VR 2139

Bochumer Schuldner-Schutz e.V.

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bochum

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bochum
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. "Bochumer Schuldner-Schutz" Bochum

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 115/22 · Bochumer Schuldner-Schutz e.V. · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 115/22
Wirksam am
06.02.2026
Registerbezug
Bochum, VR 2139
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herr Ernst Joachim Heinrich, c/o Bochumer Schulder-Schutz e,V,, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Farhad Seyedloo, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.v., Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Carl-Dietrich Archibald Lewerenz, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum

wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.

80 IN 115/22
Amtsgericht Bochum, 05.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 80 IN 115/22 · Bochumer Schuldner-Schutz e.V. · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 115/22
Wirksam am
15.01.2025
Registerbezug
Bochum, VR 2139
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ernst Joachim Heinrich, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herrn Farhad Seyedloo, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herrn Carl-Dietrich Archibald Lewerenz, Gerberstr. 10, 44787 Bochum

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Kortumstraße 47, 44787 Bochum

werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx
Zwischensumme xxx
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx xxx
Endbetrag xxx

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung von § 207Abs.III InsO entnommen werden.

Gründe:

Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 23.05.2022 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 27.373,46 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx (§ 2 Abs. 1 InsVV). Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des 2,5-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von xxx gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.11.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.

80 IN 115/22
Amtsgericht Bochum, 14.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 80 IN 115/22 · Bochumer Schuldner-Schutz e.V. · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 115/22
Wirksam am
10.01.2025
Registerbezug
Bochum, VR 2139
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herr Ernst Joachim Heinrich, c/o Bochumer Schulder-Schutz e,V,, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Farhad Seyedloo, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.v., Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Carl-Dietrich Archibald Lewerenz, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 190.044,65 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

80 IN 115/22
Amtsgericht Bochum, 10.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 80 IN 115/22 · Bochumer Schuldner-Schutz e.V. · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 115/22
Wirksam am
27.11.2024
Registerbezug
Bochum, VR 2139
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ernst Joachim Heinrich, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herrn Farhad Seyedloo, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herrn Carl-Dietrich Archibald Lewerenz, Gerberstr. 10, 44787 Bochum

reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 08.01.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 9.000,00 EUR bei der Zahlstelle Bochum, IBAN DE79430000000043001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsantrag der Verwalterin sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 115/22
Amtsgericht Bochum, 27.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 115/22 · Bochumer Schuldner-Schutz e.V. · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 115/22
Wirksam am
13.11.2023
Registerbezug
Bochum, VR 2139
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herr Ernst Joachim Heinrich, c/o Bochumer Schulder-Schutz e,V,, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Farhad Seyedloo, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.v., Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Carl-Dietrich Archibald Lewerenz, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum

ist am 09.11.2023 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

80 IN 115/22
Amtsgericht Bochum, 10.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 115/22 · Bochumer Schuldner-Schutz e.V. · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 115/22
Wirksam am
29.03.2023
Registerbezug
Bochum, VR 2139
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herr Ernst Joachim Heinrich, c/o Bochumer Schulder-Schutz e,V,, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Farhad Seyedloo, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.v., Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Carl-Dietrich Archibald Lewerenz, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, § 177 Abs. 1 InsO.

Geprüft werden sollen folgende Forderungen:

Rang 0 (§ 38 InsO):
Lfd. Nr. 9 bis lfd. Nr. 17.

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die bzw. eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit der/den zu prüfenden Forderung/en und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30, niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum, einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.

80 IN 115/22
Amtsgericht Bochum, 28.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 115/22 · Bochumer Schuldner-Schutz e.V. · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 115/22
Wirksam am
19.07.2022
Registerbezug
Bochum, VR 2139
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ernst Joachim Heinrich, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herrn Farhad Seyedloo, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herrn Carl-Dietrich Archibald Lewerenz, Gerberstr. 10, 44787 Bochum

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 12.08.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Schließung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 06.07.2022 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 115/22
Amtsgericht Bochum, 18.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 115/22 · Bochumer Schuldner-Schutz e.V. · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 115/22
Wirksam am
24.05.2022
Registerbezug
Bochum, VR 2139
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22

Über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Ernst Joachim Heinrich c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Farhad Seyedloo c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.v., Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Carl-Dietrich Archibald Lewerenz c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.05.2022, um 09:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.03.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Kortumstraße 47, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.07.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 12.08.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 15.07.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

80 IN 115/22
Bochum, 23.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.