HRB 209736

bikesale solutions GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 24 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Brunnthal

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Registerdaten

Sitz
Brunnthal
Datenstand
2024-03-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. bikesale solutions GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

24
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1501 IN 910/23 · bikesale solutions GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 910/23
Wirksam am
20.02.2025
Registerbezug
München, HRB 209736
1501 IN 910/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bikesale solutions GmbH, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal, vertreten durch die Geschäftsführer Lechner Alexander und Sendele Jörg
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 209736
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Esser, Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm, Gz.: sh-ka-5604/22

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 19.03.2024 (Blatt 244/260 d. A.).
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Zur Zusammensetzung der Berechnungsgrundlage wird auf den Vergütungsantrag vom 19.03.2024 (Blatt 244/247 d. A.) verwiesen.Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV bezogen auf das Vermögen, auf welches sich seine Tätigkeit während des Insolvenzverfahrens erstreckt.Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt
105 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.03.2024 (Blatt 248/257 d. A.) wird Bezug genommen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt 105 % gerechtfertigt.
Im einzelnen sind folgende Erhöhungstatbestände angefallen:
1. Betriebsfortführung (Zuschlag 36,76 %):
Zur Begründung wird auf den Vergütungsantrag vom 19.03.2024 (Blatt 248/253 d. A.) verwiesen.
Die Schuldnerin war entsprechend ihres Gesellschaftszwecks im Ankauf, der fachmännischen Aufbereitung und dem anschließenden Verkauf hochwertiger gebrauchter E-Bikes und Fahrräder tätig.
Über das gesamte Antragsverfahren hinweg wurde der Betrieb der Schuldnerin unter Einbringung von rund 50 Mitarbeitern zum Erhalt der Betriebseinheit und damit zur Erhöhung der Chancen auf eine (übertragende) Sanierung aufrechterhalten.
Zu den Tätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung:
1.1 Prüfung der Fortführungsaussichten:
Zunächst wurden seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters diverse Besprechungen im Unternehmen und telefonisch mit der Geschäftsführung geführt, um einen Eindruck über das Geschäftsmodell und die Möglichkeiten einer Betriebsfortführung im Antragsverfahren zu bekommen.
Die im Unternehmen angeforderte und sodann von diesem vorgelegte Liquiditätsplanung wurde nach inhaltlichen Anregungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter im Hinblick auf insolvenzrechtliche Besonderheiten angepasst und sodann einer intensiven Prüfung unterzogen.
Auf dieser Basis wurde zunächst im Interesse an einem Erhalt der Betriebseinheit und zur Wahrung der bestmöglichen Chancen auf eine Sanierung der Geschäftsbetrieb vollumfänglich fortgeführt. In diesem Zusammenhang fanden fortlaufend Besprechungen und Abstimmungen statt.
1.2 Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs:
Zur Sicherstellung der Überwachung von Verfügungen der Schuldnerin im Rahmen der Betriebsfortführung wurde im Unternehmen ein insolvenzkonformes Bestellwesen installiert.
Nahezu täglich standen der vorläufige Insolvenzverwalter und seine Kanzlei hierzu mit den Geschäftsführern in Kontakt, um Bestellfreigaben und Zahlungen anhand vereinbarter Richtlinien zu prüfen, damit diese aufgrund der Kassenführungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters durch dessen Kanzlei ausgelöst werden konnten.
Die wesentlichen Geschäftspartner wurden umgehend über die neue Situation durch den vorläufigen Insolvenzverwalter informiert und gebeten, der Schuldnerin weiterhin ihre Lieferungen und Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Um die Zielsetzung, im Insolvenzverfahren einen Investor zur finden, zu transportieren und, um eine unkontrollierte Negativberichterstattung nach Möglichkeit abzuwenden, wurde parallel umgehend seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters zusammen mit der Schuldnerin eine Pressemitteilung erstellt und abgestimmt.
Erhebliche Probleme bereitete der Umstand, dass das Warenlager der Schuldnerin mit diversen Sicherheiten belegt war, und die Aufnahme, Prüfung und Abgrenzung solcher einen hohen zeitlichen Aufwand verursachten.
Vor dem Hintergrund des eingeleiteten Sanierungsprozesses erarbeitete der vorläufige Insolvenzverwalter mit der Geschäftsleitung ein Konzept, wie unter minimaler Belastung der Liquiditätslage, der Betrieb zumindest insoweit aufrechterhalten werden kann, dass weder Strukturen (IT-System, Mitarbeiter) verloren gehen, noch der immaterielle Wert des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes übermäßigen Schaden nimmt.
Der ursprünglich beantragte Erhöhungssatz von 40 % wurde um 3,24 % gekürzt. Hinsichtlich der Vergleichsberechnung wird auf die Ausführungen in dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 19.03.2024 (Blatt 252/253 d. A.) verwiesen.
Der von dem vorläufigen Insolvenzverwalter schließlich beantragte Zuschlag von 36,76 % war gerechtfertigt und daher festzusetzen.
2. Investorenprozess ohne Massezufluss (Zuschlag 25 %):
Zur Begründung wird auf den Vergütungsantrag vom 19.03.2024 (Blatt 253/254 d. A.) verwiesen.
Aufgrund der vorgefundenen Sachlage musste ein Investorenprozess zwingend ohne jeden Verzug eingeleitet werden.
Nach Mandatierung einer M&A-Agentur wurde in Abstimmung und unter stetiger Anleitung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter umgehend eine Unternehmenspräsentation erstellt ein und ein möglicher Interessentenkreis identifiziert und angesprochen. In diesem Zusammenhang hat der vorläufige Insolvenzverwalter selbst diverse Gespräche geführt.
Für die hierbei getätigten Maßnahmen war ein Zuschlag von 25 % gerechtfertigt. Nachdem kein Mehrerlös hieraus in die Masse floss, war eine Vergleichsberechnung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht anzustellen. Bei der Bemessung der Zuschlagshöhe wurde die Unterstützung durch die Beratungsfirma bei der Investorensuche bereits mindernd berücksichtigt.
3. Arbeitnehmerangelegenheiten (Zuschlag 30 %):
Zur Begründung wird auf den Vergütungsantrag vom 19.03.2024 (Blatt 254/256 d. A.) verwiesen.
Im Hinblick auf den fortgeführten Geschäftsbetrieb und insbesondere die angestrengten Sanierungsbemühungen wurden alle 47 Arbeitsverhältnisse im Antragsverfahren zunächst aufrechterhalten.
Nachdem eine Betriebseinstellung nach Bekanntwerden des Fehlens an Übernahmeinteressenten unausweichlich wurde, musste sich der vorläufige Insolvenzverwalter mit vielerlei Fragen der (masseschonenden) Beendigung von Arbeitsverhältnissen auseinandersetzen. Die Bearbeitung der arbeitsrechtlichen Fragestellungen und die angestrengte Insolvenzgeldvorfinanzierung erforderten dabei einen erheblichen Mehraufwand für den Unterzeichner und seine Mitarbeiter.
Für die Bearbeitung der Arbeitnehmersachverhalte war ein Zuschlag von 30 % gerechtfertigt.
4. Unvollständige Buchhaltung/rechtliche Schwierigkeiten/Aus- und Absonderungen (Zuschlag 20 %):
Zur Begründung wird auf den Vergütungsantrag vom 19.03.2024 (Blatt 256/257 d. A.) verwiesen.
Die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters waren erschwert durch einen in weiten Teilen nicht belastbaren Buchwerkes.
Es gelang teilweise nicht beziehungsweise wenn, dann nur unter großer Mühe, einem stetigen Nachhalten und unter Mithilfe durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Debitorenforderungen zu identifizieren und entsprechende, gemäß des gerichtlichen Auftrags angezeigten, Informationsschreiben an die betroffenen Kunden zu schicken (Forderungseinzug).
Deutlich erschwerend kam dabei hinzu, dass nach Bekanntwerden der Einstellungsnotwendigkeit des Betriebs gerade an den wichtigen Positionen im Unternehmen, u.a. iin der Verwaltung, diverse Mitarbeiter durch Kündigungen oder Vertragsaufhebungen ausgeschieden sind.
Schließlich ergaben sich erhebliche Herausforderungen in tatsächlicher und rechtlicher Sicht in Bezug auf die durch die Schuldnerin gelagerten Fahrräder. Der vorläufige Insolvenzverwalter sah sich dabei nicht nur diversen Vermietern gegenüber, die Pfandrechte geltend machten, sondern auch Sicherungsabtretungen an Gesellschafter.
Für diese Tätigkeiten war ein Zuschlag in Höhe von 20 % festzusetzen.
5. Gesamtschau (Abschlag 6,76 %):
Unter Berücksichtigung möglicher Überschneidungen zwischen den einzelnen Zuschlagstatbeständen hat der vorläufige Insolvenzverwalter pauschal einen Abschlag von 6,76 % vorgenommen. Dieser Abschlag wird als sachgerecht und ausreichend angenommen.
Somit war ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 105 % gerechtfertigt und festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1501 IN 910/23 · bikesale solutions GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 910/23
Wirksam am
08.09.2023
Registerbezug
München, HRB 209736
1501 IN 910/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

bikesale solutions GmbH, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal, vertreten durch die Geschäftsführer Lechner Alexander und Sendele Jörg
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 209736
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Esser, Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm

1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 28.08.2023 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 59 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.10.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1501 IN 910/23 · bikesale solutions GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 910/23
Wirksam am
01.06.2023
Registerbezug
München, HRB 209736
1501 IN 910/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

bikesale solutions GmbH, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal, vertreten durch die Geschäftsführer Lechner Alexander und Sendele Jörg

Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 209736
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Esser, Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm

Geschäftszweig: Online Handel

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.06.2023 um 08.45 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Telefon: +49 (89) 2500 369-0
Telefax: +49 (89) 2500 369-10
Email: kontakt@inso-liebig.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.07.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 28.08.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 28.08.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.03.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 910/23 · bikesale solutions GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 910/23
Wirksam am
29.03.2023
Registerbezug
München, HRB 209736
Az.: 1501 IN 910/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

bikesale solutions GmbH, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal, vertreten durch die Geschäftsführer Lechner Alexander und Sendele Jörg
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 209736
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 29.03.2023 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, Telefon: +49(89)2500369-0, Telefax: +49(89)2500369-10, Email: kontakt@inso-liebig.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal. Bestellt: Geschäftsführer: Sendele, Jörg, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der …
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal. Bestellt: Geschäftsführer: Sendele, Jörg, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal. Bestellt: Geschäftsführer: Lechner, Alexander, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal. Bestellt: Geschäftsführer: Lechner, Alexander, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal. Die Gesellschafterversammlung vom 6.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 35.151,- EUR beschl…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal. Die Gesellschafterversammlung vom 6.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 35.151,- EUR beschlossen. Mit Beschluß der Geschäftsführung vom 31.3.2022 wurde § 4 (Stammkapital) der Satzung geändert. Neues Stammkapital: 226.185,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Signer, Stephan, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Liertz, Andreas, Unterhaching, *XX.XX.XXXX.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal. Die Gesellschafterversammlung vom 5.3.2021 hat die Satzung neu gefasst. Das Genehmigte Kapital vom 17…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal. Die Gesellschafterversammlung vom 5.3.2021 hat die Satzung neu gefasst. Das Genehmigte Kapital vom 17.10.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist durch Zeitablauf erloschen. Das Genehmigte Kapital vom 17.5.2017 (Genehmigtes Kapital 2017/I) ist durch Zeitablauf erloschen.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal. Prokura erloschen: Hartmann, Jan-Oliver, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, Brunnthal, Landkreis München, Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal. Prokura erloschen: Hartmann, Jan-Oliver, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Brunnthal…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Brunnthal, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Eugen-Sänger-Ring 7b, 85649 Brunnthal.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 63.323,00 EUR und die Änderung des § 4 (…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 63.323,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 191.034,00 EUR.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.647,00 EUR und die Änderung des § 4 (…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.647,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 127.711,00 EUR.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Donath, Axel, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Liertz, Andreas, Unterhachin…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Donath, Axel, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Liertz, Andreas, Unterhaching, *XX.XX.XXXX.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 16.264,00 EUR, die Änderung des Betrags …
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 16.264,00 EUR, die Änderung des Betrags des Genehmigten Kapitals 2017/I und die Änderung des § 4 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 107.064,00 EUR. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2017 mit Änderungsbeschluss vom 09.11.2017 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.05.2018 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.593,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hartmann, Jan-Oliver, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführ…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hartmann, Jan-Oliver, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hartmann, Jan-Oliver, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.540,00 EUR, die Schaffung eines Genehm…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.540,00 EUR, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 90.800,00 EUR. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2017 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.05.2018 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.780,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 5.405,00 EUR auf 86.260,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 27.10.2016 ist die Satzung in § 4 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Stammkapital: 86.260,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 17.10.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 14.251,00 EUR.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 15.977,00 EUR, die Schaffung eines Geneh…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 15.977,00 EUR, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 80.855,00 EUR. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Beirats das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2018 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 19.656,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I).
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.563,00 EUR und die Änderung des § 4 (S…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.563,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 64.878,00 EUR.
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HRB 209736 HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 13.815,00 EUR und die Änderung des § 4 (…
HRB 209736: bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 13.815,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 56.315,00 EUR.
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HRB 209736 HRB 209736:bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München.Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.750,00 EUR und die Änderung des § 4 (Sta…
HRB 209736:bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München.Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.750,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 42.500,00 EUR.
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HRB 209736 HRB 209736:bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München.Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.750,00 EUR und die Neufassung der Satzun…
HRB 209736:bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München.Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.750,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 33.750,00 EUR.
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HRB 209736 HRB 209736:bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München.Die Gesellschafterversammlung vom 20.8.2014 hat die Änderung des § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
HRB 209736:bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München.Die Gesellschafterversammlung vom 20.8.2014 hat die Änderung des § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
Neueintragungen
HRB 209736 bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2013. Geschäftsanschrift: Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. G…
bikesale solutions GmbH, München, Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2013. Geschäftsanschrift: Rüdesheimer Straße 11, 80686 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Betrieb von technischen Lösungen zum Handel von neuen und gebrauchten Fahrrädern, An- und Verkauf von Fahrrädern, Vermittlung von Fahrrädern und fahrradnahen Dienstleistungen sowie Betrieb einer Internethandelsplattform. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Donath, Axel, München, *XX.XX.XXXX; Hartmann, Jan-Oliver, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.