HRA 200239

Biopower STADTHAGEN KG

Amtsgericht Stadthagen · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stadthagen
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
07.01.2019
Datenstand
2025-09-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Andrea Bettina Böhne

Stadthagen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Andreas Böhne

Stadthagen

Kommanditist(in)

BÖHNE & SÖHNE e.G.

Magdeburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-14 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-17 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Biopower Stadthagen GmbH & Co. KG Stadthagen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 89/18 · Biopower STADTHAGEN KG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 89/18
Wirksam am
30.07.2026
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200239
47 IN 89/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biopower STADTHAGEN KG, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200239), vertr. d.: 1. Andrea Bettina Böhne, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Andreas Böhne, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 17.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
" Bestätigung der Vergleichszahlung in Höhe von 275.000,00 € an die Insolvenzmasse gemäß des Vergleichsentwurfs vom 28.07.26

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 30.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 47 IN 89/18 · Biopower STADTHAGEN KG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 89/18
Wirksam am
06.02.2020
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200239
47 IN 89/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biopower
STADTHAGEN KG, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200239),
vertr. d.: 1. Andrea Bettina Böhne, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen,
(persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Andreas Böhne, Blyinghausen 4a,
31655 Stadthagen, (persönlich haftende Gesellschafter), werden die Vergütung
und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d.
Bussche festgesetzt auf:.

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Beschluss vom 14.11.2018 wurde Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d. Bussche zum
vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, am 21.12.2018 wurde das
Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Schriftsatz vom 05.09.2019 beantragte der
vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Der Geschäftsführer der Schuldnerin wurde zum Antrag angehört und erhob keine
Einwendungen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
738.086,31 EUR zugrunde gelegt. Diese setzt sich aus technischen Anlagen und
Maschinen im Wert von 104.650 EUR, einem Fuhrpark im Wert von 433.400 EUR,
Forderungen aus LuL im geschätzten Wert von 200.000 EUR sowie Guthaben von
34,31 EUR zusammen.

Grundsätzlich ergibt sich die Berechnungsgrundlage aus dem gesamten Vermögen
der Gesellschaft unabhängig davon, ob sich der vorläufige Verwalter damit
befassen musste oder es einfach (ggf. sogar unbewusst) übernommen hat, § 11
Abs. 1 S. 1 InsVV. Lediglich bei Belastungen dieses Vermögens mit Aus- oder
Absonderungsrechten, d.h. bei Forderungen oder Sachen, die an Dritte
herauszugeben sind, hängt die Berücksichtigung gem. § 11 Abs. 2 S. 2 InsVV
davon ab, ob sich der vorläufige Insolvenzverwalter (zeitaufwändig) mit diesen
Rechten befassen musste. Das bewegliche Vermögen unterlag vorliegend in
erheblichem Umfang Aus- und Absonderungesrechten. Gleichwohl war der Wert zu
berücksichtigen, da sich der vorläufige Insolvenzverwalter in tatsächlich in
erheblichem Umfang mit den Aus- und Absonderungsrechten befasst hat. Aufgrund
massiver Obstruktion des Schuldnergeschäftsführers musste der vorläufige
Insolvenzverwalter prüfen, ob die Schuldnerin Eigentümerin der vom
Gerichtsvollzieher sichergestellten Maschinen war und mit welchen Drittrechten
dieses belastet war. Dabei konnte er nicht auf die Unterstützung durch den
Geschäftsführer zurückgreifen; entsprechende Unterlagen konnten erst bei einer
Hausdurchsuchung sichergestellt werden. Die dadurch notwendigen Anfragen bei
(potentiellen) Sicherungsgläubigern waren zeitaufwändig und rechtfertigen die
Einstufung als "erhebliche Befassung"

Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen
Insolvenzverwalter in Höhe von 42.511,73 EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
50 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach 21.255,87 EUR.

Die Regelvergütung von 25% war vorliegend um weitere 25% zu erhöhen, um den
erheblichen Arbeitsaufwand abzugelten, der sich aus der Obstruktion des
Schuldnergeschäftsführers ergab. Dieser stellte keinerlei Unterlagen zur
Verfügung, erteilte keine Auskünfte und verzögerte das Verfahren erheblich.
Unterlagen und Vermögensgegenstände mussten vollständig vom vorläufigen
Verwalter ermittelt und beschafft werden, wobei eine Abstimmung mit dem
Gerichtsvollzieher notwendig war. Mangels Buchhaltungsunterlagen musste die
Buchhaltung neu aufgesetzt werden, um den steuerlichen Verpflichtungen
nachkommen und eine Grundlage für das Gutachten erstellen zu können.Viele
Unterlagen mussten von dritter Seite (Vertragspartnern) beschafft werden. Der
Arbeitsaufwand dürfte sich hierdurch gegenüber einem "Normalverfahren", bei dem
die Buchhaltung vorhanden und die Geschäftsleitung kooperativ ist, verdoppelt
haben, was eine Verdoppelung der Vergütung rechtfertigt.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m.
§ 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30
31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweis: Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden.

Amtsgericht Bückeburg, 31.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 89/18 · Biopower STADTHAGEN KG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 89/18
Wirksam am
25.07.2019
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200239
47 IN 89/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biopower
STADTHAGEN KG, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200239),
vertr. d.: 1. Andrea Bettina Böhne, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen,
(persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Andreas Böhne, Blyinghausen 4a,
31655 Stadthagen, (persönlich haftende Gesellschafter), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Bückeburg, 24.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 200239 HRA 200239: Biopower STADTHAGEN KG, Stadthagen, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 200239: Biopower STADTHAGEN KG, Stadthagen, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 89/18 · Biopower STADTHAGEN KG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 89/18
Wirksam am
28.12.2018
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200239
47 IN 89/18: Über das Vermögen der Biopower STADTHAGEN KG, Blyinghausen 4a,
31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200239), vertr. d.: 1. Andrea Bettina
Böhne, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen, (persönlich haftende
Gesellschafterin), 2. Andreas Böhne, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen,
(persönlich haftende Gesellschafter), ist am 21.12.2018 um 12:10 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d. Bussche, Paulinenstr. 16,
32427 Minden, Tel.: 0571-88 92 49 0, Fax: 0571-88 92 49 21, E-Mail:
minden@bsb-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.01.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 19.02.2019, 10:30 Uhr, 4117,
Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg
Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 27.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 77/18 · Biopower STADTHAGEN KG · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 77/18
Wirksam am
14.11.2018
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200239
Az.: 47 IN 77/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Biopower STADTHAGEN KG, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA
200239), vertr. d.: 1. Andrea Bettina Böhne, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen,
(persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Andreas Böhne, Blyinghausen 4a,
31655 Stadthagen, (persönlich haftende Gesellschafter),, ist am 14.11.2018 um
09:05 Uhr gegen die Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen
sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Frhr. v.d. Bussche, Paulinenstr. 16,
32427 Minden, Tel.: 0571-88 92 49 0, Fax: 0571-88 92 49 21, E-Mail:
minden@bsb-inso.de bestellt worden.

Amtsgericht Bückeburg, 14.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 200239 HRA 200239: Biopower Stadthagen GmbH & Co. KG, Stadthagen, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Biopower STADTHAGEN KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: B…
HRA 200239: Biopower Stadthagen GmbH & Co. KG, Stadthagen, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Biopower STADTHAGEN KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: BEV Service GmbH, Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 25741 P). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Böhne, Andrea Bettina, geb. Riedl, Stadthagen, *XX.XX.XXXX; Böhne, Andreas, Stadthagen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 200239 Biopower Stadthagen GmbH & Co. KG, Stadthagen, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: BEV BIOENERGIE Verwaltungs GmbH, Werben (Amtsgericht Stendal HRB 5522)…
Biopower Stadthagen GmbH & Co. KG, Stadthagen, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: BEV BIOENERGIE Verwaltungs GmbH, Werben (Amtsgericht Stendal HRB 5522). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: BEV Service GmbH, Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB 25741 P).
Neueintragungen
HRA 200239 Biopower Stadthagen GmbH & Co. KG, Stadthagen, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen. (Zweck der Errichtung, des Erwerbes und Betriebes von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien insbesondere von Strom aus …
Biopower Stadthagen GmbH & Co. KG, Stadthagen, Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen. (Zweck der Errichtung, des Erwerbes und Betriebes von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien insbesondere von Strom aus Biogas und allen hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Blyinghausen 4a, 31655 Stadthagen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: BEV BIOENERGIE Verwaltungs GmbH, Werben (Stendal HRB 5522).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.