HRB 108868

BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 29 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
26.04.2021
Datenstand
2026-01-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München München

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Ingenieur- und Planungsleistungen aller Art im Bauwesen, Erbringung sämtlicher Leistungen gemäß HOAI sowie Projektsteuerung gemäß AHO; ferner Eingehen, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

29
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1500 IN 2669/18 · BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2669/18
Wirksam am
24.02.2026
Registerbezug
München, HRB 108868
1500 IN 2669/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 108868
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karen Buve, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 22.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 136.687,83 EUR auszugehen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 10 %.
Auf die Begründung in ihrem Antrag vom 22.01.2026 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für knapp 3 Monate. Die Fortführung des Unternehmens gehören nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Verwalters und können deshalb einen Zuschlag rechtfertigen, vgl. BGH v. 11.03.2010 - IX ZB 122/08, ZInsO 2010, 730
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 10 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 2669/18 · BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2669/18
Wirksam am
03.02.2026
Registerbezug
München, HRB 108868
1500 IN 2669/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 108868
- Schuldnerin -

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Für seine Tätigkeit beantragt dieser Zuschläge in Höhe von insgesamt 10 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus.
Der Antrag kann nach Anmeldung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dieser Veröffentlichung zu dem Antrag Stellung zu nehmen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 2669/18 · BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2669/18
Wirksam am
12.12.2024
Registerbezug
München, HRB 108868
1500 IN 2669/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 108868
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 12.12.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 54 - 74 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2669/18 · BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2669/18
Wirksam am
06.09.2021
Registerbezug
München, HRB 108868
1500 IN 2669/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 108868
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin Ellen Wagner-Porsche, der BIP Dipl. Ing. Bruno Büttgen Ingenieurgesellschaft für Bauleitung und Projektsteuerung mbH und Herrn Bruno Büttgen betreffend die gegen Frau Ellen Wagner-Porsche bestehenden Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG a.F. sowie die gegen die BIP Dipl. Ing. Bruno Büttgen Ingenieurgesellschaft für Bauleitung und Projektsteuerung mbH bestehenden Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gemäß § 134 InsO unter Vereinbarung einer Vergleichszahlung i.H.v. EUR 15.000,00,
wird bestimmt auf

Dienstag, 28.09.2021, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 108868 HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Wagner-Porsche, Ellen, Unterhachin…
HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Wagner-Porsche, Ellen, Unterhaching, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2669/18 · BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2669/18
Wirksam am
21.02.2019
Registerbezug
München, HRB 108868
1500 IN 2669/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, Südliche Auffahrtsallee 76,
80639 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen,
Franz-Schubert-Weg 3, 85238 Petershausen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 108868
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 15.02.2019 angezeigt, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 108868 HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23.01.2019…
HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 23.01.2019 (Az. 1500 IN 2669/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1500 IN 2669/18 · BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2669/18
Wirksam am
25.01.2019
Registerbezug
München, HRB 108868
1500 IN 2669/18

In dem Verfahren über die Anträge d.

IKK Classic, vertreten durch d. Vorstand, - Vollstreckungsbehörde -,
Böheimstrasse 8, 86147 Augsburg
- antragstellende Gläubigerin -

und der Schuldnerin

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, Südliche Auffahrtsallee 76,
80639 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen,
geboren am XX.XX.XXXX, Franz-Schubert-Weg 3, 85238 Petershausen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 108868
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erbringung von Ingenieur- und Planungsleistungen aller Art im
Bauwesen u.a.

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 23.01.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Karen Buve
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89) 548033-0
Telefax: +49(89) 548033-111
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.03.2019 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.04.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.04.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 11.10.2018 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 2669/18 · BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 2669/18
Wirksam am
17.01.2019
Registerbezug
München, HRB 108868
Az.: 1500 IN 2669/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, Südliche Auffahrtsallee 76,
80639 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Wagner-Porsche Ellen,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 108868
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erbringung von Ingenieur- und Planungsleistungen aller Art im
Bauwesen u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 30.10.2018 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Karen Buve,
Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89) 548033-0, Telefax: +49(89)
548033-111.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 108868 HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München. Prokura erloschen: Kreiner, Thomas, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München. Prokura erloschen: Kreiner, Thomas, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 108868 HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München. Prokura erloschen: Missy, Florian, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München. Prokura erloschen: Missy, Florian, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 108868 HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München.
HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Südliche Auffahrtsallee 76, 80639 München.
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HRB 108868 HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Prokura erloschen: Meinhardt, Christian, Haar, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäft…
HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Prokura erloschen: Meinhardt, Christian, Haar, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kreiner, Thomas, München, *XX.XX.XXXX; Missy, Florian, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 108868 HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Plank, Georg, *XX.XX.XXXX.
HRB 108868: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Plank, Georg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 108868 HRB 108868:BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Plank, Georg, *XX.XX.XXXX; Wagner-Porsche, Ellen, Un…
HRB 108868:BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Plank, Georg, *XX.XX.XXXX; Wagner-Porsche, Ellen, Unterhaching, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 108868 HRB 108868:BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München.Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung be…
HRB 108868:BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München.Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: BIP GmbH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen.
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HRB 108868 HRB 108868:BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München.Prokura erloschen: Abend, Ingrid, Zolling, *XX.XX.XXXX.
HRB 108868:BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München.Prokura erloschen: Abend, Ingrid, Zolling, *XX.XX.XXXX.
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HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Büttgen, Bruno, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit eine…
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Büttgen, Bruno, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Meinhardt, Christian, Haar, *XX.XX.XXXX.
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HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Abend, Ingrid, Zolli…
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Abend, Ingrid, Zolling, *XX.XX.XXXX.
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HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegens…
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Ingenieur- und Planungsleistungen aller Art im Bauwesen, Erbringung sämtlicher Leistungen gemäß HOAI sowie Projektsteuerung gemäß AHO; ferner Eingehen, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens. Bestellt: Geschäftsführer: Plank, Georg, *XX.XX.XXXX; Wagner-Porsche, Ellen, Unterhaching, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Stellwag, Harald, Oberschleißheim, *XX.XX.XXXX; Wagner-Porsche, Ellen, Unterhaching, *XX.XX.XXXX.
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HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Prokura erloschen: Lindner, Marcus, Puchheim, *XX.XX.XXXX.
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Prokura erloschen: Lindner, Marcus, Puchheim, *XX.XX.XXXX.
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HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Dreßler, Hans Joachim, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Dreßler, Hans Joachim, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stellwag, Harald, Ob…
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Erika-Mann-Str. 55, 80636 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stellwag, Harald, Oberschleißheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Neuturmstraße 5, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Erika-Mann-Str. 55, 80636 München.
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Neuturmstraße 5, 80331 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Erika-Mann-Str. 55, 80636 München.
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HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Neuturmstraße 5, 80331 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wagner-Porsche, Ellen, …
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Neuturmstraße 5, 80331 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wagner-Porsche, Ellen, Unterhaching, *XX.XX.XXXX.
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HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Neuturmstraße 5, 80331 München.Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzei…
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München, Neuturmstraße 5, 80331 München.Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 870.81 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand sowie Stammkapital. Geschäftsanschrift: Neuturmstraße 5, 80331 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Ingenieur- und Planungsleistungen aller Art im Bauwesen, Erbringung sämtlicher Leistungen gemäß HOAI insbesondere Bauleitung sowie Projektsteuerung gemäß AHO. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Dreßler, Hans Joachim, Grünwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München (Neuturmstraße 5/VI, 80331 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Brüssler, Stefan, Rohrdorf, *XX.XX.XXXX.
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München (Neuturmstraße 5/VI, 80331 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Brüssler, Stefan, Rohrdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München (Neuturmstr. 5, 80331 München). Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Brüssler, Stefan, Rohrdorf, *XX.XX.XXXX.
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München (Neuturmstr. 5, 80331 München). Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Brüssler, Stefan, Rohrdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 108868 BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München (Neuturmstr. 5, 80331 München). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lindner, Marcus, Puchhei…
BIP Beratende Ingenieure für das Bauwesen VBI GmbH, München, München (Neuturmstr. 5, 80331 München). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lindner, Marcus, Puchheim, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.