HRA 4898

BL24 GmbH & Co. KG

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Egerländer Straße 1, 35260 Stadtallendorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stadtallendorf
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
05.03.2019
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

BL24 Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH

Stadtallendorf

Kommanditist(in)

Jörg Kühnhold

Berlingerode

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 1/19 (25) · BL24 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 1/19 (25)
Wirksam am
14.08.2025
Registerbezug
Marburg, HRA 4898
22 IN 1/19 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL24 GmbH & Co. KG, Niederrheinische Straße 17, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg , HRA 4898), vertr. d.: 1. BL24 Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jörg Kühnhold, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 29.09.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.

Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.560,00 EUR geleistet wird.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 12.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 1/19 (25) · BL24 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 1/19 (25)
Wirksam am
05.06.2025
Registerbezug
Marburg, HRA 4898
22 IN 1/19 (25): In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der BL24 GmbH & Co. KG, Niederrheinische Straße 17, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg, HRA 4898), vertr. d.: 1. BL24 Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jörg Kühnhold, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 11.07.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 30.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 1/19 (25) · BL24 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 1/19 (25)
Wirksam am
20.05.2022
Registerbezug
Marburg, HRA 4898
22 IN 1/19 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BL24 GmbH & Co. KG, Niederrheinische Straße 17, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg , HRA 4898), vertr. d.: 1. BL24 Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jörg Kühnhold, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.06.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 17.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 1/19 (25) · BL24 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 1/19 (25)
Wirksam am
27.09.2021
Registerbezug
Marburg, HRA 4898
22 IN 1/19 (25): In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der BL24 GmbH & Co. KG, Niederrheinische Straße 17, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg , HRA 4898), vertr. d.: 1. BL24 Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jörg Kühnhold, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
hat der Insolvenzverwalter die Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO zu folgenden Tagesordnungspunkten beantragt:
1) Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs in dem vor dem Landgericht Marburg geführten Rechtsstreit gegen den Geschäftsführer Kühnhold mit folgendem Inhalt:
a) Der Geschäftsführer Kühnhold erklärt sich dazu, warum in seiner Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse ein Grundstück nicht angegeben wurde,
b) der Geschäftsführer Kühnhold zahlt zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche jeweils 15.000,00 EUR in die Insolvenzmasse der BL24 GmbH & Co. KG und deren persönlich haftende Gesellschafterin
c) der Vergleich wird in dem von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreit gerichtlich protokolliert,
d) der Geschäftsführer Kühnhold übernimmt sämtliche Kosten der gegen ihn geführten Rechtsstreite, auch die bisher angefallenen Kosten der Vollstreckung,
e) der Vergleichsschluss steht unter dem Vorbehalt der Einwilligung der Gläubigerversammlung.
2) Ermächtigung des Insolvenzverwalters als einziger Gläubiger in dem Insolvenzverfahren der BL24 GmbH einem Vergleich zu vorstehenden Modalitäten zuzustimmen.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO) und es wird folgendes beschlossen:
Stichtag der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf:
19.10.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Schriftsätze der Insolvenzgläubiger zu der genannten Tagesordnung - insbesondere, ob eine Zustimmung erteilt oder verweigert werden soll.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung der Gläubigerversammlung nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt wird, wenn dem Insolvenzgericht keine entsprechenden Schriftsätze innerhalb der genannten Ausschlussfrist (hier: 19.10.2021) vorliegen.
Der Antrag des Insolvenzverwalters nebst den entsprechenden Unterlagen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 24.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 1/19 (25) · BL24 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 1/19 (25)
Wirksam am
29.03.2019
Registerbezug
Marburg, HRA 4898
Az.: 22 IN 1/19 (23) In dem Insolvenzverfahren BL24 GmbH & Co. KG,
Niederrheinische Straße 17, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg, HRA 4898), vertr.
d.: 1. BL24 Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jörg Kühnhold, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 29.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 1/19 (25) · BL24 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 1/19 (25)
Wirksam am
01.03.2019
Registerbezug
Marburg, HRA 4898
22 IN 1/19 (23): Über das Vermögen der BL24 GmbH & Co. KG, Niederrheinische
Straße 17, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg , HRA 4898), vertr. d.: 1. BL24
Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Jörg Kühnhold, (Geschäftsführer), ist am 28.02.2019 um 08:15
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Gunter Wege, Braugasse 7, 35390 Gießen,
Tel.: 0641/93243-60, Fax: 0641/93243-50.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.04.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Mittwoch, 03.04.2019, 09:30 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Mittwoch, 29.05.2019, 09:30 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 28.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 1/19 (25) · BL24 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 1/19 (25)
Wirksam am
26.02.2019
Registerbezug
Marburg, HRA 4898
22 IN 1/19 (23): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BL24
GmbH & Co. KG, Niederrheinische Straße 17, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg ,
HRA 4898), vertr. d.: 1. BL24 Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jörg Kühnhold, (Geschäftsführer),
ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 17.01.2019 um 12:15
Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme
bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist
für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg/Lahn
einsehbar.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 26.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 1/19 (25) · BL24 GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 1/19 (25)
Wirksam am
17.01.2019
Registerbezug
Marburg, HRA 4898
22 IN 1/19 (23): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BL24
GmbH & Co. KG, Egerländer Str. 1, 35260 Stadtallendorf (AG Marburg , HRA 4898),
vertr. d.: BL24 Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: Jörg Kühnhold (Geschäftsführer), ist am
17.01.2019 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Gunter Wege, Braugasse 7, 35390 Gießen,
Tel.: 0641/93243-60, Fax: 0641/93243-50 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg/Lahn, 17.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 4898 HRA 4898: BL24 GmbH & Co. KG, Stadtallendorf, Egerländer Straße 1, 35260 Stadtallendorf. (Das Betreiben von Fitnessstudios und Gesundheitszentren.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Egerländer Stra…
HRA 4898: BL24 GmbH & Co. KG, Stadtallendorf, Egerländer Straße 1, 35260 Stadtallendorf. (Das Betreiben von Fitnessstudios und Gesundheitszentren.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Egerländer Straße 1, 35260 Stadtallendorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: BL24 Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Stadtallendorf (Amtsgericht Marburg HRB 6727).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.