HRB 21105
Bischofswerdaer Agro-Service GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Drebnitzer Weg 41, 01877 BischofswerdaGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bischofswerda
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 14.02.2024
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Matthias Ahrens
Schmölln-Putzkau OT Schmölln
einzelvertretungsbefugt, sofern kein weiterer Liquidator bestellt ist.Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Liquidatoren vertreten gemeinsam.
Handelsregister
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Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen und Handel im ländlichen Raum; dazu gehören vor allem Ankauf, Lagerung, Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Dünge- und Pflanzenschutzmitteln; ferner die Feldbearbeitung, Düngung und Pflanzenschutz in Form von Erbringung von Dienstleistungen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 549 IN 352/22 · Bischofswerdaer Agro-Service GmbH Bischofswerda i.L. · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 352/22
- Wirksam am
- 23.07.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 21105
Aktenzeichen: 549 IN 352/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bischofswerdaer Agro-Service GmbH Bischofswerda i.L., Demitzer Straße 18, 01877 Schmölln-Putzkau, Amtsgericht Dresden , HRB 21105
vertreten durch den Liquidator Matthias Ahrens
wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren am 14.07.2026 antragsgemäß festgesetzt.
Es wurde eine Berechnungsmasse von 25.364,91 EUR zugrunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 531 IN 352/22 · Bischofswerdaer Agro-Service GmbH Bischofswerda i.L. · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 531 IN 352/22
- Wirksam am
- 01.06.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 21105
Aktenzeichen: 531 IN 352/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bischofswerdaer Agro-Service GmbH Bischofswerda i.L., Demitzer Straße 18, 01877 Schmölln-Putzkau, Amtsgericht Dresden , HRB 21105
vertreten durch den Liquidator Matthias Ahrens
- wurde am 01.06.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Christian Krönert, Wiener Straße 146, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 25090 90 Telefax: 0351 25090 99 Email geschäftlich: christian.kroenert@voigtsalus.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 13.07.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 24.08.2022 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 531 IN 352/22 · Bischofswerdaer Agro-Service GmbH Bischofswerda i.L. · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 531 IN 352/22
- Wirksam am
- 22.03.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 21105
Aktenzeichen: 531 IN 352/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bischofswerdaer Agro-Service GmbH Bischofswerda i.L., Demitzer Straße 18, 01877 Schmölln-Putzkau, Amtsgericht Dresden , HRB 21105
vertreten durch den Liquidator Matthias Ahrens
- wurde am 22.03.2022 um 13:30 Uhr Christian Krönert, Wiener Straße 146, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 25090 90, Telefax 0351 25090 99, Email geschäftlich christian.kroenert@voigtsalus.de, Website www.voigtsalus.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21105 HRB 21105: Bischofswerdaer Agro-Service GmbH, Bischofswerda, Drebnitzer Weg 41, 01877 Bischofswerda. Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Funktion geändert, nun: Liquidator: Ahrens, Matthias, Schmölln-Putzk…
HRB 21105 HRB 21105: Bischofswerdaer Agro-Service GmbH, Bischofswerda, Drebnitzer Weg 41, 01877 Bischofswerda. Geschäftsführer: Ahrens, Matthias, Schmölln-Putzkau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Bef…
HRB 21105 HRB 21105: Bischofswerdaer Agro-Service GmbH, Bischofswerda, Drebnitzer Weg 41, 01877 Bischofswerda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rößler, Karin, Bautzen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Ahrens, Ma…
HRB 21105 HRB 21105:Bischofswerdaer Agro-Service GmbH, Bischofswerda, Drebnitzer Weg 41, 01877 Bischofswerda.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hörnig, Friedmar, Bischofswerda OT Geißmannsdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 21105 Bischofswerdaer Agro-Service GmbH, Bischofswerda (Drebnitzer Weg 41, 01877 Bischofswerda). Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR u…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.