HRB 97945
bio.logis Genetic Information Management GmbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Altenhöfer Allee 3, 60438 Frankfurt am MainGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-09
- Quelle
- Handelsregister
Geschäftsanschrift
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HRB 76425 · Amtsgericht Frankfurt am Main
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Juliane Sametha 3. Verwaltungs-GmbH Frankfurt am Main
Gegenstand des Unternehmens
Aufbereitung und Nutzbarmachung von Genotypisierungsdaten mit IT-Systemen zum Management biologischer und medizinischer Informationen für interessierte Klienten, Patienten und deren Ärzte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 23.09.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 22.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 20.08.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
vertreten durch: Prof. Dr. Daniela Steinberger, (Geschäftsführerin),
ist das Verfahren nach erfolgter Verteilung eingestellt, § 211 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 18.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 24.03.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 1083/20 B-4-8 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 20.03.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
vertr. d.: Prof. Dr. Daniela Steinberger, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO) und angeregt, das Verfahren gemäß § 211 InsO einzustellen.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 19.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 12.12.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
vertreten durch: Prof. Dr. Daniela Steinberger, (Geschäftsführerin),
wird die Prüfung der bis zum 27.01.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.02.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 04.01.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
vertreten durch: Prof. Dr. Daniela Steinberger, (Geschäftsführerin),
wird die Prüfung der bis zum 15.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 03.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 16.04.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
13.04.2023
- Insolvenzgericht -
810 IN 1083/20 B-4-8
In dem Insolvenzverfahren
bio.logis Genetic Information Management GmbH
Altenhöferallee 3
60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 97945)
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 186.822,59 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufige Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Betriebsfortführung mit 17 Mitarbeitern, insbesondere der damit einhergehenden Insolvenzgeldvorfinanzierung und der Anzeige nach § 17 KüSchG , welche die Möglichkeit eines strukturierten M&A-Prozesses eröffnete sowie des Auslandsbezuges im Zusammenspiel mit EU-Förderrecht und der Durchdringung der nicht einfachen Konzernverflechtungen die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 80%. Hierbei sind jedoch auf Grund von Überschneidungen 20% in Abschlag zu bringen, so dass sich in der Gesamtschau ein Zuschlag in Höhe von 60%, mithin insgesamt 85% ergibt.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, den 13.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 27.02.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
vertreten durch:
Prof. Dr. Daniela Steinberger, Bachforellenweg 18, 60327 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 16.05.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.05.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 97945 HRB 97945: bio.logis Genetic Information Management GmbH, Frankfurt am Main, Altenhöfer Allee 3, 60438 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 30.12.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
bio.logis Genetic Information Management GmbH, Altenhöferallee 3, 60438
Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97945),
vertreten durch:
Prof. Dr. Daniela Steinberger, Bachforellenweg 18, 60327 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin
Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
913092-0, Fax: 069/913092-30, Internet: www.HERMANN-LAW.COM
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin
vorzunehmen. Anmeldefrist: 08.03.2021
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 22.03.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 28.12.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
- Insolvenzgericht -
810 IN 1083/20 B
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
bio.logis Genetic Information Management GmbH, Altenhöferallee 3, 60438
Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97945),
vertreten durch:
Prof. Dr. Daniela Steinberger, Bachforellenweg 18, 60327 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148a, 60314 Frankfurt am
Main,
wird heute am 28.12.2020 um 10:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11,
16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30, Internet: www.HERMANN-LAW.COM.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der
Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der
Insolvenzverwalterin.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei
Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
XXX
XXX
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 13.11.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
bio.logis Genetic Information Management GmbH, Altenhöferallee 3, 60438
Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97945), vertr. d.: Prof. Dr.
Daniela Steinberger, Bachforellenweg 18, 60327 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführerin), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der
am 03.11.2020 um 13:22 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 97945 HRB 97945: bio.logis Genetic Information Management GmbH, Frankfurt am Main, Altenhöfer Allee 3, 60438 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1083/20 B) vom 03.11.2020 …
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1083/20 B-4-8 · bio.logis Genetic Information Management GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1083/20 B-4-8
- Wirksam am
- 03.11.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97945
bio.logis Genetic Information Management GmbH, Altenhöferallee 3, 60438
Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97945), vertr. d.: Prof. Dr.
Daniela Steinberger, Bachforellenweg 18, 60327 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführerin), ist am 03.11.2020 um 13:22 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin
sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs,
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/
913092-30, Internet: www.HERMANN-LAW.COM bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 97945 HRB 97945: bio.logis Genetic Information Management GmbH, Frankfurt am Main, Altenhöfer Allee 3, 60438 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Just, Enrico, Reichersbeuern, *XX.XX.XXXX.
HRB 97945 HRB 97945:bio.logis Genetic Information Management GmbH, Frankfurt am Main, Altenhöfer Allee 3, 60438 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Korbmacher, Martin, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Bestell…
HRB 97945 Juliane Sametha 3. Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Altenhöfer Allee 3, 60438 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firm…
HRB 97945 Juliane Sametha 3. Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, Altenhöfer Allee 3, 60438 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2013. Geschäftsanschrift: Altenhöfer…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.