HRA 706824
BILDSTEIN-GmbH & Co. KG
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ettenheim
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ettenheim
- Datenstand
- 2024-06-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-06-09 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
14 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 706824 HRA 706824: BILDSTEIN-GmbH & Co. KG, Ettenheim, Neumannstraße 2, 77955 Ettenheim. (Die Durchführung von Maler-, Gastaltungs- und Restaurierungsarbeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neumannst…
HRA 706824: BILDSTEIN-GmbH & Co. KG, Ettenheim, Neumannstraße 2, 77955 Ettenheim. (Die Durchführung von Maler-, Gastaltungs- und Restaurierungsarbeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neumannstraße 2, 77955 Ettenheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Bildstein-Verwaltungsgesellschaft mbH, Ettenheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 723009). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BILDSTEIN GmbH", Ettenheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701833) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.