HRB 9508
BIP-Industrietechnik GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Brandenburg an der Havel
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Registerdaten
- Sitz
- Brandenburg an der Havel
- Datenstand
- 2024-12-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 65/19 · BIP-Industrietechnik GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 65/19
- Wirksam am
- 10.05.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 9508
BIP-Industrietechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 9508),
Am Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Konrad Pieper, Zur Kammgarnspinnerei 28,
14770 Brandenburg an der Havel
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier,
Osdorfer Landstr. 230, 22549 Hamburg
- wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
- Abstimmung der Gläubigerversammlung zum Vergleichsabschluss in den Anfechtungsrechtsstreiten gegen die Techniker Krankenkasse und gegen die BARMER
auf Mittwoch, 24.05.2023, 10.30 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum abgeschlossenen Vertrag als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 9. Mai 2023, 6 IN 65/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 65/19 · BIP-Industrietechnik GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 65/19
- Wirksam am
- 12.03.2020
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 9508
BIP-Industrietechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 9508), Am
Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Konrad Pieper, Zur Kammgarnspinnerei 28, 14770
Brandenburg an der Havel
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier, Osdorfer
Landstr. 230, 22549 Hamburg - wurden die Vergütung und die Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter
hat sein Amt vom 15.02.2019 bis zum 01.04.2019 ausgeübt. Es besteht gemäß §§ 21
Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung
und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß §
10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Er
erhält gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV in der Regel 25 % Vergütung des
Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit
während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die
Wertermittlung ist der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der
vorläufigen Verwaltung unterliegt. Vermögensgegenstände, an denen bei
Verfahrenseröffnung Aus- und Absonderungsrechte bestanden haben, werden dem
Vermögen nur dann hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Verwalter in
erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Laut des Gutachtens vom 29.03.2019
betrug der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens 390.206,20 €. Bei Verfahrenseröffnung waren
Vermögensgegenstände in Höhe von 222.659,62 € mit Aus- und Absonderungsrechten
belastet. Der vorläufige Verwalter hat sich mit ihnen im erheblichen Umfang
befasst. Der normale Vergütungssatz für den vorläufigen Verwalter beträgt 25 %
der Regelvergütung. Dieser wird für das Inbesitznehmen, Verwalten und Sichern
der vorhandenen Vermögenswerte gewährt. Der vorläufige Verwalter macht folgende
Zuschläge geltend, §§ 3, 11 InsVV:
Mehraufwand Betriebsfortführung, 36 %:
Im Zuge der Betriebsfortführung wurden Zahlungszusagen erteilt, umfassende
persönliche Kundengespräche, insbesondere mit Großkunden geführt. Im Rahmen der
Vergleichsberechnung im Sinne der BGH-Rechtsprechung ergibt sich ein Zuschlag
zur Betriebsfortführung von 36 % des Regelsatzes.
Sanierungsbemühungen, 20 %
Der vorläufige Verwalter beantragt für die Vorbereitungen zur übertragenden
Sanierung einen Zuschlag von 20 % des Regelsatzes. Der sog. starke vorläufige
Insolvenzverwalter, wie in diesem Fall, ist grundsätzlich mit dieser Tätigkeit
beauftragt. Da der hiesige vorläufige Verwalter allerdings Drittkräfte zu Hilfe
genommen hat, wodurch eine Arbeitserleichterung eingetreten ist, wird der
Zuschlag auf 10 % des Regelsatzes gekürzt.
Mehraufwand Arbeitnehmerangelegenheiten, 10 %
Da der vorläufige Verwalter im hiesigen Verfahren im Rahmen seiner
Sicherungstätigkeit in die Funktion des Arbeitgebers getreten ist, steht ihm
hierfür ein Zuschlag zu (Haarmeyer/Wutzke/Förster, 2. Auflage, § 11 InsVV, Rn.
50). Es wird der beantragte Zuschlag in Höhe von 10 % gewährt, trotz der
Zuhilfenahme eines Mitarbeiters der Schuldnerin.
Aussonderungsrechte, 5 %
Für die erhebliche Befassung mit diesen Gegenständen wird der beantragte
Zuschlag in Höhe von 5 % des Regelsatzes gewährt. Somit ergibt sich eine
vorläufige Verwaltervergütung in Höhe von 25.842,15 €. Weiterhin wurde die
Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV, sowie die Umsatzsteuer für Vergütung
und Auslagen gem. § 7 InsVV geltend gemacht. Die Auslagen wurden wie beantragt
festgesetzt. Hinzu kommt die Umsatzsteuer von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde
eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige
Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung
zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten
Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die
Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches
Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen
Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem
sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente
eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des
Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf §
130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren
Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Der
Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts
Potsdam eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, Insolvenz, 6 IN 65/19, 10. März 2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 65/19 · BIP-Industrietechnik GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 65/19
- Wirksam am
- 30.01.2020
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 9508
BIP-Industrietechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 9508), Am
Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Konrad Pieper, Zur Kammgarnspinnerei 28, 14770
Brandenburg an der Havel
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier, Osdorfer
Landstr. 230, 22549 Hamburg - hat der Verwalter am 13.01.2020 einen Antrag auf
Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag
kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die
Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab
Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 22. Januar 2020, 6 IN 65/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 65/19 · BIP-Industrietechnik GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 65/19
- Wirksam am
- 01.10.2019
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 9508
BIP-Industrietechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 9508), Am
Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Konrad Pieper, Zur Kammgarnspinnerei 28, 14770
Brandenburg an der Havel
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier, Osdorfer
Landstr. 230, 22549 Hamburg -
wurde die Vergütung eines Mitgliedes des vorläufigen Gläubigerausschusses
festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß § 17 InsVV zu einem Stundensatz von
80,00 EUR. Der Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam,
Insolvenz eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 22.10.2013
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9508 P HRB 9508 P: BIP-Industrietechnik GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 6 IN 65/19 Amtsgericht…
Forderungsprüfung 6 IN 65/19 · BIP-Industrietechnik GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 65/19
- Wirksam am
- 02.04.2019
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 9508
BIP-Industrietechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 9508), Am
Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Konrad Pieper, Zur Kammgarnspinnerei 28, 14770
Brandenburg an der Havel
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier, Osdorfer
Landstr. 230, 22549 Hamburg -
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.04.2019 um 11:15 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.05.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs.
2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen
übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
19.6.2019, 09:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum,
Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2
Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3
Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post
gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8,
14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Potsdam, 01.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 6 IN 65/19 · BIP-Industrietechnik GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 65/19
- Wirksam am
- 15.02.2019
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 9508
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
BIP-Industrietechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 9508), Am
Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Konrad Pieper, Zur Kammgarnspinnerei 28, 14770
Brandenburg an der Havel
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christoph Henningsmeier, Osdorfer
Landstr. 230, 22549 Hamburg -
wurde am um 11:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
vorläufiger Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen
zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Potsdam, 15.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9508 P HRB 9508 P: BIP-Industrietechnik GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel. Gegenstand: Die Entwicklung, Konstruktion, Errichtung, der Vertrieb und die Wartung von Ma…
HRB 9508 P HRB 9508 P: BIP-Industrietechnik GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel. Kapital: 80.000 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2…
HRB 9508 P HRB 9508 P: BIP-Industrietechnik GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel. Nicht mehr Prokurist: Ritz, Gerhard
HRB 9508 P BIP-Industrietechnik GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel. Die inländische Geschäftsanschrift: Am Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel. Prokura: Ritz,…
HRB 9508 P BIP-Industrietechnik GmbH, Brandenburg an der Havel(Am Elisabethhof 22, 14772 Brandenburg an der Havel). Grund- oder Stammkapital: 77.600 EUR Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2006 ist …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.