HRB 52877
Blessed Pflegeteam GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Offenbach am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Offenbach am Main
- Datenstand
- 2024-04-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 120/23 · Blessed Pflegeteam GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 120/23
- Wirksam am
- 26.03.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52877
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blessed Pflegeteam GmbH, Carl-Legien-Straße 15, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 52877), vertr. d.: Dennis Muchiri Njogu, Ponsstraße 73, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 40.117,00 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden. Vorliegend waren keine Minderungen oder Erhöhungen zu berüücksichtigen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.03.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 120/23 · Blessed Pflegeteam GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 120/23
- Wirksam am
- 01.10.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52877
Am 25.09.2023 um 11:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen Blessed Pflegeteam GmbH, Carl-Legien-Straße 15, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 52877), vertr. d.: Dennis Muchiri Njogu, Ponsstraße 73, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer).
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 08.11.2023.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 08.11.2023.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 20.11.2023 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 120/23 · Blessed Pflegeteam GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 120/23
- Wirksam am
- 30.03.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52877
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 52877 HRB 52877: Blessed Pflegeteam GmbH, Offenbach am Main, Bernardstraße 112, 63067 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Carl-Legien-Straße 15, 63073 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Demir, Mer…
HRB 52877 HRB 52877: Blessed Pflegeteam GmbH, Offenbach am Main, Carl-Legien-Straße 15, 63073 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Bernardstraße 112, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Demir, M…
HRB 52877 HRB 52877: Blessed Pflegeteam GmbH, Offenbach am Main, Carl-Legien-Straße 15, 63073 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2020. Geschäftsanschrift: Carl-Leg…
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