HRB 3956

Blitz Logistik GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 24 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Tangermünde

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Tangermünde
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-06

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-16 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

24
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 128/19 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 128/19
Wirksam am
22.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 3956
7 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blitz Logistik GmbH, Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 3956), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 115 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 03.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.

Diese beträgt 475.694,77 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Gesamtzuschlag in Höhe von 115 % für die Übernahme und Fortführung des Geschäftsbetriebes und die erfolgreich abgeschlossene übertragende Sanierung und den damit verbundenen Erhalt von Arbeitsplätzen und den damit verbundenen Mehraufwand unter gleichzeitiger Anrechnung eines Abschlags für die angeordnete vorläufige Verwaltung.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 915,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 327 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 20.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 128/19 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 128/19
Wirksam am
23.01.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 3956
7 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blitz Logistik GmbH, Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 3956), vertr. d.: Alexander Nelke, OT Wischer, Arnimer Weg 23, 39596 Hassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.03.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Stendal, 22.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 128/19 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 128/19
Wirksam am
29.04.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 3956
7 IN 128/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blitz Logistik
GmbH, Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 3956), vertr.
d.: Alexander Nelke, OT Wischer, Arnimer Weg 23, 39596 Hassel,
(Geschäftsführer), wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt
auf:

Mittwoch, den 03.06.2020, 09:30 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Stendal,

Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal.

Tagesordnung:

Zustimmung zur Veräußerung der wesentlichen Teile des betrieblichen
Anlagevermögens an die Tangermünder Transport Logisitk GmbH, Tangermünde gemäß
Vertrag vom 21.01.2020 zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt 45.000 €.
Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist. Stendal, 28.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 128/19 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 128/19
Wirksam am
16.03.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 3956
7 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blitz Logistik
GmbH, Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 3956), vertr.
d.: Alexander Nelke, OT Wischer, Arnimer Weg 23, 39596 Hassel,
(Geschäftsführer), wird die auf Mittwoch, den 18.03.2020, 10:00 Uhr, anberaumte
Gläubigerversammlung aufgehoben. Ein neuer Termin wird von Amts wegen
anberaumt. Amtsgericht Stendal, 16.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 128/19 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 128/19
Wirksam am
29.01.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 3956
7 IN 128/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blitz Logistik
GmbH, Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 3956), vertr.
d.: Alexander Nelke, OT Wischer, Arnimer Weg 23, 39596 Hassel,
(Geschäftsführer), wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt
auf:

Mittwoch, den 18.03.2020, 10:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Stendal,

Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal.

Tagesordnung:

Zustimmung zur Veräußerung der wesentlichen Teile des betrieblichen
Anlagevermögens an die Tangermünder Transport Logisitk GmbH, Tangermünde gemäß
Vertrag vom 21.01.2020 zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt 45.000 €.
Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist. Stendal, 29.01.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 128/19 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 128/19
Wirksam am
15.01.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 3956
7 IN 128/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blitz Logistik
GmbH, Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 3956), vertr.
d.: Alexander Nelke, OT Wischer, Arnimer Weg 23, 39596 Hassel,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters gemäß § 63 Abs. 3 InsO durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Zuschläge: 40,00 %.
Berechnungsgrundlage:1.187.025,02 €. Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Stendal, 14.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3956 HRB 3956: Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.10.2019 (Az. 7 IN 128/19) das Insol…
HRB 3956: Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.10.2019 (Az. 7 IN 128/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 128/19 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 128/19
Wirksam am
01.10.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 3956
7 IN 128/19: Über das Vermögen der Blitz Logistik GmbH, Arneburger Str. 37 j,
39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 3956), vertr. d.: Alexander Nelke, OT
Wischer, Arnimer Weg 23, 39596 Hassel, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2019 um
16:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Schleinufer 11, 39104
Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.11.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 03.12.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.11.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (03.12.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 01.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 128/19 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 128/19
Wirksam am
26.07.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 3956
7 IN 128/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Blitz
Logistik GmbH, Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 3956),
vertr. d.: Alexander Nelke, OT Wischer, Arnimer Weg 23, 39596 Hassel,
(Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Schleinufer 11, 39104
Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 26.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3956 HRB 3956: Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lehmann, Jörg, Tangermünde, *XX.XX.XXXX.
HRB 3956: Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lehmann, Jörg, Tangermünde, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3956 HRB 3956:Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Otto-Kiesel-Straße 01, 39590 Tangermünde.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäfts…
HRB 3956:Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Otto-Kiesel-Straße 01, 39590 Tangermünde.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Nelke, Alexander, Hassel OT Wischer, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen.
Veränderungen
HRB 3956 Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Otto-Kiesel-Straße 01, 39590 Tangermünde. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: …
Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Otto-Kiesel-Straße 01, 39590 Tangermünde. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Arneburger Str. 37 j, 39590 Tangermünde. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Nelke, Alexander, Hassel OT Wischer, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 230/12 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 230/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 3956

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 230/12 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 230/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 3956

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 230/12 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 230/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 3956

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 230/12 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 230/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 3956

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 230/12 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 230/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 3956

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 230/12 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 230/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 3956

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3956 Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Otto-Kiesel-Straße 01, 39590 Tangermünde. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.12.2012 (Az. 7 IN 230/12) das Insolvenzverfa…
Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Otto-Kiesel-Straße 01, 39590 Tangermünde. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.12.2012 (Az. 7 IN 230/12) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 230/12 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 230/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 3956

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 230/12 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 230/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 3956

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 230/12 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 230/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 3956

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 230/12 · Blitz Logistik GmbH · Insolvenzgericht Stendal
Insolvenzgericht
Stendal
Aktenzeichen
7 IN 230/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stendal, HRB 3956

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3956 Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Otto-Kiesel-Straße 01, 39590 Tangermünde.Geschäftsanschrift: Otto-Kiesel-Straße 01, 39590 Tangermünde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lehmann, Caroline, Tangermünde, *XX.XX…
Blitz Logistik GmbH, Tangermünde, Otto-Kiesel-Straße 01, 39590 Tangermünde.Geschäftsanschrift: Otto-Kiesel-Straße 01, 39590 Tangermünde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lehmann, Caroline, Tangermünde, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Lehmann, Jörg, Tangermünde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Nelke, Alexander, Stendal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.