HRB 89515

BlueHome Clahsen & Róta Architektur und Sachverständigen GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Zunftstraße 4 a, 50374 Erftstadt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Erftstadt
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
26.08.2021
Datenstand
2026-01-13
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Stefan Róta

Erftstadt

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Stand 2026-01-13

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

- die Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Architekten i.S.d. BauKaG NRW, - die Erbringung von Bauberatungsleistungen, - die Erbringung von Bauplanungsleistungen, - die Übernahme von Leistungen im Bereich Baubetreuung, Bauüberwachung und Baucontrolling, - die Erbringung von Beratungsleistungen und Erstellung von Sachverständigengutachten, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70a IN 175/21 · BlueHome Clahsen & Róta Architektur und Sachverständigen GmbH i.L. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 175/21
Wirksam am
24.08.2021
Registerbezug
Köln, HRB 89515
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 175/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89515 eingetragenen BlueHome Clahsen & Róta Architektur und Sachverständigen GmbH i.L., Zunftstr. 4 a, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Stefan Róta, c/o BlueHome Clahsen, Zunftstr. 4 a, 50374 Erftstadt

Geschäftszweig: - die Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Architekten i.S.d. BauKaG NRW, - die Erbringung von Bauberatungsleistungen,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.08.2021, um 12:06 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.06.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Kluth, Ackerstraße 66-68, 50374 Erftstadt, Telefon: 02235 698467 0, Fax: 02235 698467 1.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.10.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 03.11.2021.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 14.10.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.

70a IN 175/21
Amtsgericht Köln, 19.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 89515 HRB 89515: BlueHome Clahsen & Róta Architektur und Sachverständigen GmbH, Erftstadt, Zunftstraße 4 a, 50374 Erftstadt. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Li…
HRB 89515: BlueHome Clahsen & Róta Architektur und Sachverständigen GmbH, Erftstadt, Zunftstraße 4 a, 50374 Erftstadt. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Clahsen, Sabine, Erftstadt, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Róta, Stefan, Erftstadt, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Neueintragungen
HRB 89515 HRB 89515: BlueHome Clahsen & Róta Architektur und Sachverständigen GmbH, Erftstadt, Zunftstraße 4 a, 50374 Erftstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2016. Geschäftsans…
HRB 89515: BlueHome Clahsen & Róta Architektur und Sachverständigen GmbH, Erftstadt, Zunftstraße 4 a, 50374 Erftstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2016. Geschäftsanschrift: Zunftstraße 4 a, 50374 Erftstadt. Gegenstand: - die Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Architekten i.S.d. BauKaG NRW, - die Erbringung von Bauberatungsleistungen, - die Erbringung von Bauplanungsleistungen, - die Übernahme von Leistungen im Bereich Baubetreuung, Bauüberwachung und Baucontrolling, - die Erbringung von Beratungsleistungen und Erstellung von Sachverständigengutachten, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Clahsen, Sabine, Erftstadt, *XX.XX.XXXX; Róta, Stefan, Erftstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.