HRB 32009

Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Dortmund · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Castrop-Rauxel

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Castrop-Rauxel
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-27 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 257 IN 102/21 · Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 102/21
Wirksam am
19.07.2026
Registerbezug
Dortmund, HRB 32009
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 102/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32009 eingetragenen Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), In der Recke 2, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ertan Öz

Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Arnd Schneiker, Hermannstraße 14, 45699 Herten

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung 4.940,92 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 1 482,28 EUR
Zwischensumme 6.423,20 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 6.423,20 EUR 1.220,40 EUR
Endbetrag 7.643,61 EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse quotal entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 07.02.2022 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 12.352,31 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 4.940,92 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 9 Gläubigern 1.400,00 EUR.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.07.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 eingesehen werden.

257 IN 102/21
Amtsgericht Dortmund, 17.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 257 IN 102/21 · Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 102/21
Wirksam am
19.07.2026
Registerbezug
Dortmund, HRB 32009
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 102/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32009 eingetragenen Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), In der Recke 2, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ertan Öz,

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 47.048,16 EURFür die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

257 IN 102/21
Amtsgericht Dortmund, 19.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 257 IN 102/21 · Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 102/21
Wirksam am
19.07.2026
Registerbezug
Dortmund, HRB 32009
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 102/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32009 eingetragenen Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), In der Recke 2, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ertan Öz

Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Arnd Schneiker, Hermannstraße 14, 45699 Herten

reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 09.09.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 724,09 EUR bei der Zahlstelle Dortmund, Bundesbank IBAN DE04440000000044001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).

257 IN 102/21
Amtsgericht Dortmund, 17.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 257 IN 102/21 · Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 102/21
Wirksam am
22.12.2025
Registerbezug
Dortmund, HRB 32009
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 102/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32009 eingetragenen Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), In der Recke 2, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ertan Öz,

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen Nr. 11 bis Nr. 19 werden einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

257 IN 102/21
Amtsgericht Dortmund, 22.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 257 IN 102/21 · Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 102/21
Wirksam am
20.04.2022
Registerbezug
Dortmund, HRB 32009
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 102/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32009 eingetragenen Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), In der Recke 2, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ertan Öz,

ist am 19.04.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

257 IN 102/21
Amtsgericht Dortmund, 20.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32009 HRB 32009: Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), Castrop-Rauxel, In der Recke 2, 44577 Castrop-Rauxel. Allgemeine Vertretungsregelung gelöscht. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (257 IN 102/21)…
HRB 32009: Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), Castrop-Rauxel, In der Recke 2, 44577 Castrop-Rauxel. Allgemeine Vertretungsregelung gelöscht. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (257 IN 102/21) vom 07.02.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 257 IN 102/21 · Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 102/21
Wirksam am
09.02.2022
Registerbezug
Dortmund, HRB 32009
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 102/21

Über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32009 eingetragenen Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), In der Recke 2, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Ertan Öz,

Geschäftszweig: Ausführung von Kurierdienstleistungen von Papier, Briefen, Katalogen, Werbung und Zeitschriften

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.02.2022, um 17:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.11.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Phoenixseestraße 24, 44263 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.03.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 19.04.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.04.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

257 IN 102/21
Amtsgericht Dortmund, 07.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 32009 HRB 32009: Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), Castrop-Rauxel, In der Recke 2, 44577 Castrop-Rauxel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2020. Geschäftsanschrift: In…
HRB 32009: Blitz Kurierdienst UG (haftungsbeschränkt), Castrop-Rauxel, In der Recke 2, 44577 Castrop-Rauxel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2020. Geschäftsanschrift: In der Recke 2, 44577 Castrop-Rauxel. Gegenstand: Ausführung von Kurierdienstleistungen von Papier, Briefen, Katalogen, Werbung und Zeitschriften. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Öz, Ertan, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.