HRB 147514
BL Verpackungs AG
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- BIO-LUTIONS International AG Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 15 IN 43/23 · BL Verpackungs AG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 43/23
- Wirksam am
- 06.01.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 147514
BL Verpackungs AG (frühere Bezeichnung: BIO-LUTIONS International AG) (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 147514), Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg, eingetragener Sitz: Hamburg, weitere Anschrift: Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit: Neuer Hafen 5, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch die Vorstände - Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main -
werden die angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen gem. § 39 InsO geprüft (§ 177 Abs. 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der angemeldeten nachrangigen Forderungen gem. § 39 InsO die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 29. Januar 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 2. Januar 2026
15 IN 43/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 43/23 · BL Verpackungs AG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 43/23
- Wirksam am
- 23.07.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 147514
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BL Verpackungs AG (frühere Bezeichnung: BIO-LUTIONS International AG) (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 147514), Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg, eingetragener Sitz: Hamburg, weitere Anschrift: Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit: Neuer Hafen 5, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Vorstand Herrn Amado Eduardo Gordillo, Teichweg 10a, 31619 Binnen, vertreten durch den Vorstand Herrn Fabian Holtkamp, Kastanienstraße 24, 82515 Wolfratshausen
- Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main -
wird angeordnet: Nachrangige Gläubiger des Schuldners (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.09.2025 bei Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a ZPO für die Übermittlung anbieten (§ 174 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen (§ 174 Abs. 4 InsO). Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO).
Neuruppin, den 16. Juli 2025
15 IN 43/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 43/23 · BL Verpackungs AG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 43/23
- Wirksam am
- 25.03.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 147514
BL Verpackungs AG (frühere Bezeichnung: BIO-LUTIONS International AG) (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 147514), Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg, eingetragener Sitz: Hamburg, Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit: Neuer Hafen 5, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch die Vorstände - Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main -
soll eine Abschlagsverteilung durchgeführt werden.
Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 43/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 1.488.862,38 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 4.481.546,92 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Neuruppin, den 24. März 2025
15 IN 43/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 43/23 · BL Verpackungs AG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 43/23
- Wirksam am
- 24.09.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 147514
BL Verpackungs AG (frühere Bezeichnung: BIO-LUTIONS International AG) (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 147514), Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg, eingetragener Sitz: Hamburg, weitere Anschrift: Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit: Neuer Hafen 5, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch die Vorstände
- Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main -
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 17. Oktober 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 23. September 2024
15 IN 43/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 43/23 · BL Verpackungs AG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 43/23
- Wirksam am
- 06.12.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 147514
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BL Verpackungs AG (frühere Bezeichnung: BIO-LUTIONS International AG) (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 147514), Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg, eingetragener Sitz: Hamburg, Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit: Neuer Hafen 5, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Vorstand
- Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main -
ist die Vergütung eines Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt worden (§§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 30. November 2023
15 IN 43/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 43/23 · BIO-LUTIONS International AG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 43/23
- Wirksam am
- 27.10.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 147514
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BIO-LUTIONS International AG (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 147514), Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg, eingetragener Sitz: Hamburg, weitere Anschrift: Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit: Neuer Hafen 5, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Vorstand Herrn Amado Gordillo, Teichweg 10a, 31619 Binnen, vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Stefan Lummitsch, Friedrichsruher Weg 54, 21465 Wentorf und den Vorstand Herrn Fabian Holtkamp, Kastanienstraße 24, 82515 Wolfratshausen
- Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main -
wird
Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini,
Kantstraße 164,
10623 Berlin
vorläufiger Sachwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Sachwalterin gemäß § 12a InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 12a InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der vorläufigen Sachwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 5.544.235,66 EUR festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung von 25 % der Regelvergütung des Sachwalters festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse keine Vergütung gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 10.03.2023 bis 01.05.2023 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 24. Oktober 2023
15 IN 43/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 43/23 · BIO-LUTIONS International AG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 43/23
- Wirksam am
- 03.05.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 147514
BIO-LUTIONS International AG (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 147514), Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg, eingetragener Sitz: Hamburg, Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit: Neuer Hafen 5, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Vorstand Herrn Amado Gordillo, vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Stefan Lummitsch und den Vorstand Herrn Fabian Holtkamp,
- Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main -
wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 01.05.2023 wie folgt berichtigt:
Niederlegungsstichtag ist der 07.07.2023.
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 07.07.2023 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Neuruppin, den 02.05.2023
15 IN 43/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 43/23 · BIO-LUTIONS International AG · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 43/23
- Wirksam am
- 02.05.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 147514
BIO-LUTIONS International AG (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 147514), Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg, eingetragener Sitz: Hamburg, Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit: Neuer Hafen 5, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Vorstand Herrn Amado Gordillo, vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Stefan Lummitsch und den Vorstand Herrn Fabian Holtkamp
- Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main - wird am 01.05.2023, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Eigenverwaltung ist angeordnet. Sachwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin. Es wird für die Durchführung des Berichtstermins das mündliche Verfahren angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll er nicht eingehen, wenn der Sachwalter widerspricht (§ 275 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 27.06.2023 bei dem Sachwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
ist am Mittwoch, 7. Juni 2023, 09:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 211 (Berichtstermin).
Der Termin dient zugleich zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
Wahl eines anderen Sachwalters/Insolvenzverwalters (§§ 274, 57 InsO),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§§ 281 Abs. 3, 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§§ 270 Abs. 1, 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 278, 100, 101 InsO),
Beauftragung des Schuldners oder des Sachwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 284 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§§ 270 Abs. 1, 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
Beantragung der Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),
Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften der Schuldnerin im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO)
Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO). Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Donnerstag, 27. Juli 2023, (schriftlicher Prüfungsstichtag). Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 23.06.2023 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 27.Juli 2023 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Sachwalters, der Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete Forderung seitens des Sachwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 01.05.2023
15 IN 43/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 147514 HRB 147514: BIO-LUTIONS International AG, Hamburg, Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 18.11.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in § 4 (Grundkapital) und mi…
HRB 147514 HRB 147514: BIO-LUTIONS International AG, Hamburg, Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg. Nicht mehr Vorstand: Dircks, Stefan Walter, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Vorstand: Holtkamp, Fabian, Wolfratshausen, *X…
HRB 147514 HRB 147514: BIO-LUTIONS International AG, Hamburg, Dorotheenstraße 60, 22301 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 12.11.2020 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals und mit ihr die Ergänzung der Satzung du…
HRB 147514 HRB 147514: BIO-LUTIONS International AG, Hamburg, Dorotheenstraße 60, 22301 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
HRB 147514 HRB 147514: BIO-LUTIONS International AG, Hamburg, Dorotheenstraße 60, 22301 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 03.04.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 24.996,00 EUR auf 83.987,00 EUR und die Neufass…
HRB 147514 HRB 147514: BIO-LUTIONS International AG, Hamburg, Dorotheenstraße 60, 22301 Hamburg. Der Vorstand hat aufgrund der am 04.08.2017 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammung vom 17.05.2017 am 03.04.2018 m…
HRB 147514 HRB 147514: BIO-LUTIONS International AG, Hamburg, Dorotheenstraße 60, 22301 Hamburg. Der Vorstand hat aufgrund der am 04.08.2017 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammung vom 17.05.2017 am 13.11.2017 m…
HRB 147514 HRB 147514: BIO-LUTIONS International AG, Hamburg, Dorotheenstraße 60, 22301 Hamburg. Berichtigt: Der Aufsichtsrat hat am 23.08.2017 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. (1), (2) und (8) (Grundkapital und Ak…
HRB 147514 HRB 147514: BIO-LUTIONS International AG, Hamburg, Dorotheenstraße 60, 22301 Hamburg. Der Vorstand hat aufgrund der am 04.08.2017 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17.05.2017 am 18.08.2017 …
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.