HRA 21601

Black & Shepard OHG

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neustadt (Wied)

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Registerdaten

Sitz
Neustadt (Wied)
Datenstand
2024-04-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 23/20 · Black & Shepard OHG · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 23/20
Wirksam am
08.06.2022
Registerbezug
Montabaur, HRA 21601
21 IN 23/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black & Shepard OHG, Bühlinger Straße 56, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRA 21601), vertr. d.: 1. Udo Schwarz, Im Klopseifen 27, 53567 Asbach, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Marco Schäfer, Wilhelm-Tell-Straße 6, 81677 München, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 22.06.2022, 08:30 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
hier Abschluss eines Vergleichs mit den persönlich haftenden Gesellschaftern der Schuldnerin über die Abgeltung wechselseitiger Ansprüche

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 08.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 23/20 · Black & Shepard OHG · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 23/20
Wirksam am
25.05.2022
Registerbezug
Montabaur, HRA 21601
21 IN 23/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black & Shepard OHG, Bühlinger Straße 56, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRA 21601), vertr. d.: 1. Udo Schwarz, Im Klopseifen 27, 53567 Asbach, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Marco Schäfer, Wilhelm-Tell-Straße 6, 81677 München, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 08.06.2022, 08:30 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
hier Abschluss eines Vergleichs mit den persönlich haftenden Gesellschaftern der Schuldnerin über die Abgeltung wechselseitiger Ansprüche

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 25.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 23/20 · Black & Shepard OHG · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 23/20
Wirksam am
06.05.2022
Registerbezug
Montabaur, HRA 21601
21 IN 23/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black & Shepard OHG, Bühlinger Straße 56, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRA 21601), vertr. d.: 1. Udo Schwarz, Im Klopseifen 27, 53567 Asbach, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Marco Schäfer, Wilhelm-Tell-Straße 6, 81677 München, (persönlich haftender Gesellschafter), ist Rechtsanwältin Mechthild Greve, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz (Telefon: 0261/304790, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de) zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Healthcon Medical GmbH sowie etwaigen Haftungsansprüchen aus einer Bürgschaft.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Neuwied, 05.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 21 IN 23/20 · Black & Shepard OHG · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 23/20
Wirksam am
24.07.2020
Registerbezug
Montabaur, HRA 21601
21 IN 23/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Black & Shepard
OHG, Bühlinger Straße 56, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRA 21601), vertr. d.:
1. Udo Schwarz, Im Klopseifen 27, 53567 Asbach, (persönlich haftender
Gesellschafter), 2. Marco Schäfer, Wilhelm-Tell-Straße 6, 81677 München,
(persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO
sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung
erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neuwied eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Vergütung gemäß §§ 1,2,3,11 InsVV

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

G r ü n d e:

Durch Beschluss vom 01.05.2020 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Schuldnerin eröffnet.

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wurde am 03.03.2020 die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.

Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird gesondert vergütet.

Die Berechnungsgrundlage beträgt 342.737,33 EUR.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß §§ 1,2,11 InsVV eine
Regelvergütung in Höhe von EUR.

Es sind Erhöhungstatbestände zu berücksichtigen. Wegen der näheren Einzelheiten
verweist die Vergütungsentscheidung auf die erstatteten Tätigkeitsberichte
sowie den Vergütungsantrag.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39,
56564 Neuwied einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 23.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 21601 HRA 21601: Black & Shepard OHG, Neustadt (Wied), Bühlinger Straße 56, 53577 Neustadt (Wied). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 21601: Black & Shepard OHG, Neustadt (Wied), Bühlinger Straße 56, 53577 Neustadt (Wied). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 23/20 · Black & Shepard OHG · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 23/20
Wirksam am
04.05.2020
Registerbezug
Montabaur, HRA 21601
21 IN 23/20: Über das Vermögen der Black & Shepard OHG, Bühlinger Straße 56,
53577 Neustadt (AG Montabaur, HRA 21601), vertr. d.: 1. Udo Schwarz, Akazienweg
3, 53567 Asbach, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Marco Schäfer, Am
Sinnberg 12, 35576 Wetzlar, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am
01.05.2020 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz
5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 - 304 790, Fax: 0261 - 911 47 29.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.06.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Stichtag, der dem Berichtstermin zur Berichterstattung durch den
Insolvenzverwalter entspricht, ist der 09.06.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein

Anträge über

Ø die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

Ø die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)

Ø sowie gegebenenfalls über:

Ø die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

Ø Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

Ø eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

Ø den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

Ø die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Ø besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

Ø eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

Ø eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

Ø Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Ø eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.07.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.06.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (30.07.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichtstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied,
Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 04.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 23/20 · Black & Shepard OHG · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 23/20
Wirksam am
03.03.2020
Registerbezug
Montabaur, HRA 21601
21 IN 23/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Black &
Shepard OHG, Bühlinger Straße 56, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRA 21601),
vertr. d.: 1. Udo Schwarz, Im Klopseifen 27, 53567 Asbach, (persönlich
haftender Gesellschafter), 2. Marco Schäfer, Wilhelm-Tell-Straße 6, 81677
München, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 03.03.2020 um 09:44 Uhr
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.:
0261 - 304 790, Fax: 0261 - 911 47 29 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied,
Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 03.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 21601 HRA 21601:Black & Shepard OHG, Neustadt (Wied), Bühlinger Straße 56, 53577 Neustadt (Wied).(Gegenstand des Unternehmens sind Marketing, Consulting und der Vertrieb von medizintechnischen Produkten nebst Zube…
HRA 21601:Black & Shepard OHG, Neustadt (Wied), Bühlinger Straße 56, 53577 Neustadt (Wied).(Gegenstand des Unternehmens sind Marketing, Consulting und der Vertrieb von medizintechnischen Produkten nebst Zubehör.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bühlinger Straße 56, 53577 Neustadt (Wied). Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schwarz, Udo, Asbach, *XX.XX.XXXX; Schäfer, Marco, Wetzlar, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.