HRB 101199 früher Amtsgericht Hameln
BINOS GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Industriestraße 17 c, 31832 SpringeGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Springe
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 08.05.2019
- Datenstand
- 2025-02-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Tom Greten
Bad Münder
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- BINOS TECHNOLOGIES Verwaltungs-GmbH Springe
Gegenstand des Unternehmens
die Konzipierung, Projektierung, Herstellung und Lieferung von Anlagen und Einzelmaschinen für die Holzindustrie sowie das Engineering und die Prozessoptimierung für Produktionsanlagen der Holzindustrie.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 37 IN 13/19 -1- · BINOS GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 13/19 -1-
- Wirksam am
- 17.03.2022
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101199
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.05.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 17.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 13/19 -1- · BINOS GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 13/19 -1-
- Wirksam am
- 10.06.2021
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101199
Industriestraße 17c, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 101199), vertr. d.: 1. Tom
Greten, Am Stadtbahnhof 9, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), 2.
Achim Hackspiel, Brückenschleeweg 23, 40789 Monheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Johannes Franke, Gneisenaustr. 4, 30175 Hannover,
wird der Beschluss vom 08.06.2021 dahingehend ergänzt, dass sich die Vergütung
der einzelnen Gläubigerausschussmitglieder in Höhe von insgesamt EUR wir folgt
zusammensetzt:
Commerzbank AG: EUR
Frank Köhler: EUR
Werner Felsner: EUR
Amtsgericht Hameln, 09.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 37 IN 13/19 -1- · BINOS GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 13/19 -1-
- Wirksam am
- 08.06.2021
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101199
Industriestraße 17c, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 101199), vertr. d.: 1. Tom
Greten, Am Stadtbahnhof 9, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), 2.
Achim Hackspiel, Brückenschleeweg 23, 40789 Monheim, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt worden.
Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung
wird wie folgt bekannt gemacht:
werden die Vergütung und Auslagen des gesamten Gläubigerausschusses festgesetzt
auf insgesamt:
EUR
G r ü n d e :
Mit jeweiligen Schriftsatz vom 10.12.2019 (Bl. 880 ff. d. A.), vom 20.01.2020
(Bl. 907 ff. d. A.) und vom 04.05.2021 (Bl. 1032-1034 d. A.) beantragten die
Gläubigerausschussmitglieder die Festsetzung ihrer Vergütung/ Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt jeweils gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 85,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Dem Insolvenzverwalter sowie den jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedern wurde
wechselseitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Einwendungen wurden nicht erhoben.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785
Hameln einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 01.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 13/19 -1- · BINOS GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 13/19 -1-
- Wirksam am
- 26.03.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101199
31832 Springe (AG Hannover, HRB 101199), vertr. d.: 1. Tom Greten, Am
Stadtbahnhof 9, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), 2. Achim
Hackspiel, Brückenschleeweg 23, 40789 Monheim, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hameln, 25.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 37 IN 13/19 -1- · BINOS GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 13/19 -1-
- Wirksam am
- 08.01.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101199
Industriestraße 17c, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 101199), vertr. d.: 1. Tom
Greten, Am Stadtbahnhof 9, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), 2.
Achim Hackspiel, Brückenschleeweg 23, 40789 Monheim, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sach- und Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Stephan Höltershinken festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2
InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -
Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 35 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach
Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.09.2019 beantragte der Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen als vorläufiger Sach- und
Insolvenzverwalter.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
1.049.769,52 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Der Zuschlag in Höhe von insgesamt 35 % ergibt sich aus den arbeitsrechtlichen
Tätigkeiten, den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem vorläufigen
Gläubigerausschuss sowie bezüglich eines erhöhten Aufwandes im Antragsverfahren
gegenüber einer vorläufigen Sachwaltung/Eigenwaltung bzw. vorläufigen
Insolvenzverwaltung.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785
Hameln einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 08.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 37 IN 13/19 -1- · BINOS GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 13/19 -1-
- Wirksam am
- 17.09.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101199
Industriestraße 17c, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 101199), vertr. d.: 1. Tom
Greten, Am Stadtbahnhof 9, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), 2.
Achim Hackspiel, Brückenschleeweg 23, 40789 Monheim, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens bzgl. des Vergütungsantrages wird
aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters/des
vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht wird auf den 30.10.2019 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht
eingegangen sein.
Der Antrag vom 16.05.2019 wurde zurückgenommen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 17.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 37 IN 13/19 -1- · BINOS GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 13/19 -1-
- Wirksam am
- 19.06.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101199
Industriestraße 17c, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 101199), vertr. d.: 1. Tom
Greten, Am Stadtbahnhof 9, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), 2.
Achim Hackspiel, Brückenschleeweg 23, 40789 Monheim, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens bzgl. des Vergütungsantrages wird
aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu dem
Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters/des vorläufigen
Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 22.07.2019 bestimmt. Bis zu
diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht
eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 19.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 101199 HRB 101199: BINOS GmbH, Springe, Industriestraße 17 c, 31832 Springe. Prokura erloschen: Feise, Jörg, Springe, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 37 IN 13/19 -1- · BINOS GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 13/19 -1-
- Wirksam am
- 03.05.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101199
Springe (AG Hannover, HRB 101199), vertr. d.: 1. Tom Greten, Am Stadtbahnhof 9,
31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), 2. Achim Hackspiel,
Brückenschleeweg 23, 40789 Monheim, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2019 um
10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstraße 126, D
32425 Minden, Tel.: 0571-64577-10, Fax: 0571-64577-39.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.07.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 14.08.2019, 09:15 Uhr, Saal 108,
Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der Mittwoch,
14.08.2019, 09:15 Uhr, Saal 108, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.07.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (Mittwoch, 14.08.2019, 09:15 Uhr, Saal 108, Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 03.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 13/19 -1- · BINOS GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 13/19 -1-
- Wirksam am
- 24.04.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101199
GmbH, Industriestraße 17c, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 101199), vertr.
durch ihren Geschäftsführer Tom Greten, Am Stadtbahnhof 9, 31848 Bad Münder am
Deister, ist am 24. April 2019 um 12.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Gleichzeitig ist die mit
Beschluss des Insolvenzgerichts Hameln vom 04. März 2019 erfolgte Anordnung der
Eigenverwaltung aufgehoben worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstraße 126,
32425 Minden, Tel.: 0571 / 6457710, Fax: 0571 / 6457739 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 24. April 2019
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über
Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der
Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 101199 HRB 101199: BINOS GmbH, Springe, Industriestraße 17 c, 31832 Springe. Nicht mehr Geschäftsführer: Hackspiel, Achim, Monheim am Rhein, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 13/19 -1- · BINOS GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 13/19 -1-
- Wirksam am
- 05.03.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 101199
GmbH, Industriestraße 17c, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 101199), vertr. d.:
1. Tom Greten, Am Stadtbahnhof 9, 31848 Bad Münder am Deister,
(Geschäftsführer), 2. Achim Hackspiel, Brückenschleeweg 23, 40789 Monheim,
(Geschäftsführer), ist am 04.03.2019 um 13:45 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt
Stephan Höltershinken, Marienstraße 126, D 32425 Minden, Tel.: 0571-64577-10,
Fax: 0571-64577-39.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 04.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 101199 HRB 101199: BINOS GmbH, Springe, Industriestraße 17 c, 31832 Springe. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Greten, Tom, Bad Münder, *XX.XX.XXXX; Hackspiel, Achim, Monheim am Rhein, *XX.XX.XXXX…
HRB 101199 HRB 101199:BINOS GmbH, Springe, Industriestraße 17 - 19, 31832 Springe.Änderung zur Geschäftsanschrift: Industriestraße 17 c, 31832 Springe. Prokura erloschen: Grohe, Hans-Jürgen, Springe, *XX.XX.XXXX; Käß, …
HRB 101199 BINOS GmbH, Springe, Industriestraße 17 - 19, 31832 Springe. Nicht mehr Geschäftsführer: Westermann, Bernd, Springe, *XX.XX.XXXX.
HRB 101199 BINOS GmbH, Springe, Industriestraße 17 - 19, 31832 Springe. Bestellt als Geschäftsführer: Hackspiel, Achim, Monheim am Rhein, *XX.XX.XXXX; Westermann, Bernd, Springe, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mi…
HRB 101199 BINOS GmbH, Springe, Industriestraße 17 - 19, 31832 Springe.Geschäftsanschrift: Industriestraße 17 - 19, 31832 Springe. Nicht mehr Geschäftsführer: Gotsmann, Volker, Bad Münder, *XX.XX.XXXX. Prokura erlosche…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.