HRB 24765
bintec elmeg GmbH
aktuell 29 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Südwestpark 94, 90449 NürnbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Nürnberg
- Datenstand
- 2024-02-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Funkwerk Enterprise Communications GmbH Nürnberg
- Teldat GmbH Nürnberg
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Projektierung von elektrischen Geräten, Computer- und Softwaresystemen, insbesondere auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik inklusive der damit verbundenen Dienstleistungen (Beratung, Schulung, Service) sowie der Handel mit elektronischen Bauteilen und Lizenzen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung IN 610/23 · bintec elmeg GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 610/23
- Wirksam am
- 08.05.2026
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 24765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bintec elmeg GmbH, Südwestpark 94, 90499 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Aguilar Alonso Mario, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24765
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Stefan, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt, Gz.: 215/23 GHÜ/TE/dp
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 20.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 15 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 20.02.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt, für die Tätigkeit des (vorläufigen) Sachwalters zur Überwachung und Kontrolle der Eigenverwaltung. Darüber hinaus wurden hier auch Tätigkeiten des vorläufigen Sachwalters für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes berücksichtigt, um die Motivation der Mitarbeiter zu erhalten, und um die Liquidität sicherzustellen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 610/23 · bintec elmeg GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 610/23
- Wirksam am
- 08.05.2026
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 24765
IN 610/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bintec elmeg GmbH, Südwestpark 94, 90499 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Aguilar Alonso Mario, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24765
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Stefan, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt, Gz.: 215/23 GHÜ/TE/dp
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 20.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 20.02.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt für seine Tätigkeiten
- Begleitung und Überwachung der Geschäftsfortführung für 7 Monate
- Bemühungen um eine übertragende Sanierung, Begleitung eines Insolvenzplanes, der jedoch
kurz vor der Abstimmung zurückgenommen worden ist; Überleitung in des Insolvenzverfahen
die das übliche Maß für Tätigkeiten eines Sachwalters im Regelfall erheblich überschritten haben.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 610/23 · bintec elmeg GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 610/23
- Wirksam am
- 07.04.2026
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 24765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bintec elmeg GmbH, Südwestpark 94, 90499 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Aguilar Alonso Mario, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24765
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Stefan, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt, Gz.: 215/23 GHÜ/TE/dp
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Sachwalters vom 20.02.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner / die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 30.04.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Sachwalters vorzubringen.
Der Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 50 % beantragt.
Begründet wurde der Zuschlag für seine Tätigkeiten
- Begleitung und Überwachung der Geschäftsfortführung für 7 Monate
- Bemühungen um eine übertragende Sanierung, Begleitung eines Insolvenzplanes, der jedoch
kurz vor der Abstimmung zurückgenommen worden ist; Überleitung in des Insolvenzverfahen
die das übliche Maß für Tätigkeiten eines Insolvenzverwalters im Regelfall erheblich überschritten haben.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 610/23 · bintec elmeg GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 610/23
- Wirksam am
- 07.04.2026
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 24765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bintec elmeg GmbH, Südwestpark 94, 90499 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Aguilar Alonso Mario, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24765
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Stefan, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt, Gz.: 215/23 GHÜ/TE/dp
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters vom 20.02.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner / die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 30.04.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Sachwalters vorzubringen.
Der Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 15 % beantragt.
Begründet wurde der Zuschlag für seine Tätigkeiten
- Begleitung der Geschäftsfortführung im Antragsverfahren
- Bemühungen um eine übertragende Sanierung
die das übliche Maß für Tätigkeiten eines Insolvenzverwalters im Regelfall erheblich überschritten haben.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 610/23 · bintec elmeg GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 610/23
- Wirksam am
- 01.03.2024
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 24765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bintec elmeg GmbH, Südwestpark 94, 90499 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Aguilar Alonso Mario, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24765
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Stefan, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 215/23 GHÜ/TE/dp
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 01.03.2024 um 00:00 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7660080, Fax: +49 (911) 7660081400
nuernberg@schwartz.in
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan IN 610/23 · bintec elmeg GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 610/23
- Wirksam am
- 15.02.2024
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 24765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bintec elmeg GmbH, Südwestpark 94, 90499 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Aguilar Alonso Mario, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24765
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Stefan, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 215/23 GHÜ/TE/dp
Der Termin vom
Montag, 19.02.2024, 13:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
wird nach Rücknahme des Insolvenzplans aufgehoben.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 610/23 · bintec elmeg GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 610/23
- Wirksam am
- 30.01.2024
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 24765
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bintec elmeg GmbH, Südwestpark 94, 90499 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Aguilar Alonso Mario, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24765
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Stefan, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 215/23 GHÜ/TE/dp
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Montag, 19.02.2024, 13:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Die Gläubiger bzw. deren Vertreter (§ 79 ZPO!) haben sich auszuweisen und Nachweis über die Vertretungsmacht zu führen (Vollmachtsvorlage). Bei organschaftlichen Vertretern ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs erforderlich.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 610/23 · bintec elmeg GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 610/23
- Wirksam am
- 04.08.2023
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 24765
In dem Verfahren über den Antrag d.
bintec elmeg GmbH,
Südwestpark 94, 90499 Nürnberg,
vertreten durch den Geschäftsführer
Aguilar Alonso Mario, geb. XX.XX.XXXX
- unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 24765
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schneider Stefan, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 215/23 GHÜ/TE/dp
Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Projektierung von elektrischen Geräten, Computer- und Softwaresystemen, insbesondere auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik inklusive der damit verbundenen Dienstleistungen (Beratung, Schulung, Service) sowie der Handel mit elektronischen Bauteilen und Lizenzen.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 04.08.2023 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)7660080
Telefax: +49(911)7660081400
Email: nuernberg@schwartz.in
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.09.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 02.10.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 02.10.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.05.2023 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24765 HRB 24765: bintec elmeg GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: López González, Alejandro - genannt Alexander -, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Pr…
HRB 24765 HRB 24765: bintec elmeg GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Einzelprokura: Prado, Fernando, Oberasbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 24765 HRB 24765: bintec elmeg GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Muñoz-Grandes López de Lamadrid, Agustín, Tres Cantos, Madrid / Spanien / Spanien, *XX.XX.XXXX. Bestell…
HRB 24765 HRB 24765:bintec elmeg GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg.Zweigniederlassung geändert, nun: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 31228 Peine, Geschäftsanschrift: Werderstr. 45, 31228 Peine…
HRB 24765 Teldat GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: bintec elmeg GmbH.
HRB 24765 Teldat GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Eintragung lfd. Nr. 14 Sp. 3 (Stammkapital) und Sp. 6 a) (Kapitalerhöhung) von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht und aktuelles Stammkapital (siehe E…
HRB 24765 Teldat GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schanz, Markus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 24765 Teldat GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Prokura erloschen: Mistele, Hans-Peter, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24765 Teldat GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung …
HRB 24765 Teldat GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2012 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR, sowie die gleichzeitige Erhöhung des Stammkapitals…
HRB 24765 Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Teldat Gm…
HRB 24765 Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Prokura erloschen: Harderich, Wolfgang, Edemissen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24765 Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Ahrens, Carsten, Kaarst, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eig…
HRB 24765 Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Mistele, Hans-Peter, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24765 Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Harderich, Wolfgang, Edemissen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24765 Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg.Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 975.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (S…
HRB 24765 Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg.Die Abspaltung wurde am 19.12.2008 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Brau…
HRB 24765 Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg.Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. …
HRB 24765 Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg, Südwestpark 94, 90449 Nürnberg.Geschäftsanschrift: Südwestpark 94, 90449 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bruckbauer, Thomas, Moosburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 24765 Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg, (Südwestpark 94, 90449 Nürnberg).Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Abspaltungs-, Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 25.08.2008 sowie B…
HRB 24765 Funkwerk Enterprise Communications GmbH, Nürnberg, (Südwestpark 94, 90449 Nürnberg).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2008 ha…
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