HRB 208117

BMI Biomedical Implants GmbH

Amtsgericht Tostedt · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Uulenlock 7, 21266 Jesteburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Jesteburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.06.2021
Datenstand
2026-01-13
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Olaf Pagels

Jesteburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2026-01-13

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Vertrieb von medizinischen Implantaten und des dazugehörigen Instrumentariums sowie allen Produkten, die im Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen und der medizinischen Versorgung von Patienten benötigt werden, hier speziell alle Medicalprodukte. Darüber hinaus alle Dienstleistungen, die für den Gesundheitsmarkt zu erbringen sind. Die Aktivitäten erstrecken sich sowohl auf den humanmedizinischen als auch veterinärmedizinischen Bereich.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 41/21 · BMI Biomedical Implants GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 41/21
Wirksam am
19.12.2025
Registerbezug
Tostedt, HRB 208117
22 IN 41/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMI Biomedical Implants GmbH, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg (AG Tostedt, HRB 208117), vertr. d.: Olaf Pagels, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg, (Geschäftsführer), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 16.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 22 IN 41/21 · BMI Biomedical Implants GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 41/21
Wirksam am
27.08.2025
Registerbezug
Tostedt, HRB 208117
Veröffentlichungstext Internet, Verteilungsverzeichnis § 188 InsO

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMI Biomedical Implants GmbH, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg (AG Tostedt, HRB 208117), vertr. d.: Olaf Pagels, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 21.467,82 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 357.924,51 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tostedt, Az. 22 IN 41/21, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Tostedt, 27.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 22 IN 41/21 · BMI Biomedical Implants GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 41/21
Wirksam am
01.08.2025
Registerbezug
Tostedt, HRB 208117
22 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMI Biomedical Implants GmbH, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg (AG Tostedt, HRB 208117), vertr. d.: Olaf Pagels, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 04.09.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 30.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 41/21 · BMI Biomedical Implants GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 41/21
Wirksam am
25.07.2023
Registerbezug
Tostedt, HRB 208117
22 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMI Biomedical Implants GmbH, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg (AG Tostedt, HRB 208117), vertr. d.: Olaf Pagels, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc-André Borchert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Tostedt eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 29.020,19 EUR zugrunde gelegt.
Dem Insolvenzverwalter war gemäß § 3 InsVV aufgrund der Vorbereitung einer übertragenden Sanierung unter Berücksichtigung des angefallenen Zeit- und Arbeitsaufwandes, der übernommenen Verantwortung und des hieraus resultierenden Haftungsrisikos, sowie des Vortrages des Treuhänders in seinem Vergütungsantrag im Rahmen der wertenden Gesamtschau ein Zuschlag von insgesamt 25 % zu gewähren.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 25.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 41/21 · BMI Biomedical Implants GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 41/21
Wirksam am
23.06.2023
Registerbezug
Tostedt, HRB 208117
22 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMI Biomedical Implants GmbH, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg (AG Tostedt, HRB 208117), vertr. d.: Olaf Pagels, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 13.07.2023 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Tostedt, 22.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 208117 HRB 208117: BMI Biomedical Implants GmbH, Jesteburg, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tostedt (22 IN 41/21) vom 02.06.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzve…
HRB 208117: BMI Biomedical Implants GmbH, Jesteburg, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tostedt (22 IN 41/21) vom 02.06.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 41/21 · BMI Biomedical Implants GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 41/21
Wirksam am
09.06.2021
Registerbezug
Tostedt, HRB 208117
22 IN 41/21: Über das Vermögen der BMI Biomedical Implants GmbH, Uulenlock 7,
21266 Jesteburg (AG Tostedt, HRB 208117), vertr. d.: Olaf Pagels, Uulenlock 7,
21266 Jesteburg, (Geschäftsführer), ist am 02.06.2021 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Schießgrabenstraße 8/
9, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/20100, Fax: 04131/201014, E-Mail:
mail@kanzlei-sbl.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.07.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 12.08.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal I (Raum CE.02), Hauptgebäude, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt,
Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 04.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 41/21 · BMI Biomedical Implants GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 41/21
Wirksam am
20.05.2021
Registerbezug
Tostedt, HRB 208117
22 IN 41/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BMI
Biomedical Implants GmbH, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg, vertr. d.: Olaf Pagels,
Uulenlock 7, 21266 Jesteburg (Geschäftsführer), ist am 20.05.2021 um 10:41 Uhr
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Schießgrabenstraße 8/9, 21335 Lüneburg, Tel.:
04131/20100, Fax: 04131/201014, E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt,
Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 20.05.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 208117 HRB 208117: BMI Biomedical Implants GmbH, Jesteburg, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung…
HRB 208117: BMI Biomedical Implants GmbH, Jesteburg, Uulenlock 7, 21266 Jesteburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hanstedt (bisher Amtsgericht Lüneburg HRB 201736) nach Jesteburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Uulenlock 7, 21266 Jesteburg. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von medizinischen Implantaten und des dazugehörigen Instrumentariums sowie allen Produkten, die im Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen und der medizinischen Versorgung von Patienten benötigt werden, hier speziell alle Medicalprodukte. Darüber hinaus alle Dienstleistungen, die für den Gesundheitsmarkt zu erbringen sind. Die Aktivitäten erstrecken sich sowohl auf den humanmedizinischen als auch veterinärmedizinischen Bereich. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pagels, Olaf, Jesteburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.