HRA 201601

Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Banteln

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Registerdaten

Sitz
Banteln
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 5/18 · Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 5/18
Wirksam am
01.07.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201601
502 IN 5/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201601), vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Heinen, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 01.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 5/18 · Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 5/18
Wirksam am
23.01.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201601
Amtsgericht Bremen 22.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 5/18
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201601),
vertreten durch:
1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Sven Heinen, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle neu festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

G r ü n d e:

Die Berechnungsgrundlage hat sich seit Einreichung des Schlussberichts durch weitere Massezuflüsse erhöht.

Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 01.08.2024 wird Bezug genommen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 5/18 · Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 5/18
Wirksam am
15.08.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201601
502 IN 5/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201601), vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Heinen, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der ergänzenden Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 14.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 502 IN 5/18 · Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 5/18
Wirksam am
14.09.2023
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201601
502 IN 5/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201601), vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Heinen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 07.12.2023.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 12.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 5/18 · Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 5/18
Wirksam am
08.04.2021
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201601
502 IN 5/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie
Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG
Hildesheim, HRA 201601), vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und
Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Heinen, Herdentorswallstr. 93, 28195
Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im
schriftlichen Verfahren am 06.05.2021 geprüft.

Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht
spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.

Amtsgericht Bremen, 06.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 502 IN 5/18 · Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 5/18
Wirksam am
26.02.2020
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201601
Amtsgericht Bremen

21.02.2020

Insolvenzgericht

Geschäfts-Nr.: 502 IN 5/18

(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine)
(AG Hildesheim, HRA 201601),

vertreten durch:

1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028
Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Sven Heinen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr.
habil. Gerrit Hölzle festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der
vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Vergütungsantrag wird als unbegründet zurückgewiesen.

G r ü n d e:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert
der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse
einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten
Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in
erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern
die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines
Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.

Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v.
€ 1.254.606,70. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (=
Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € ***
(Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).

Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des
Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV
zusätzlich Zuschläge von insgesamt 125 % geltend gemacht, die für angemessen
erachtet werden.

Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8
Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz
von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je
angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen
wurden richtig berechnet.

Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer
(§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem
Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der
Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31,
28195 Bremen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 5/18 · Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 5/18
Wirksam am
07.01.2020
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201601
502 IN 5/18: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bioenergie Markkleeberg I GmbH
& Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201601),
vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Gronauer
Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Sven Heinen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist
von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das
vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die
Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den
Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den
Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb
von 4 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 03.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 201601 HRA 201601: Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Banteln, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 201601: Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Banteln, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 5/18 · Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 5/18
Wirksam am
01.07.2019
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201601
502 IN 5/18: Am 01.07.2019 um 12:50 Uhr ist über das Vermögen der Bioenergie
Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG
Hildesheim, HRA 201601), vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und
Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Heinen, Herdentorswallstr. 93, 28195
Bremen, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2 -
12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649 - 0, Fax: 0421 - 322 649 - 29, E-Mail:
bremen@goerg.de, Internet: www.goerg-inso.de. Insolvenzforderungen sind bis zum
03.09.2019 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 19.09.2019, 10:30 Uhr, Saal 115,
Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur
Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen,
dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist
deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:

Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO)

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§
162, 163 InsO)

- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am
17.10.2019 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem
Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 5/18 · Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 5/18
Wirksam am
02.10.2018
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201601
502 IN 5/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bioenergie
Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG
Hildesheim, HRA 201601), vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und
Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Heinen, Herdentorswallstr. 93, 28195
Bremen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt
Priv.-Doz. Dr. Gerrit Hölzle zusätzlich zu der am 27.08.2018 um 17:30 Uhr
angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden
einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:

§ Aufnahme eines Massekredits zur Betriebsfortführung

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bremen, 02.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 5/18 · Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
502 IN 5/18
Wirksam am
28.08.2018
Registerbezug
Hildesheim, HRA 201601
502 IN 5/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bioenergie
Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine) (AG
Hildesheim, HRA 201601), vertr. d.: 1. Bioenergie Markkleeberg Besitz- und
Verwaltungs GmbH, Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine), (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Heinen, Herdentorswallstr. 93, 28195
Bremen, (Geschäftsführer), ist am 27.08.2018 um 17:30 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr.
Gerrit Hölzle, Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649 - 0, Fax:
0421 - 322 649 - 29, E-Mail: bremen@goerg.de, Internet: www.goerg-inso.de
bestellt worden.

Amtsgericht Bremen, 27.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 201601 HRA 201601: Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Banteln, Gronauer Weg 1, 31029 Banteln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine).
HRA 201601: Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Banteln, Gronauer Weg 1, 31029 Banteln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gronauer Weg 1, 31028 Gronau (Leine).
Neueintragungen
HRA 201601 HRA 201601:Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Banteln, Gronauer Weg 1, 31029 Banteln.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gronauer Weg 1, 31029 Banteln. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder pers…
HRA 201601:Bioenergie Markkleeberg I GmbH & Co. KG, Banteln, Gronauer Weg 1, 31029 Banteln.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gronauer Weg 1, 31029 Banteln. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. (keine Angabe). Persönlich haftender Gesellschafter: Bioenergie Markkleeberg Besitz- und Verwaltungs GmbH, Banteln (Amtsgericht Hildesheim HRB 203951). Der Sitz ist von Voerde (bisher Amtsgericht Duisburg, HRA 11110) nach Banteln verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.