt.

Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.

Gründe:

Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 18.05.2018 zum vorläufigen Sachwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.08.2018.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 31.08.2023 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 2.399.886,32 EUR zugrunde zu legen.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxx EUR.

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon xxx Prozent, mithin xxx EUR.

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.

Der vorläufige Sachwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von xxx EUR.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 31.08.2023 verwiesen.

Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.

Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von xxx Prozent, mithin in Höhe von xxx EUR, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.

Der Vergütungswert beträgt mithin xxx EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Sachwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Der Gläubigerausschuss sowie der Schuldner wurden zu dem Antrag des vorläufigen Sachwalters gehört. Es erfolgten keine Einwände.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 477/18 · Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 477/18
Wirksam am
03.07.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRA 5189
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 12 IN 477/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5189
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Horst Beteiligungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst

ergeht am 30.06.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Die Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Stellungnahmen der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters vom 04.10.2022 mit der Ergänzung im Schriftsatz vom 17.05.2023 sind bis zum 11.08.2023 beim Insolvenzgericht einzureichen.

3. Der Antrag sowie der Schriftsatz zur Ergänzung liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Nach Ablauf der Frist erfolgt die Entscheidung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 477/18 · Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 477/18
Wirksam am
18.12.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRA 5189
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 12 IN 477/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz ,
HRA 5189
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Horst
Beteiligungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst

ergeht am 17.12.2020 nachfolgende Entscheidung:

Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses wird für die Tätigkeit
folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung

xxx EUR

Auslagen

xxx EUR

zzgl. 19% Umsatzsteuer

xxx EUR

Gesamtbetrag

xxx EUR

in Worten: xxx EUR

Dem Mitglied des Gläubigerausschusses wird gestattet, die festgesetzte
Vergütung aus der Masse zu entnehmen bzw. der Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, nach Rechtskraft dieses Beschlusses den festgesetzten Betrag aus
der verwalteten Masse zu entnehmen und an das Gläubigerausschussmitglied
auszuzahlen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

12 IN 477/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 18.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5189 HRA 5189: Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 30.08.2018, AZ: 12 IN 477/18, ist das Insolvenzverfahren ü…
HRA 5189: Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 30.08.2018, AZ: 12 IN 477/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 477/18 · Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
12 IN 477/18
Wirksam am
30.08.2018
Registerbezug
Chemnitz, HRA 5189
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 12 IN 477/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bodet & Horst GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz ,
HRA 5189
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Horst
Beteiligungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Gerd-Hermann Horst

ergeht am 30.08.2018 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 30.08.2018 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.10.2018
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen
(§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 27.11.2018

11:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

|Altradius Kreditversicherung, Niederlassung der Altradius Credito y Caucion
S.A. de Seguros y Reaseguros vdd Herrn Gerd Haffke,
Opladener Straße 14
50679 Köln

|Peter Krause,
Steuerberater
Klausenstraße 24
32423 Minden

|Bundesagentur für Arbeit, ARGE Chemnitz

|vdd Frau Karin Otto
Pöblitzer Straße 9a
08058 Zwickau

7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

|Altradius Kreditversicherung, Niederlassung der Altradius Credito y Caucion
S.A. de Seguros y Reaseguros vdd Herrn Gerd Haffke,
Opladener Straße 14
50679 Köln

|Peter Krause,
Steuerberater
Klausenstraße 24
32423 Minden

|Bundesagentur für Arbeit, ARGE Chemnitz

|vdd Frau Karin Otto
Pöblitzer Straße 9a
08058 Zwickau

7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

12 IN 477/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5189 HRA 5189: Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Prokura erloschen: Schouwink, Hans Peter, Steinfurt-Borghorst, *XX.XX.XXXX.
HRA 5189: Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Prokura erloschen: Schouwink, Hans Peter, Steinfurt-Borghorst, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5189 Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Einzelprokura: Leopold, Kay, Thum, *XX.XX.XXXX.
Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Einzelprokura: Leopold, Kay, Thum, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5189 Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Prokura erloschen: Flechsig, Simone, Emsdetten, *XX.XX.XXXX.
Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Prokura erloschen: Flechsig, Simone, Emsdetten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5189 Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Die Horst Immobilien GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Elterlein (Amtsgericht Chemnitz, HRA 5206 ) ist auf Grund des Ve…
Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein, Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein. Die Horst Immobilien GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Elterlein (Amtsgericht Chemnitz, HRA 5206 ) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 5189 Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein (Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein). Einzelprokura: Schouwink, Hans Peter, Steinfurt-Borghorst, *XX.XX.XXXX.
Bodet & Horst GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Elterlein (Gewerbegebiet 9, 09481 Elterlein). Einzelprokura: Schouwink, Hans Peter, Steinfurt-Borghorst, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.