HRB 9966

BMF Montagebau GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwedt/Oder

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Registerdaten

Sitz
Schwedt/Oder
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. BMF Montagebau GmbH Zützen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
HRB 9966 NP HRB 9966 NP: BMF Montagebau GmbH, Schwedt/Oder, Ringstraße 15, 16303 Schwedt/Oder. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 70/18 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst
HRB 9966 NP: BMF Montagebau GmbH, Schwedt/Oder, Ringstraße 15, 16303 Schwedt/Oder. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 70/18 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 70/18 · BMF Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 70/18
Wirksam am
11.07.2018
Registerbezug
Neuruppin, HRB 9966
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
BMF Montagebau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9966 NP),
Ringstraße 15, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Elvir Mustafic, Berkholzer Straße 26, 16306
Berkholz-Meyenburg - Verfahrensbevollmächtigte: Mönning Feser Partner
Rechtsanwälte, Emser Straße 9, 10719 Berlin -
wird am 09.07.2018, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Kuhl, Goethestr. 85, 10623 Berlin. Dem
Schuldner wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören,
verboten. Das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen
zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter
über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum
04.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen
belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert,
dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet
für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen
gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu
leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden
im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem
Berichts- und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176
InsO) entspricht, ist der 04. Oktober 2018. Sollten Beschlussfassungen der
Gläubiger über folgende Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der
schriftlichen Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 04. Oktober 2018:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten
Unterlagen ist ab dem 14.09.2018 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes,
Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten
niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 04. Oktober 2018.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 04. Oktober 2018 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der
Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird
diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der
Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet
eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete
Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum
Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Anderkonten
einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln einer
Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6 Monaten
ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand
und die Geschäftsführung zu berichten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 09.07.2018
15 IN 70/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 70/18 · BMF Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 70/18
Wirksam am
23.03.2018
Registerbezug
Neuruppin, HRB 9966
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
BMF Montagebau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9966 NP),
Ringstraße 15, 16303 Schwedt/Oder, eingetragener Sitz: Schwedt/Oder, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Elvir Mustafic, Berkholzer Straße 26, 16306
Berkholz-Meyenburg
- Verfahrensbevollmächtigte: Mönning Feser Partner Rechtsanwälte, Emser Straße
9, 10719 Berlin -
ist heute, am 22. März 2018, um 14:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Kuhl, Goethestr.
85, 10623 Berlin bestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird
ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage des Schuldners bei Dritten
(Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die
Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 22. März 2018
15 IN 70/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9966 NP HRB 9966 NP: BMF Montagebau GmbH, Schwedt/Oder, Ringstraße 15, 16303 Schwedt/Oder. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Geri…
HRB 9966 NP: BMF Montagebau GmbH, Schwedt/Oder, Ringstraße 15, 16303 Schwedt/Oder. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Neuruppin übergegangen. Vormals Amtsgericht Frankfurt(Oder), HRB 3727 FF. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.