HRB 4249

BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Klötze

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Registerdaten

Sitz
Klötze
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH Kusey

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 105/20 · BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 105/20
Wirksam am
19.02.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 4249
7 IN 105/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, OT Kusey, Köckter Weg 11, 38486 Klötze (AG Stendal, HRB 4249), vertr. d.: Wilfried Seineke, OT Immekath, Kahlenberg 30, 38486 Klötze, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 150 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 18.07.2022 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.081.027,78 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Sachwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Gemäß Entscheidung des BGH vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04 wird unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer vorzunehmenden Angemessenheitsbetrachtung ein Gesamtzuschlag in Höhe von 150 % für die Begleitung und Überwachung der Unternehmensfortführung / Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten / Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten / Kassenführung sowie die Sanierungsbemühungen festgesetzt.

Nach Ansicht des Gerichtes ist der Mehraufwand des vorläufigen Sachwalters durch den gewährten Gesamtzuschlag abgegolten.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 12 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 18.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 105/20 · BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 105/20
Wirksam am
03.09.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 4249
7 IN 105/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, OT Kusey, Köckter Weg 11, 38486 Klötze (AG Stendal, HRB 4249), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf:

Mittwoch, den 09.10.2024, 10:00 Uhr, Saal 112,
Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und
zwar:
- die Veräußerung des Grundeigentums sowie des Anlage- und
Umlaufvermögens der Schuldnerin in seiner Sachgesamtheit im Wege einer
übertragenden Sanierung zu einem Kaufpreis in Höhe von 1.500.000,00 €

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 02.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4249 HRB 4249: BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Klötze, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 15.01.2021 (Az. 7 IN 105/20) das Insolv…
HRB 4249: BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Klötze, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 15.01.2021 (Az. 7 IN 105/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 105/20 · BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 105/20
Wirksam am
15.01.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 4249
7 IN 105/20: Über das Vermögen der BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, OT Kusey, Köckter
Weg 11, 38486 Klötze (AG Stendal, HRB 4249), vertr. d.: Wilfried Seineke, OT
Immekath, Kahlenberg 30, 38486 Klötze, (Geschäftsführer), ist am 15.01.2021 um
11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-5556840, Fax: 0391-5556849,
E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.03.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 14.04.2021, 10:00 Uhr, Saal 112,
Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 15.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4249 HRB 4249: BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Klötze, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ulrich, Florian, Klötze OT Immekath, *XX.XX.XXXX.
HRB 4249: BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Klötze, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ulrich, Florian, Klötze OT Immekath, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4249 HRB 4249: BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Klötze, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey. Bestellt: Geschäftsführer: Ulrich, Florian, Klötze OT Immekath, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis,…
HRB 4249: BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Klötze, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey. Bestellt: Geschäftsführer: Ulrich, Florian, Klötze OT Immekath, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4249 HRB 4249: BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Klötze, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmidt, Siegfried, Gifhorn, *XX.XX.XXXX.
HRB 4249: BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Klötze, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmidt, Siegfried, Gifhorn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4249 HRB 4249:BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Klötze, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey.Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Schmidt, Siegfried, Gifhorn, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen d…
HRB 4249:BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Klötze, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey.Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Schmidt, Siegfried, Gifhorn, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4249 BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Kusey, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey.Nach Gebietsreform geändert, nun: Neuer Sitz: Klötze. Geschäftsanschrift: Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey.
BIO-RAFFINERIE Kusey GmbH, Kusey, Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey.Nach Gebietsreform geändert, nun: Neuer Sitz: Klötze. Geschäftsanschrift: Köckter Weg 11, 38486 Klötze OT Kusey.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.