HRA 88682

Blumen-Tomfort Michael Tomfort e.K.

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-05 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

8 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Blumen Michael Tomfort am Friedhof Hamburg
  2. Blumen Michael Tomfort am Friedhof KG Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 88682 HRA 88682: Blumen-Tomfort Michael Tomfort e.K., Hamburg, Promenadenstr. 19, 22453 Hamburg. Der Inhaber hat als Alleingesellschafter das Vermögen der Blumen Tomfort GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hambu…
HRA 88682: Blumen-Tomfort Michael Tomfort e.K., Hamburg, Promenadenstr. 19, 22453 Hamburg. Der Inhaber hat als Alleingesellschafter das Vermögen der Blumen Tomfort GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 134569) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2016 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.