HRA 150346 früher Amtsgericht Cloppenburg

BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten- Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Barßel

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Registerdaten

Sitz
Barßel
Datenstand
2024-05-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
30.09.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRA 150346), vertr. d.: 1. BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Joachim Schäfer, Eichenallee 8a, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 96.155,20 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 139.336,09 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Bremen, 30.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
30.08.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRA 150346), vertr. d.: 1. BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Joachim Schäfer, Eichenallee 8a, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 24.10.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 23.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
17.11.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRA 150346), vertr. d.: 1. BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Joachim Schäfer, Eichenallee 8a, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 19.01.2023 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.

Amtsgericht Bremen, 16.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
13.07.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRA 150346), vertr. d.: 1. BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Joachim Schäfer, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 53,54 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 399.322,61 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.
1.
Hier wurden gemäß § 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 53,54 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar 33,54 % für die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens mit 19 Arbeitnehmern über einen Zeitraum von 3 Monaten, sowie 20 % für die unternommenen Sanierungsbemühungen.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 28.123,21 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 35 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 33,54 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 09.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
08.07.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRA 150346), vertr. d.: 1. BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Joachim Schäfer, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 13.08.2021. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.

Amtsgericht Bremen, 07.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
03.12.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKS-Barßeler Küchenfertige
Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, II. Hüllenweg 23, 26676
Barßel (AG Oldenburg, HRA 150346), vertr. d.: 1. BKS-Barßeler Küchenfertige
Spezialitäten-Schäfer GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Joachim Schäfer, (Geschäftsführer),
ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das
vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die
Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den
Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den
Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb
von 4 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 01.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
25.06.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKS-Barßeler
Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, II.
Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRA 150346), vertr. d.: 1.
BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH, Herdentorswallstr. 93,
28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Joachim
Schäfer, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung
bestimmt auf Donnerstag, 16.07.2020, 10:00 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus
(Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.

Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger

zur freihändigen Veräußerung des unbeweglichen

Gegenstandes:
Grundbesitz, eingetragen beim Amtsgericht Cloppenburg im Grundbuch
von Barßel, Blatt 5389, Gemarkung Barßel, Flur Nr. 6, Flurstück Nr. 254/5.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die
Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als
erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges
Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.

Amtsgericht Bremen, 23.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 150346 HRA 150346: BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten- Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Barßel (II Hüllenweg 23, 26676 Barßel). Prokura von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht bei: Schliep, G…
HRA 150346: BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten- Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Barßel (II Hüllenweg 23, 26676 Barßel). Prokura von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht bei: Schliep, Gerald, Westerstede, *XX.XX.XXXX; Schäfer, André, Barßel, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
04.06.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: Am 01.06.2019 um 08:45 Uhr ist über das Vermögen der BKS-Barßeler
Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, II.
Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRA 150346), vertr. d.: 1.
BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH, Herdentorswallstr. 93,
28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Joachim
Schäfer, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195
Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, E-Mail:
bremen@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de. Insolvenzforderungen
sind bis zum 16.07.2019 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem
Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO
hingewiesen.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 01.08.2019, 10:10 Uhr, Saal 115,
Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur
Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen,
dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist
deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:

Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO)

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§
162, 163 InsO)

- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am
29.08.2019 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem
Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
03.06.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BKS-Barßeler
Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, II.
Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRA 150346), vertr. d.: 1.
BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH, Herdentorswallstr. 93,
28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Joachim
Schäfer, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Bremen, 03.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
24.05.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft, II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRA
150346), vertr. d.: 1. BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Joachim Schäfer, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zusätzlich zu der am
05.03.2019 um 11:28 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung
zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die
Insolvenzmasse erteilt worden:

§ Einrichten und Führen eines Sonderkontos zu Lasten der späteren
Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 23.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
08.03.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft, II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRA
150346), vertr. d.: 1. BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Joachim Schäfer, (Geschäftsführer), ist der Beschluss zur
Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin vom
05.03.2019 auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Ziffer 6 lit b.
dahingehend geändert worden, dass die Sätze "Insoweit wird dem vorläufigen
Insolvenzverwalter die Ermächtigung zur Vornahme folgender Geschäfte mit
Wirkung für die Insolvenzmasse (§ 55 Abs. 2 InsO) erteilt: Vertragabschlüsse
über Lieferungen und Leistungen im Rahmen der laufenden Betriebskosten (Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe, Personalkosten - mit Ausnahme externer Berater -,
Raumkosten, Lagerkosten), wenn diese prognostisch durch Einnahmen gedeckt sind.
Entfällt die Deckung, ist unverzüglich die Genehmigung zur Stilllegung des
Betriebes zu beantragen." ersatzlos gestrichen werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 07.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 521 IN 5/19 · BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
521 IN 5/19
Wirksam am
05.03.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 150346
521 IN 5/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft, II. Hüllenweg 23, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRA
150346), vertr. d.: 1. BKS-Barßeler Küchenfertige Spezialitäten-Schäfer GmbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Joachim Schäfer, (Geschäftsführer), ist am 05.03.2019 um 11:28
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32
27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, E-Mail: bremen@willmerkoester.de, Internet:
www.willmerkoester.de bestellt worden.

Amtsgericht Bremen, 05.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.