HRA 16522

Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Roth

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Registerdaten

Sitz
Roth
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG Roth

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 981/21 · Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 981/21
Wirksam am
13.08.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRA 16522
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 981/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Kellerweg 12, 91154 Roth, Amtsgericht Nürnberg , HRA 16522
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Karl-Heinz Trautner

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gesamtvergleiches zwischen einerseits den Insolvenzmassen UDI Biogas Kreiensen GmbH & Co. KG, Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, UDI Biomasse Verwaltungs GmbH und andererseits Herrn Thomas Trautner und der ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft zur Abgeltung von Haftungsansprüchen des Herrn Thomas Trautner beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf:

Dienstag, 26.08.2025, 11:45 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 981/21 · Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 981/21
Wirksam am
15.02.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRA 16522
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 981/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Kellerweg 12, 91154 Roth, Amtsgericht Nürnberg , HRA 16522
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Karl-Heinz Trautner

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Petersen & Jensen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf:

Donnerstag, den 07.03.2024, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 981/21 · Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 981/21
Wirksam am
31.08.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRA 16522
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 401 IN 981/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Kellerweg 12, 91154 Roth, Amtsgericht Nürnberg , HRA 16522
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Karl-Heinz Trautner

- wurde die Vergütung eines der Mitglieder des Gläubigerausschusses am 31.08.2022 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRA 16522 HRA 16522: Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Roth, Kellerweg 12, 91154 Roth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 29.07.2021 (Az. 401 IN 981/21) das Insol…
HRA 16522: Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Roth, Kellerweg 12, 91154 Roth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 29.07.2021 (Az. 401 IN 981/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 981/21 · Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 981/21
Wirksam am
14.10.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRA 16522
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 401 IN 981/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Kellerweg 12, 91154 Roth, Amtsgericht Nürnberg , HRA 16522
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Karl-Heinz Trautner

- wird das im Aktenzeichen verwendete Verfahrenskennzeichen dahin berichtigt, dass es nicht IE, sondern IN lautet.

Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 401 IN 981/21 · Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 981/21
Wirksam am
10.09.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRA 16522
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 401 IE 981/21

der Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Kellerweg 12, 91154 Roth, Amtsgericht Nürnberg , HRA 16522
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Trautner

- wurde der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig - Insolvenzgericht- vom 29.07.2021 dahingehend berichtigt, dass im Rubrum die für die Schuldnerin angegebene Geschäftsanschrift

Olvenstedter Straße, 39179 Barleben-Ebendorf

richtig wie folgt lautet:

Kellerweg 12, 91154 Roth

- wurde der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig -Insolvenzgericht- vom 29.07.2021 unter Ziffer 1 dahin berichtigt, dass es nicht heißt

Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 29.07.2021 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.

sondern

Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 29.07.2021 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Berichtigung war aufgrund eines offensichtlichen Übertragungsfehlers erforderlich.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 16522 HRA 16522: Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Roth, Kellerweg 12, 91154 Roth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 29.07.2021 (Az. 401 IE 981/21) das Insol…
HRA 16522: Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Roth, Kellerweg 12, 91154 Roth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 29.07.2021 (Az. 401 IE 981/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 401 IN 981/21 · Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 981/21
Wirksam am
29.07.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRA 16522
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Olvenstedter Straße 39179 Barleben-Ebendorf, Amtsgericht Nürnberg , HRA 16522
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Trautner

- wurde am 29.07.2021 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de, Telefax: 0341 253 476 1, Telefon geschäftlich: 0341 253 476 0

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 08.09.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 08.10.2021, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 08.10.2021, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 981/21 · Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 981/21
Wirksam am
08.06.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRA 16522
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 401 IE 981/21

der Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Olvenstedter Straße 39179
Barleben-Ebendorf, Amtsgericht Nürnberg , HRA 16522
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Biomasse
Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Trautner

- wurde am 08.06.2021 um 08:48 Uhr Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229
Leipzig, Email geschäftlich leipzig@wallnerweiss.de, Telefax 0341 253 476 1,
Telefon geschäftlich 0341 253 476 0 zu dem vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der vorläufige Sachwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der
Schuldnerin zu prüfen

und die Geschäftsführung der Schuldnerin zu überwachen (§§ 270b Abs. 1 Satz 1;
274 Abs. 2 Satz 1 InsO).

Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle
eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen werden dürfen und dass
Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§§ 270b Abs. 1 Satz 1; 275
Abs. 2 InsO).

Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu
betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich
geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§§ 270b Abs. 1
Satz 1; 274 Abs. 2 Satz 3; 22 Abs. 3 InsO).

Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§§ 270b Abs. 1 Satz 2; 274 Abs. 2; 22 Abs. 3 InsO).

Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die
Fortsetzung der vorläufigen Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger
führen wird, so hat er dies unverzüglich dem vorläufigen Gläubigerausschuss und
dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270b Abs. 1 Satz 1, 274 Abs. 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

401 IE 981/21 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 08.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 981/21 · Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 981/21
Wirksam am
25.05.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRA 16522
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 401 IE 981/21

der Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Olvenstedter Straße 39179
Barleben-Ebendorf, Amtsgericht Nürnberg , HRA 16522
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Biomasse
Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Trautner

- ergeht am 21.05.2021 nachfolgende Entscheidung:

Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§§ 270c Abs. 3 S. 1; 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.

Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteilgten aus.

401 IE 981/21 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 25.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 16522 HRA 16522: ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG, Roth, Kellerweg 12, 91154 Roth. Firma geändert, nun: Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG.
HRA 16522: ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG, Roth, Kellerweg 12, 91154 Roth. Firma geändert, nun: Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG.
Neueintragungen
HRA 16522 ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG, Roth, Kellerweg 12, 91154 Roth. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kellerweg 12, 91154 Roth. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönl…
ABO Wind Biogas Barleben GmbH & Co. KG, Roth, Kellerweg 12, 91154 Roth. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kellerweg 12, 91154 Roth. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: UDI Biomasse Verwaltungs GmbH, Roth (Amtsgericht Nürnberg HRB 24053). Der Sitz ist von Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRA 9003) nach Roth verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.