GnR 38

Blumengroßmarkt eG Mannheim

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mannheim

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Registerdaten

Sitz
Mannheim
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Letzte Eintragung
29.06.2021
Datenstand
2024-12-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Bernd Offenloch

Mannheim

Vorstand

Dennis Reitz

Schifferstadt

Vorstand

Hans-Georg Gustav Biller

Lampertheim

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-29 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

a) Die Erzeugung von Blumen und Zierpflanzen (Zolltarifnummern 06.01 A,06.01 B und aus 06.02 Topf-, Beet- und Balkonpflanzen, 06.03 A und aus 06.04 B Schnittblumen und Schnittgrün, frisch sowie Erzeugnisse aus verschiedenen der vorgenannten Zolltarifgruppen gem. 8. DVO zum Marktstrukturgesetz vom 26. November 1970 ( BGBl. S. 1545) in den Betrieben ihrer Mitglieder nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln den Erfordernissen des Marktes anzupassen, gemeinsame Verkaufsregeln aufzustellen und die Einhaltung der Regeln zu überwachen. b) Einrichtungen zum Zwecke des Absatzes der Erzeugnisse ihrer Gartenbaubetriebe gemeinschaftlich zu nutzen. c) Gemeinschaftlicher Verkauf von Gartenbauerzeugnissen sowie die Durchführung von Warengeschäften, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Blumengroßmarkthalle oder der Mitglieder stehen. d) Verpackungmittel und sonstige Waren, die verkaufsfördernd bei der Vermarktung ihrer erzeugten Blumen und Zierpflanzen sind , gemeinschaftlich zu beziehen. e) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
GnR 38 GnR 38: Blumengroßmarkt eG Mannheim, Mannheim (Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim). Bestellt als Vorstand: Reitz, Dennis, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Kaiser, Bernhard Werner, Ludwi…
GnR 38: Blumengroßmarkt eG Mannheim, Mannheim (Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim). Bestellt als Vorstand: Reitz, Dennis, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Kaiser, Bernhard Werner, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 38 GnR 38: Blumengroßmarkt eG Mannheim, Mannheim (Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim). Die Generalversammlung vom 09.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mit…
GnR 38: Blumengroßmarkt eG Mannheim, Mannheim (Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim). Die Generalversammlung vom 09.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Kündigung), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung); § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstand der Beschlussfassung), § 31 (Beschlussfähigkeit und Merhrheitserfordernisse) und § 36 (Teilnahme der Verbände) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Veränderungen
GnR 38 GnR 38:Blumengroßmarkt eG Mannheim, Mannheim (Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim). Die Generalversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 46 (Bekanntmachungen) und § 48 (Mitgliedschaft…
GnR 38:Blumengroßmarkt eG Mannheim, Mannheim (Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim). Die Generalversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 46 (Bekanntmachungen) und § 48 (Mitgliedschaften) beschlossen. Die Generalversammlung vom 07.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 23 Abs. 1 d) (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen.
Veränderungen
GnR 38 Blumengroßmarkt eG Mannheim, Mannheim (Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim). Die Generalversammlung vom 04.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 3 e) (Zweck und Gegenstand), § 6 Abs. 2 und 3 …
Blumengroßmarkt eG Mannheim, Mannheim (Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim). Die Generalversammlung vom 04.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 3 e) (Zweck und Gegenstand), § 6 Abs. 2 und 3 (Übertragung des Geschäftsguthabens) , § 9 Abs. 1 und 1d) (Ausschluss), § 12 c) (Pflichten der Mitglieder), § 15 Abs. 1 (Vertretung), § 18 Abs. 2, 5 und 7 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis),§ 22 Abs. 1, 2, 4 , 9 und 10 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 Abs. 1 b) und e) (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 Abs. 1 und 4 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 26 Abs. 4 und 5 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 Abs. 3 und 5 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 f), h), k) und l) (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 Abs. 2 b), c) und f), Abs. 3 und 4 (Mehrheitserfordernisse) und § 33 Abs. 4 (Abstimmungen und Wahl) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: a) Die Erzeugung von Blumen und Zierpflanzen (Zolltarifnummern 06.01 A,06.01 B und aus 06.02 Topf-, Beet- und Balkonpflanzen, 06.03 A und aus 06.04 B Schnittblumen und Schnittgrün, frisch sowie Erzeugnisse aus verschiedenen der vorgenannten Zolltarifgruppen gem. 8. DVO zum Marktstrukturgesetz vom 26. November 1970 ( BGBl. S. 1545) in den Betrieben ihrer Mitglieder nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln den Erfordernissen des Marktes anzupassen, gemeinsame Verkaufsregeln aufzustellen und die Einhaltung der Regeln zu überwachen. b) Einrichtungen zum Zwecke des Absatzes der Erzeugnisse ihrer Gartenbaubetriebe gemeinschaftlich zu nutzen. c) Gemeinschaftlicher Verkauf von Gartenbauerzeugnissen sowie die Durchführung von Warengeschäften, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Blumengroßmarkthalle oder der Mitglieder stehen. d) Verpackungmittel und sonstige Waren, die verkaufsfördernd bei der Vermarktung ihrer erzeugten Blumen und Zierpflanzen sind , gemeinschaftlich zu beziehen. e) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.