HRB 139717

BigX-tra Touristik GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 27 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

9 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

27
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 1801/24 · BigX-tra Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1801/24
Wirksam am
27.05.2026
Registerbezug
München, HRB 139717
1500 IN 1801/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BigX-tra Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Markgraf Karl und Creutzmann Lars, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 139717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas E. Funk
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Axel W. Bierbach als Insolvenzverwalter d. FTI Touristik GmbH (Az. 1500 IN 1758/24) im hiesigen Verfahren angemeldeten Forderung über 3.625.123,66 Euro.
In diesem Bereich hat allein Herr Rechtsanwalt Funk die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1801/24 · BigX-tra Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1801/24
Wirksam am
06.06.2025
Registerbezug
München, HRB 139717
1500 IN 1801/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BigX-tra Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Markgraf Karl und Creutzmann Lars, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 139717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Rechtsanwälte Kratzer & Partner wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 19.05.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 2:50 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1801/24 · BigX-tra Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1801/24
Wirksam am
19.05.2025
Registerbezug
München, HRB 139717
1500 IN 1801/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BigX-tra Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Markgraf Karl und Creutzmann Lars, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 139717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Johannes Reinders wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 05.05.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 3 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1500 IN 1801/24 · BigX-tra Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1801/24
Wirksam am
21.02.2025
Registerbezug
München, HRB 139717
1500 IN 1801/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BigX-tra Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Markgraf Karl und Creutzmann Lars, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 139717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas E. Funk
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Axel W. Bierbach als Insolvenzverwalter in den Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FTI Flight Trading GmbH (Az. 1500 IN 1881/24) sowie der LLM Last Mile Media GmbH & Co.KG (Az. 1500 IN 1869/24) im hiesigen Verfahren angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein Herr Rechtsanwalt Funk die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1801/24 · BigX-tra Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1801/24
Wirksam am
02.09.2024
Registerbezug
München, HRB 139717
1500 IN 1801/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BigX-tra Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Markgraf Karl und Creutzmann Lars, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 139717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt

hat der Insolvenzverwalter am 01.09.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1801/24 · BigX-tra Touristik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1801/24
Wirksam am
06.06.2024
Registerbezug
München, HRB 139717
Az.: 1500 IN 1801/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

BigX-tra Touristik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Markgraf Karl und Creutzmann Lars, Landsberger Straße 88, 80339 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 139717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 06.06.2024 um 11:20 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, Email: FTI@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 139717 HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Filmhelden Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 158989) ist auf Grund des Versc…
HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Filmhelden Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 158989) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 139717 HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hochwald, Hans Ulf, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hochwald, Hans Ulf, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 139717 HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Hochwald, Hans Ulf, München, *XX.XX.XXXX. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Hauschil…
HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Hochwald, Hans Ulf, München, *XX.XX.XXXX. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Hauschild, Martin, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 139717 HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Digato Touristische Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 150830) ist auf Grund…
HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Digato Touristische Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 150830) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 139717 HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Prokura erloschen: Dukic, Florian, München, *XX.XX.XXXX; Straub, Bertrand, Zürich/Schweiz, *XX.XX.XXXX.
HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Prokura erloschen: Dukic, Florian, München, *XX.XX.XXXX; Straub, Bertrand, Zürich/Schweiz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 139717 HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Azimi, Lamia, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 139717: BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Azimi, Lamia, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 139717 HRB 139717:BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gunz, Dietmar Konrad, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer…
HRB 139717:BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gunz, Dietmar Konrad, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Becker, Carsten Falco, Grünwald, *XX.XX.XXXX; Juretzki, Thomas, Putzbrunn, *XX.XX.XXXX; Straub, Bertrand, Zürich/Schweiz, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Klein, Mathias, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 139717 HRB 139717:BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München.Der mit der Digato Services GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 77039) abgeschlossene Beherrschung…
HRB 139717:BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München.Der mit der Digato Services GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 77039) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 31.10.2002, zuletzt geändert am 10.12.2010 ist durch Vertrag vom 22.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2014 hat zugestimmt.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Quadt, Joachim, Bad Camberg, *XX.XX.XXXX.
BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Quadt, Joachim, Bad Camberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Hauschild, Martin, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Bestellt: Geschäftsführer: Hauschild, Martin, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2011 hat die Änderung des § 9 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2011 hat die Änderung des § 9 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Reiseklub Monorama GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 504626) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.20…
BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Reiseklub Monorama GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 504626) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Gesellschaft hat am 31.10.2002 mit der "Digato Services GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 77039) als …
BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Straße 88, 80339 München. Die Gesellschaft hat am 31.10.2002 mit der "Digato Services GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 77039) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 13.12.2002 zugestimmt. Dieser Vertrag wurde durch die Vertragsparteien durch Vereinbarung vom 10.12.2010 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 10.12.2010 der Änderung zugestimmt.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Str. 304, 80687 München.Geschäftsanschrift: Landsberger Straße 88, 80339 München.
BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Str. 304, 80687 München.Geschäftsanschrift: Landsberger Straße 88, 80339 München.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Str. 304, 80687 München.Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 304, 80687 München.
BigX-tra Touristik GmbH, München, Landsberger Str. 304, 80687 München.Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 304, 80687 München.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Bestellt: Geschäftsführer: Eickelkamp, Andreas, München, *XX.XX.XXXX.
BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Bestellt: Geschäftsführer: Eickelkamp, Andreas, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2007 hat die Änderung des § 9 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2007 hat die Änderung des § 9 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wagner, Jörg, Laatzen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Quadt, Joachim, Bad Camberg, *XX.XX.XXXX.
BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wagner, Jörg, Laatzen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Quadt, Joachim, Bad Camberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Bestellt: Geschäftsführer: Wagner, Jörg, Laatzen, *XX.XX.XXXX.
BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Bestellt: Geschäftsführer: Wagner, Jörg, Laatzen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2006 hat die Änderung des § 9 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2006 hat die Änderung des § 9 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 139717 BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dukic, Florian, München, *XX.XX.XXXX; Klein, Mathias,…
BigX-tra Touristik GmbH, München (Landsberger Str. 304, 80687 München). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dukic, Florian, München, *XX.XX.XXXX; Klein, Mathias, München, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.