HRB 11575

BMTS GmbH BauManagement-Trockenbau und Service

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Werner-von-Siemens-Straße 11, 15566 Schöneiche bei Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schöneiche bei Berlin
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
26.09.2019
Datenstand
2025-10-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Thomas Dommel

Erkner

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Leitung und Koordination von Bauleistungen, Ausführung von Trockenbauarbeiten und damit zusammenhängender Nebenleistungen, Vermittlung von Baufirmen, Aufmaße, Kostenschätzungen, Beratung, Abrechnung und andere bauspezifischer Serviceleistungen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Aufhebung des Verfahrens 3 IN 226/19 · BMTS GmbH BauManagement-Trockenbau und Service · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 226/19
Wirksam am
20.02.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 11575
3 IN 226/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BMTS GmbH BauManagement -Trockenbau und Service (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 11575FF), Werner-von-Siemens-Straße 11, 15566 Schöneiche, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Dommel, Am Rosengarten 5, 15566 Schöneiche wird das Verfahren aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Absatz 1 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), den 19.2.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 226/19 · BMTS GmbH BauManagement-Trockenbau und Service · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 226/19
Wirksam am
22.02.2023
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 11575
3 IN 226/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMTS GmbH BauManagement -Trockenbau und Service, Werner-von-Siemens-Straße 11, 15566 Schöneiche ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 16.222,51€ nebst der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in gesetzlicher Höhe festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 21.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 226/19 · BMTS GmbH BauManagement-Trockenbau und Service · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 226/19
Wirksam am
19.09.2022
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 11575
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BMTS GmbH BauManagement -Trockenbau und Service (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 11575FF), Werner-von-Siemens-Straße 11, 15566 Schöneiche, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Dommel, Am Rosengarten 5, 15566 Schöneiche wird Termin zur:
Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters / der Verwalterin
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 24.10.2022 bei Gericht eingehen. 04.11.2022 nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
3 IN 226/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 16.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 226/19 · BMTS GmbH BauManagement-Trockenbau und Service · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 226/19
Wirksam am
17.08.2022
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 11575
3 IN 226/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMTS GmbH BauManagement -Trockenbau und Service, Werner-von-Siemens-Straße 11, 15566 Schöneiche (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 11575FF) ist am 05.08.2022 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 15. August 2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 226/19 · BMTS GmbH BauManagement -Trockenbau und Service · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 226/19
Wirksam am
10.06.2020
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 11575
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BMTS GmbH BauManagement -Trockenbau und Service (Registergericht: Amtsgericht
Frankfurt (Oder) HRB 11575FF), Werner-von-Siemens-Straße 11, 15566 Schöneiche,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Dommel, Am Rosengarten 5,
15566 Schöneiche wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die
Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt
(Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu
prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 11.08.2020 bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder
ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 226/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11575 FF HRB 11575 FF: BMTS GmbH BauManagement-Trockenbau und Service, Schöneiche bei Berlin, Werner-von-Siemens-Straße 11, 15566 Schöneiche bei Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung…
HRB 11575 FF: BMTS GmbH BauManagement-Trockenbau und Service, Schöneiche bei Berlin, Werner-von-Siemens-Straße 11, 15566 Schöneiche bei Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 226/19 · BMTS GmbH BauManagement -Trockenbau und Service · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 226/19
Wirksam am
12.09.2019
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 11575
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 226/19

Über das Vermögen der

BMTS GmbH BauManagement -Trockenbau und Service, Werner-von-Siemens-Straße 11,
15566 Schöneiche , vertreten durch den Geschäftsführer
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 11575FF)

wird auf den am 09.07.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.09.2019 um 11:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsanwalt André Binder,
Krausenstraße 41,
10117 Berlin

wird zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.10.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.

Die Forderungsanmeldungen liegen ab 07.11.2019 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 05.12.2019. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche
Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung
und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur
Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.

Frankfurt (Oder), 12. September 2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11575 FF HRB 11575 FF: BMTS GmbH BauManagement-Trockenbau und Service, Schöneiche bei Berlin, Werner-von-Siemens-Straße 11, 15566 Schöneiche bei Berlin. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 1…
HRB 11575 FF: BMTS GmbH BauManagement-Trockenbau und Service, Schöneiche bei Berlin, Werner-von-Siemens-Straße 11, 15566 Schöneiche bei Berlin. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 11, 15566 Schöneiche bei Berlin
Neueintragungen
HRB 11575 FF BMTS GmbH BauManagement-Trockenbau und Service, Schöneiche bei Berlin(Neuenhagener Chaussee 1-3, 15566 Schöneiche bei Berlin). Gegenstand: Leitung und Koordination von Bauleistungen, Ausführung von Trockenba…
BMTS GmbH BauManagement-Trockenbau und Service, Schöneiche bei Berlin(Neuenhagener Chaussee 1-3, 15566 Schöneiche bei Berlin). Gegenstand: Leitung und Koordination von Bauleistungen, Ausführung von Trockenbauarbeiten und damit zusammenhängender Nebenleistungen, Vermittlung von Baufirmen, Aufmaße, Kostenschätzungen, Beratung, Abrechnung und andere bauspezifischer Serviceleistungen. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Dommel, Thomas, *XX.XX.XXXX, Erkner; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.08.2007.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.