HRB 38201
Biofabrik Black Refinery GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bernsdorf
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bernsdorf
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-23 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Biofabrik Hoyerswerda GmbH Hoyerswerda
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 531 IN 679/26 · Biofabrik Black Refinery GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 531 IN 679/26
- Wirksam am
- 14.04.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 38201
Aktenzeichen: 531 IN 679/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Biofabrik Black Refinery GmbH, OT Straßgräbchen Alte Kiesgrube 7, 02994 Bernsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 38201
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Riedel
- wurde am 13.04.2026 um 16:10 Uhr Morten Jochemczyk, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Website www.bblaw.legal, Email geschäftlich kontakt@bblaw.legal, Telefon geschäftlich 0351 8108270, Telefax 0351 810827111 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 38201 HRB 38201: Biofabrik Hoyerswerda GmbH, Hoyerswerda, Straße A 27 a, 02977 Hoyerswerda. Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2022 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschl…
HRB 38201 HRB 38201: Biofabrik Hoyerswerda GmbH, Hoyerswerda, Straße A 27 a, 02977 Hoyerswerda. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvert…
HRB 38201 HRB 38201: Biofabrik Hoyerswerda GmbH, Hoyerswerda, Straße A 27 a, 02977 Hoyerswerda. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2018. Geschäftsanschrift: Straße A 27 a, 02977 Hoye…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.