HRB 89329

Blitz Personalüberlassung und Service GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Höchst

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Registerdaten

Sitz
Höchst
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 482/18 · Blitz Personalüberlassung und Service GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 482/18
Wirksam am
23.06.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 89329
Geschäfts-Nr. 9 IN 482/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blitz Personalüberlassung und Service GmbH, Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739 Höchst (AG Darmstadt, HRB 89329), vertr. d.: Hanifi Yildrim, Friedrich-Ebert-Straße 28, 64739 Höchst, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 28.07.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 23.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 89329 HRB 89329: Blitz Personalüberlassung und Service GmbH, Höchst, Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739 Höchst. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 28, 64739 Höchst.
HRB 89329: Blitz Personalüberlassung und Service GmbH, Höchst, Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739 Höchst. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 28, 64739 Höchst.
Berichtigungen
HRB 89329 HRB 89329: Blitz Personalüberlassung und Service GmbH, Höchst, Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739 Höchst. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 89329: Blitz Personalüberlassung und Service GmbH, Höchst, Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739 Höchst. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 482/18 · Blitz Personalüberlassung und Service GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 482/18
Wirksam am
21.12.2018
Registerbezug
Darmstadt, HRB 89329
Geschäfts-Nr. 9 IN 482/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Blitz Personalüberlassung und Service GmbH, Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739
Höchst (AG Darmstadt, HRB 89329), vertr. d.: Hanifi Yildrim, Stadtring 26,
64720 Michelstadt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich
angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen
Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die
Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im
schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim
Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 17.01.2019 erklärt
werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.

Amtsgericht Darmstadt, 20.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 89329 HRB 89329: Blitz Personalüberlassung und Service GmbH, Höchst, Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739 Höchst. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 89329: Blitz Personalüberlassung und Service GmbH, Höchst, Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739 Höchst. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 482/18 · Blitz Personalüberlassung und Service GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 482/18
Wirksam am
01.08.2018
Registerbezug
Darmstadt, HRB 89329
9 IN 482/18: Über das Vermögen der Blitz Personalüberlassung und Service GmbH,
Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739 Höchst (AG Darmstadt, HRB 89329), vertr. d.:
Hanifi Yildrim, Stadtring 26, 64720 Michelstadt, (Geschäftsführer), ist am
01.08.2018 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rudolf-Diesel-Straße 24,
64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.09.2018 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 23.10.2018, 10:00 Uhr, Saal 14, 1.
OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 482/18 · Blitz Personalüberlassung und Service GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 482/18
Wirksam am
24.05.2018
Registerbezug
Darmstadt, HRB 89329
Geschäfts-Nr.: 9 IN 482/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Blitz Personalüberlassung und Service GmbH, Wernher-von-Braun-Straße 1,
64739 Höchst (AG Darmstadt, HRB 89329), vertr. d.: Hanifi Yildrim, Stadtring
26, 64720 Michelstadt, (Geschäftsführer), ist am 24.05.2018 um 13.00 Uhr gegen
die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sylvia Rhein,
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/
86867-11 bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 24.05.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 89329 Blitz Personalüberlassung und Service GmbH, Höchst, Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739 Höchst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Wernher-von-Braun…
Blitz Personalüberlassung und Service GmbH, Höchst, Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739 Höchst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Wernher-von-Braun-Straße 1, 64739 Höchst. Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbliche Arbeitnehmer-überlassung, Erbringung von Dienstleistungen, welche nicht genehmigungsbedürftig sind, insbesondere Reinigungsdienstleistungen aller Art sowie Bauleistungen. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Yildrim, Hanifi, Breuberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Hanifi Yildirim, Breuberg, *XX.XX.XXXX unter der Firma Blitz Personalüberlassung e.K. in Breuberg (AG Darmstadt, HRA 83612) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2010.

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