HRB 25683
BMS - Stahlbau GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Görlitz
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Görlitz
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-13 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
7 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 551 IN 633/20 · BMS - Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 633/20
- Wirksam am
- 02.10.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 25683
Aktenzeichen: 551 IN 633/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS - Stahlbau GmbH, Lorenzstraße 10, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 25683
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Rafelt
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 24.11.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 1.440.964,90 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 531.311,17 EUR zur Verfügung".
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 551 IN 633/20 · BMS - Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 633/20
- Wirksam am
- 27.03.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 25683
Aktenzeichen: 551 IN 633/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS - Stahlbau GmbH, Lorenzstraße 10, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 25683
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Rafelt
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 25.03.2026 festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 551 IN 633/20 · BMS - Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 633/20
- Wirksam am
- 27.03.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 25683
Aktenzeichen: 551 IN 633/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS - Stahlbau GmbH, Lorenzstraße 10, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 25683
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Rafelt
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 26.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 559 IN 633/20 · BMS - Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 633/20
- Wirksam am
- 05.08.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 25683
Aktenzeichen: 559 IN 633/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS - Stahlbau GmbH, Lorenzstraße 10, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 25683
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Rafelt
wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Vergütung antragsgemäß festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 11.07.2022 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 Abs. 3 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 1.285.206,22EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach §§ 2 Abs. 1, 10, 11 InsVV.
Erhöhungstatbestände nach § 3 InsVV wurden mit 115 Prozent für die Betriebsfortführung in der vorläufigen Verwaltung, wegen der Zustimmungsvorbehalte, wegen der Sanierungsbemühungen und der Arbeitnehmerangelegenheiten bewilligt.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elek-
tronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-
Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 559 IN 633/20 · BMS - Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 633/20
- Wirksam am
- 31.08.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 25683
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS - Stahlbau GmbH,
Lorenzstraße 10, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 25683
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Rafelt
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf: Montag, 07.09.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Auf der Tagesordnung steht:
a) Genehmigung des Verkaufs des Betriebsteiles Ostritz gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1
InsO
b) Genehmigung des Verkaufs des Betriebsteils Zittau gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1
InsO
c) die Übertragung eines Teils des Geschäftsbetriebes (Zerspanung) am Standort
Görlitz OZ Tauchritz (Hagenwerder) an besonders Interessierte gemäß § 162 InsO
d) den Verkauf des beweglichen Anlagevermögens der Standorte Görlitz-Kema und
Görlitz OT Tauchritz (Hagenwerder) einschließlich der Abgeltung sämtlicher
Ansprüche gegen die Gesellschafterin Fa. BSS-FR Rafelt GmbH, den Gesellschafter
Hans-Jürgen Rafelt und den Geschäftsführer der Schuldnerin Enrico Rafelt an die
Gesellschafterin der Schuldnerin Fa. BSS-FR Rafelt GmbH
e) Erklärung des Verzichtes der Gläubigerversammlung auf eine neuerliche
Einberufung und Anhörung nach § 207 Abs. 2 InsO im Falle des Eintritts der
Massearmut im gegenständlichen Insolvenzverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
553 IN 633/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 31.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 559 IN 633/20 · BMS - Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 633/20
- Wirksam am
- 13.08.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 25683
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS - Stahlbau GmbH,
Lorenzstraße 10, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 25683
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Rafelt
In Ergänzung zu der bereits veröffentlichten Eröffnung ergeht folgender Hinweis
im Hinblick auf den stattfindenden Termin am Montag, den 31.08.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden:
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die an einer Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten,
Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen
und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem
Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in
den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall
trifft.
553 IN 633/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 25683 HRB 25683: BMS - Stahlbau GmbH, Görlitz, Lorenzstr. 10, 02827 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 31.07.2020, AZ: 531 IN 633/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaf…
Forderungsprüfung 559 IN 633/20 · BMS - Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 633/20
- Wirksam am
- 31.07.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 25683
531/553 IN 633/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS - Stahlbau GmbH,
Lorenzstraße 10, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 25683
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Rafelt
- wurde am 31.07.2020 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Telefon geschäftlich:
0351 44282800 Telefax: 0351 44282801 Email geschäftlich:
dresden@andrespartner.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
21.08.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte
(§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der
Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 31.08.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Montag, 31.08.2020, 10:30 Uhr, Sitzungssaal C 301,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
531 IN 633/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 31.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 25683 HRB 25683: BMS - Stahlbau GmbH, Görlitz, Lorenzstr. 10, 02827 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.05.2020, AZ: 531 IN 633/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzli…
Insolvenzbekanntmachung 559 IN 633/20 · BMS - Stahlbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 633/20
- Wirksam am
- 28.05.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 25683
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BMS - Stahlbau GmbH,
Lorenzstraße 10, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 25683
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Rafelt
- wurde am 27.05.2020 um 13:50 Uhr Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden,
Telefon geschäftlich 0351 44282800, Telefax 0351 44282801, Email geschäftlich
dresden@andrespartner.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
531 IN 633/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 28.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 25683 HRB 25683: BMS - Stahlbau GmbH, Görlitz, Lorenzstr. 10, 02827 Görlitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rafelt, Hans-Jürgen, Herrnhut OT Berthelsdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Rafelt, Enrico Ha…
HRB 25683 HRB 25683: BMS - Stahlbau GmbH, Görlitz, Lorenzstr. 10, 02827 Görlitz. Errichtet: Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma mit Zusatz: Phänomen - Niederlassung der BMS Stahlbau GmbH, 02763 Zittau, Geschäf…
HRB 25683 HRB 25683:BMS - Stahlbau GmbH, Görlitz, Lorenzstr. 10, 02827 Görlitz.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.600,00 EUR auf 34.600,00 EUR und die Neufassung des G…
HRB 25683 BMS - Stahlbau GmbH, Görlitz, Lorenzstr. 10, 02827 Görlitz. Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammka…
HRB 25683 BMS - Stahlbau GmbH, Görlitz, Lorenzstr. 10, 02827 Görlitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Menzel, Steffen, Königshain, *XX.XX.XXXX.
HRB 25683 BMS - Stahlbau GmbH, Görlitz (Lorenzstr. 10, 02827 Görlitz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2007. Gegenstand des Unternehmens: Stahl-, Maschinen- und Anlagenbau, insbes…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.