HRB 18472
Birr & Anhaus Fleisch- und Wurstwaren GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kurt-Schumacher-Straße 4, 66806 EnsdorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ensdorf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 10.09.2018
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stefan Anhaus
Wallerfangen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-26 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren und der Groß- und Einzelhandel mit Fleisch- und Wurstwaren eigener und fremder Herstellung sowie der Betrieb von Imbissbetrieben.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 30/18 · Birr & Anhaus Fleisch- und Wurstwaren GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 60 IN 30/18
- Wirksam am
- 02.03.2023
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 18472
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18472 eingetragenen Birr & Anhaus Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Lothringer Straße 24, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Anhaus
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Peter Theiß, Dudweilerstraße 4, 66111 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung des am 14.02.2023 in dem Prozess vor dem LG Saarbrücken (AZ: 4 O 509/21) mit der Fleisch- und Wurstwaren Birr GmbH geschlossenen Vergleiches,
bestimmt auf
Freitag, 10.03.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
60 IN 30/18
Amtsgericht Saarbrücken, 02.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 60 IN 30/18 · Birr & Anhaus Fleisch- und Wurstwaren GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 60 IN 30/18
- Wirksam am
- 30.11.2022
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 18472
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18472 eingetragenen Birr & Anhaus Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Lothringer Straße 24, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Anhaus
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.12.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 22 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.
60 IN 30/18
Amtsgericht Saarbrücken, 24.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 30/18 · Birr & Anhaus Fleisch- und Wurstwaren GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 60 IN 30/18
- Wirksam am
- 16.03.2022
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 18472
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18472 eingetragenen Birr & Anhaus Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Lothringer Straße 24, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Anhaus
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Peter Theiß, Dudweilerstraße 4, 66111 Saarbrücken
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 14.04.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zum Abschluss eines Ratenzahlungsvergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Stefan Anhaus, in dem dieser sich verpflichtet, hinsichtlich der gemäß § 135 Abs. 2 InsO geltend gemachten Anfechtungsansprüche in Höhe eines Gesamtbetrages von 13.942,58 EUR einen Vergleichsbetrag von 7.500,00 EUR, zahlbar in monatlichen Raten von 300,00 EUR, zu zahlen,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 14.03.2022 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 30/18
Amtsgericht Saarbrücken, 16.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 30/18 · Birr & Anhaus Fleisch- und Wurstwaren GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 60 IN 30/18
- Wirksam am
- 05.11.2021
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 18472
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18472 eingetragenen Birr & Anhaus Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Lothringer Straße 24, 66798 Wallerfangen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Anhaus
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Peter Theiß, Dudweilerstraße 4, 66111 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen in Höhe eines Betrages von 21.830,08 EUR gemäß §§ 129, 134, 143 InsO gegen die Firma Fleisch- und Wurstwaren Birr GmbH,
bestimmt auf
Dienstag, 23.11.2021, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
60 IN 30/18
Amtsgericht Saarbrücken, 04.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 18472 HRB 18472: Birr & Anhaus Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Ensdorf, Kurt-Schumacher-Straße 4, 66806 Ensdorf. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 18472 Birr & Anhaus Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Ensdorf, Kurt-Schumacher-Straße 4, 66806 Ensdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2010. Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-St…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.